Endlich Gewissheit

Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) 1959 in der Akademie gegründet

September 1959


Nun ist es sogar gerichtsamtlich: Die Gründung des AdB vollzog sich tatsächlich im Rahmen einer Tutzinger Akademieveranstaltung. Dies bestätigt der inzwischen vorliegende Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn.

„Die Gründung als Arbeitskreis Jugendbildungsstätten e.V. erfolgte am 8. September 1959 in der Politischen Akademie Tutzing. Vorläufer war ein provisorischer Zusammenschluss von Vertretern/Vertreterinnen der Jugendarbeit, denen die Profilierung der politischen Jugendbildung in der noch jungen Nachkriegsdemokratie ein Anliegen war“, so ist es auf der Internetseite des AdB nachzulesen.
Dies zu prüfen wurde zunächst das hauseigene Akademiearchiv befragt; allein über diesen Sachverhalt bot es wenig Aufschluss. Ergo mussten andere Quellen herangezogen werden: Nachdem sich erste bestätigende Hinweise auf die Akademie als Gründungsort des AdB in der einschlägigen Fachliteratur zur Geschichte und Entwicklung der außerschulischen (politischen) Jugend- und Erwachsenenbildung in der Nachkriegszeit gefunden hatten, zerstreute der nun vorliegende Auszug aus dem Vereinsregister des Amtgerichts Bonn die letzten Zweifel. Der AdB muss seine Geschichte also nicht umschreiben!

Jugendhöfe als Keim der AdB

Doch stellt sich der Sachverhalt der AdB-Gründung in Wahrheit etwas komplizierter dar: Die Vorgeschichte des AdB geht auf die frühen neunzehnhundertfünfziger Jahre zurück. Heinz-Hermann Schepp (Jugendhof Steinkimmen), bis 1963 selbst AdB-Vorstandsmitglied, hat die Entwicklung der in Jugendarbeit und Erwachsenenbildung nach Ende des Zweiten Weltkrieges tätigen Einrichtungen umfassend untersucht und ausführlich beschrieben. Demnach bildeten die – beginnend in der britischen Besatzungszone – neu eingerichteten Jugendhöfe und Jugendgruppenleiterschulen die eigentlichen Keimzellen des späteren AdB. Schon recht früh ist deren Bemühen um ein gemeinsames Selbstverständnis – auch in der Auseinandersetzung mit Trägern der freien Jugendhilfe – erkennbar.

Der Suche nach den gemeinsamen Wesensmerkmalen ihrer Arbeit wurde auf mehreren Konferenzen nachgegangen. Vor allem Vertreter folgender Einrichtungen nahmen daran teil: Jugendhof Vlotho an der Weser (gegründet 1946), Jugendgruppenleiterschule Bündheim bei Bad Harzburg (gegründet 1946), Jugendhof Barsbüttel bei Hamburg (gegründet 1947), Jugendhof Steinbach in der Eifel (gegründet 1947), Jugend- und Sportleiterschule Ruit bei Stuttgart (gegründet 1947), Jugendhof Steinkimmen in Ganderkesee zwischen Bremen und Oldenburg (gegründet 1952) und in Berlin: das Wannseeheim für Jugendarbeit sowie die Jugendgruppenleiterschule Haus am Rupenhorn (beide 1948 gegründet).

Zeitlose Aufgabe der politischen Jugendbildung

Damit ging die Entwicklung der Jugendhöfe zu Jugendbildungsstätten einher, in deren Zentrum die „mitbürgerliche“ oder „staatsbürgerliche Erziehung“ der jungen Menschen stand. Mitte der fünfziger Jahre und unter dem Eindruck des sich verschärfenden „Kalten Krieges“ fasste Rolf Peltner (Jugendhof Steinkimmen) die von den Jugendhöfen als gemeinsam anerkannte Aufgabe der politischen Jugendbildung in drei – zeitlos wirkenden – Thesen zusammen:

„1. Die Jugend muss den totalen Herrschaftsanspruch des Staates oder eines weltanschaulichen Systems als eine wirkliche Bedrohung erfahren. 2. Sie muss demgegenüber ein Leben in politischer Freiheit schätzen lernen und 3. angeleitet werden, dieses relativ freie Leben verantwortlich, tolerant gegen andere Menschen und Gruppen politisch zu gestalten."

Zur Bildung einer ersten selbständigen Vereinigung der Jugendhöfe kam es auf der „Bundesarbeitstagung Freizeit und Erholung“ im Oktober 1951 in Bremen. Die dortige Gründung der „Arbeitsgemeinschaft der Jugendhöfe und Jugend(gruppen)leiterschulen der Bundesrepublik Deutschland“ zielte ab auf eine bundesweit wirksame Interessenvertretung ihrer Mitgliedseinrichtungen innerhalb des zentralen Koordinationsgremiums für Jugendhilfe, der sogenannten „Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge“ (AGJJ), gegenüber den Bundesbehörden sowie nach außen hin gegenüber der Öffentlichkeit.

Gründung auf Tagung in Tutzing

Im Umfeld des 7. Bundesjugendplanes wurde dann eine organisatorische Neuorientierung vollzogen. Auf Einladung des damals für Jugendfragen zuständigen Bundesinnenministeriums kamen im März 1956 in Bonn Vertreter von Institutionen zusammen, die sich mit politischer Jugendbildung befassten und nicht dem Volkshochschulverband angehörten. Daraus ging im Juni gleichen Jahres der „Arbeitskreis Jugendbildungsstätten“ hervor, dem nach und nach zahlreiche weitere Institutionen beitraten.

Um dem Zusammenschluss eine angemessene Rechtsform zu geben, wurde am 8. September 1959 der „Arbeitskreis Jugendbildungsstätten e.V.“ gegründet. Dies erfolgte auf einer geschlossenen Mitgliederversammlung des Arbeitskreises im Rahmen der vom 6. bis zum 9. September von der Tutzinger Akademie veranstalteten Tagung „Probleme politischer Jugendbildung“. Die allein Mitgliedern des Arbeitskreises vorbehaltene Konferenz diente der Erörterung inhaltlicher und methodischer Probleme der politischen Jugendbildung und war durch Grundsatzreferate des damaligen Akademiedirektors Felix Messerschmid und des Freiburger Politikprofessors Arnold Bergstraesser eingeleitet worden. Auch ein gewisser Manfred Hättich, zu dieser Zeit Leiter des ebenfalls 1959 gegründeten Instituts für Politische Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. (Studienhaus Wiesneck) in Buchenbach bei Freiburg, findet sich auf der gut gefüllten Teilnehmerliste.

Beirat fördert Arbeitskreis

Dem frisch gewählten AdB-Gründungsvorstand war von der Mitgliederversammlung die Bildung eines Beirates aufgegeben worden, dem unter anderen Felix Messerschmid angehören sollte. Dessen Konstituierung erfolgte 1962 in Berlin. Die konstituierende Sitzung vom 22. und 23. Februar stand unter dem Thema „Politische Bildung angesichts der Trennung Deutschlands“. Der Beirat war eingesetzt worden, um die inhaltliche und pädagogische Arbeit des Arbeitskreises und seiner Mitgliedseinrichtungen beratend und fördernd zu begleiten. Ihm gehörten zudem an: Rüdiger Beer (Köln), Hans Bohnenkamp (Osnabrück), Hans Buchheim (München), Ludwig Freund (Hannover), Wilhelm Hennis (Hannover), Hans Lades (Erlangen) sowie Theodor Wilhelm (Kiel).

Von der Jugend zu den Erwachsenen

Unter den in der Folgezeit neu in den Arbeitskreis eingetreten Institutionen widmeten sich viele vorwiegend der Erwachsenenbildung, was eine Namensänderung notwendig machte. Auf Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 31. Mai 1962 in der Evangelischen Jugendakademie Radevormwald firmiert der Verein seither unter dem Namen „Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. – Unabhängige Institutionen für politische Bildung und Jugendarbeit“. In der in Radevormwald verabschiedeten Satzung werden Charakter und Aufgaben des AdB in der Präambel wie folgt gefasst: Der AdB „ist eine Vereinigung unabhängiger Bildungsstätten. Er dient dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit parteipolitisch und konfessionell nicht einseitig gebundener Stätten der Jugend- und Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. Der Arbeitskreis will unmittelbar und mittelbar die Jugend- und Erwachsenenbildung, insbesondere die politische Bildung als Element der Allgemeinbildung, fördern. Er unterstützt besonders die Bestrebungen der Bildungsstätten, junge Menschen anzusprechen, die Jugendgemeinschaften und Jugendverbänden nicht angehören.“
Diese Aufgabenstellung verfolgt der AdB im Wesentlichen noch heute. Inzwischen gehören ihm über 100 Einrichtungen der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung an. Unsere Akademie wurde Ende November 2012 von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (AdB) in den Verband aufgenommen und ist damit jetzt ein wichtiger Teil dieses bundesweiten Netzwerkes politischer Bildungseinrichtungen.

Steffen H. Elsner


Zurück zum Akademiemosaik '60 Jahre Akademie für Politische Bildung'