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Das perfekte Wahlsystem

Was Wahlberechtigte sich für die Stimmabgabe wünschen

Mehr als ein Jahrzehnt haben die Parteien überlegt, wie sich das Wahlsystem für den Deutschen Bundestag reformieren lässt. In den politischen und medialen Diskussionen, die diese Veränderungsprozesse begleiten, wird dabei häufig auf die - unterstellten - Erwartungen der Wahlberechtigten verwiesen. Tatsächlich zu Wort kommen die Wählerinnen und Wähler jedoch selten. Im Rahmen der Tagung "Was Wähler wollen" der Akademie für Politische Bildung haben deswegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutiert, welche Eigenschaften und Elemente ein Wahlsystem aus ihrer Perspektive enthalten sollte. Entstanden sind viele Ideen, von der Öffnung von Kandidatenlisten bis zu geschlechterparitätischen Regelungen.

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 14.09.2023

Von: Konstantin Hadzi-Vukovic / Foto: Konstantin Hadzi-Vukovic

Programm: Was Wähler wollen

Was Wähler wollen

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Der Bundestag ist zu groß. 598 Sitze soll er eigentlich haben. In der aktuellen Legislaturperiode erreicht er aber die Rekordzahl von 736 Mandaten. Das Bundesverfassungsgericht fordert schon länger eine Änderung des Wahlsystems. In den vergangenen Jahren konnten sich die Parteien nur auf kleinere Anpassungen einigen. Die Ampelregierung verabschiedete die letzte Wahlsystemreform ohne die Opposition. Welche Eigenschaften eines Wahlsystems die Parteien jeweils bevorzugen, ist hinreichend bekannt. In den medialen und politischen Diskussionen, die die Änderungen begleiten, werden sie immer wieder aufgegriffen. Was fehlt, ist die Meinung der Wahlberechtigten. Im Rahmen der Tagung "Was Wähler wollen" der Akademie für Politische Bildung haben Wählerinnen und Wähler - angeleitet von Fachleuten - über ihre Wünsche und Vorstellungen diskutiert.

Die Wahlsystemreform der Ampelkoalition

Einige Arbeitsgruppen sind zufrieden mit dem neuen Wahlsystem, das die Ampelkoalition im Frühling implementiert hat. Die Reform verkleinert den Bundestag wirksam auf künftig 630 Sitze. Überhangmandate und Ausgleichsmandate fallen weg. Die sogenannte Grundmandatsklausel ist ebenfalls gestrichen. Diese besagte bisher, dass Parteien, die drei Direktmandate erringen, in voller Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen - auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Alternativ zur Regelung der Ampelkoalition wünscht sich eine große Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Verringerung der Anzahl der Wahlkreise. Vielen geht die Reform nicht weit genug.

Anforderungen an Wahlsysteme

Denn Wahlsysteme entscheiden mit, wie politische Repräsentation in einer Gesellschaft erreicht wird. Je nach Wahlsystem unterscheidet sich die Art und Weise, wie Stimmen gezählt und Mandate vergeben werden. Die Auswirkungen auf das politische System und die politische Landschaft eines Landes sind immens. Laut Eric Linhart, Professor an der TU Chemnitz, gibt es verschiedene Anforderungen an Wahlsysteme. Ein ideales Wahlsystem stellt die Repräsentation von ideologischen, sprachlichen und ethnischen Minderheiten sicher. Es gewährt außerdem eine Proportionalität, indem es dafür sorgt, dass das Parlament die Wählerschaft abbildet. Die Präferenzen der Wählerinnen und Wähler werden konzentriert und eindeutige Regierungsmehrheiten hervorgebracht. Ein Wahlsystem ermöglicht die sogenannte Personalisierung, indem es Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit einräumt, auf die personelle Zusammensetzung des Parlamentes Einfluss zu nehmen und zwischen Personen zu wählen. Wählerinnen und Wähler müssen außerdem in der Lage sein, das Wahlsystem zu verstehen, sagt Linhart. Ein unverständliches Wahlsystem destabilisiert das politische System. Von ähnlicher Bedeutung ist die Legitimität. "Wähler müssen ihr Wahlsystem für legitim halten", sagt Linhart. Der demokratische Prozess lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ins System.

Typen von Wahlsystemen

Es gibt verschiedene Typen von Wahlsystemen, die jeweils unterschiedliche Parteiensysteme begünstigen. Ein Grundtyp ist die Mehrheitswahl, die Großbritannien anwendet. Das Wahlgebiet ist in Einerwahlkreise geteilt, in denen die Wählerinnen und Wähler jeweils eine Person wählen. Gewonnen hat, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält. Die Zahl der Wahlkreise entspricht der Zahl der Sitze im Parlament. Die Konsequenzen eines Mehrheitswahlsystems sind, dass in der Regel nur zwei Kandidaten pro Wahlkreis realistische Chancen haben, zu gewinnen, und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich ein Zweiparteiensystem herausbildet.

Die zweite klassische Variante ist die Verhältniswahl, nach der zum Beispiel Israel wählt. Statt Wahlkreisen gibt es in der Regel landesweite Parteilisten. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich für eine Partei und der Stimmenanteil der jeweiligen Partei bestimmt die Anzahl ihrer Sitze im Parlament. Es besteht die Möglichkeit, eine Sperrklausel einzuführen, damit nur Parteien ins Parlament einziehen, die beispielsweise fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen können. Dies verhindert eine Zersplitterung des Parteiensystems in viele kleine Parteien. Das Wahlsystem für den Deutschen Bundestag, die personalisierte Verhältniswahl, ist traditionell eine Mischform der zwei klassischen Varianten. In diesem System haben Wählerinnen und Wähler normalerweise zwei Stimmen: eine für eine Partei oder eine Liste von Kandidatinnen und Kandidaten und eine zweite für eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten in ihrem Wahlkreis.

Eine Arbeitsgruppe schlägt vor, ein reines Verhältniswahlrecht einzuführen, da dieses Proportionalität am besten berücksichtigt. Um die persönliche Bindung von Wählerinnen und Wählern zu den Kandidatinnen und Kandidaten zu gewährleisten, schlägt die Gruppe offene Listen vor. Bei diesen können Wählerinnen und Wähler nicht nur eine Partei wählen, sondern konkrete Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb dieser Partei. Eine weitere Gruppe ist der Meinung, dass das Wahlsystem auch deshalb Mängel hat, weil Frauen - obwohl seit 1917 wahlberechtigt - immer noch im Bundestag unterrepräsentiert sind.

Frauenquoten für mehr Repräsentation?

"Das Wahlrecht muss allgemein allen deutschen Staatsangehörigen gleichermaßen zustehen", sagt Halina Wawzyniak, Mitglied der Wahlrechtskommission des deutschen Bundestages. Dabei ist die zentrale Rolle von Wahlen die Repräsentationsfunktion. Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, ihre Präferenzen und Meinungen durch ihre Stimmen auszudrücken und damit die Politik eines Landes oder einer Gemeinschaft maßgeblich zu beeinflussen. Diese Möglichkeit, Präferenzen in Stimmen auszudrücken, ist ein wesentlicher Bestandteil jeder demokratischen Gesellschaft. Eine Frage, die sich stellt, ist inwiefern eine deskriptive Repräsentation erfolgen soll. Sollte ein Parlament ein Abbild der Bevölkerung sein, in dem gemäß ihrem Anteil in der Bevölkerung Männer und Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und mit unterschiedlichen Bildungsniveaus vertreten sind?

Welche Möglichkeiten Frauenquoten eröffnen, bewerten die Arbeitsgruppen unterschiedlich. Die Ansichten reichen von unabdingbar bis unnötig. Eine Arbeitsgruppe schlägt vor, eine temporäre Frauenquote auf Listen einzuführen - auch wenn es vielleicht eine Einschränkung des Wählerwillens sei. Laut Wawzyniak stellen Quoten jedoch die Grundsätze der Wahl in Zweifel. Diese werden im Grundgesetz festgelegt: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." Eine Ausnahme, die diese Grundsätze nicht verletzen würde, besteht für Wawzyniak darin, im Rahmen der Aufstellung der Kandidierenden Quoten für Frauen festzulegen. Eine weitere Idee ist es, dass Parteien in den Wahlkreisen sowohl eine Frau als auch einen Mann aufstellen.

Ist jede Stimme gleich viel wert?

Die Umwandlung von Wählerstimmen in Sitze ist ein entscheidender Schritt in jedem Wahlsystem. Das Konzept der Erfolgswertgleichheit soll sicherstellen, dass jede einzelne Stimme denselben Wert hat und spielt eine wichtige Rolle bei der Umwandlung von Wählerstimmen in Sitze.

Wegen der Streichung der Grundmandatsklausel könnte die CSU aus dem Parlament fallen, falls sie bei der nächsten Bundestagswahl weniger als fünf Prozent der Stimmen erreicht. Lösungsvorschläge, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren, sind die Kandidatur der CSU in anderen Bundesländern und im Umkehrschluss die Kandidatur der CDU in Bayern. Wenn die CDU in Bayern und die CSU in den restlichen Bundesländern bei Wahlen antritt, beeinflusst das jedoch die Parteienlandschaft der gesamten Bundesrepublik. Eine Teilnehmendengruppe ist der Meinung, dass Bayern als flächenmäßig größtes Land Deutschlands politisch weiterhin eine große Rolle spielen sollte. Die CSU sei deswegen im Bundestag wichtig. Andere finden es problematisch, dass die gut fünf Prozent der Stimmen, die die CSU bei Bundestagswahlen erreicht, nur aus Bayern kommen. Die Erfolgswertgleichheit sei damit nicht sichergestellt, da scheinbar die Stimmen aus Bayern mehr wert seien.

Direktdemokratische Elemente als Ergänzung der repräsentativen Demokratie

Auf Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren auch direktdemokratische Elemente Thema der Gruppenarbeiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehen die Volksabstimmungen und Volksbegehren als wichtiges demokratisches Element. Allerdings besteht die Schwierigkeit, komplexe Themen auf Ja-Nein-Fragen zu reduzieren. Das ermögliche Populisten ein breites Spielfeld. Ein Beispiel ist das Heizungsgesetz, über das in Medien und Politik zahllose Gerüchte kursierten. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Meinung, dass es deshalb nötig sei, genug Informationen zu der Sachfrage an die Bevölkerung zu vermitteln. Länder mit direktdemokratischen Elementen haben nämlich nicht unbedingt eine hohe Wahlbeteiligung. Das häufig genannte Beispiel der Schweiz zeigt sogar eine negative Tendenz. Trotz des hohen Anteils direktdemokratischer Elemente herrscht große Politikverdrossenheit. So lag die Wahlbeteiligung im Jahr 2015 bei 48,5 Prozent. Das Argument, dass durch direktdemokratische Elemente das Interesse der Bevölkerung an politischen Themen steige, ist somit nicht richtig.

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