Heißes Eisen Nachrichtensperre

Vor 40 Jahren: Tutzinger Mediengespräch zum Deutschen Herbst 1977

Dezember 1977



Bundesarchiv, B 145 Bild-F051842-0029 / Wegmann, Ludwig / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de],

"Nachrichtensperre" als Thema in Tutzing

Als Bezeichnung für das Informationsverhalten der Bundesregierung während der Schleyer-Entführung hatte sich das Stichwort „Nachrichtensperre" eingebürgert. Nachrichtensperre lautete denn auch das Titelthema des Ersten Tutzinger Mediengesprächs, zum dem Akademiedozent Hans Friedrich vom 5. bis 7. Dezember 1977 namhafte Politiker, Journalisten und Medienwissenschaftler nach Tutzing eingeladen hatte.

Die medienpolitische Bedeutung der sechswöchigen Nachrichtensperre im Entführungsfall Schleyer war schon während der Ereignisse allen beteiligten und betroffenen staatlichen und publizistischen Stellen bewusst gewesen. Das tragische Ende und die weitreichenden Verwicklungen (Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut" am 13. Oktober 1977 nach Mogadischu, Terroristengroßfahndung in der Bundesrepublik und die Selbstmorde der inhaftierten RAF-Mitglieder Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim) erlaubten es den betroffenen Institutionen jedoch nicht, unmittelbar und öffentlich die medienpolitischen Aspekte im Zusammenhang zu erörtern. Anfang Dezember 1977, nach Erscheinen der Dokumentation des Bundespresseamtes zum Entführungsfall Schleyer, bot sich ein hinlänglicher zeitlicher Abstand, um die Erfahrungen und die mögliche medienpolitische Zukunftsbedeutung einer zwischen Staat und freier Publizistik vereinbarten Nachrichtensteuerung in Krisenzeiten zu diskutieren.

Staatliche Nachrichtenlenkung versus Freiheit

Es stellte sich im Verlauf des Tutzinger Mediengesprächs heraus, dass dieses Stichwort den Problembereich nur unzureichend beschreibt. Die Nachrichtenlenkung in diesen sechs Wochen reichte weiter als die sonst üblichen – mehr oder weniger umstrittenen – Nachrichtensperren des journalistischen Alltags. Amtsverschwiegenheit wird von staatlichen Behörden nicht selten praktiziert, zumal aus rechtlichen Gründen. In solchen Fällen hat jedoch der Journalist die Freiheit der Recherche und der Berichterstattung aus anderen Quellen. Die Presse betreibt ihrerseits gegenüber staatlichen Stellen Nachrichtensperre, wenn sie Namen ihrer Informanten schützt. Eine Form vereinbarter Nachrichtensperre ist üblich, wenn Politiker oder Beamte vertrauliche, d.h. nicht zur Verbreitung bestimmte Informationen oder erst nach Ablauf einer Sperrfrist zu veröffentlichende Informationen weitergeben.

Die vom Bundespresseamt im Auftrag der Bundesregierung von der bundesdeutschen Publizistik erbetene und erhaltene Nachrichtendiskretion im Entführungsfall Schleyer ging jedoch weit über übliche Nachrichtensperren hinaus. Die Befürchtung mancher Journalisten und Staatsbürger, hier könne sich eine Routine staatlicher Nachrichtenlenkung zu Lasten der demokratischen Freiheit einspielen, kam im Tutzinger Mediengespräch zur Sprache.

Große Beachtung

Das Interesse und die Beteiligung an der Veranstaltung waren geradezu überwältigend. Der alte Hörsaal der Akademie musste zeitweise über 130 Personen fassen. Entscheidend für das gute Gelingen war insbesondere die Bereitschaft des Bundespresseamtes, namentlich von dessen Leiter, Regierungssprecher Klaus Bölling, sowie des damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamts Horst Herold, sich den kritischen Fragen der Journalisten zu stellen. Die ausführliche Presseberichterstattung über die Akademieveranstaltung konzentrierte sich denn auch vornehmlich auf die ersten beiden Podiumsgespräche mit Klaus Bölling und Horst Herold.

Steffen H. Elsner / Hans Friedrich (†)


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