Menu

Gelingt jetzt die Wahlsystemreform?

Episode 19 unseres Podcasts mit Jörg Siegmund

736 Abgeordnete sitzen aktuell im Deutschen Bundestag, 138 mehr als eigentlich vorgesehen sind. Das Parlament muss kleiner werden. Vorschläge, wie man das Wahlsystem reformieren könnte, gab es schon einige. Jetzt legt die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf vor, der Überhangmandate und Ausgleichsmandate nicht mehr zulässt. Die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Ergebnissen innerhalb einer Partei könnten dann nicht mehr in den Bundestag einziehen. Die Union droht, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte das Vorhaben umgesetzt werden. Innerhalb der Ampel-Parteien ist der Vorschlag ebenfalls umstritten. Wo liegen seine Stärken und Schwächen? Und wie stehen die Chancen, dass die sogenannte Kappung der Überhangmandate bei der nächsten Bundestagswahl tatsächlich Anwendung findet? Jörg Siegmund, Wahlforscher der Akademie für Politische Bildung, beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wahlsystemreform.

Tutzing / Podcast / Online seit: 18.01.2023

Von: Beate Winterer / Foto: APB Tutzing

Podcast

Beate Winterer: Hallo zusammen! Unser Podcast "Akademie fürs Ohr" ist zurück. Im vergangenen Jahr haben wir uns auf die Veranstaltungen hier in der Akademie für Politische Bildung konzentriert. Aber wir wollen unsere Neujahrsvorsätze umsetzten und auch euch öfter von uns hören lassen. Ich bin Beate Winterer, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Community Management an der Akademie.

Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Wahlsystemreform

Und ich habe heute ein Thema für euch, bei dem der Bundestag seit Jahren nicht vorankommt: die Wahlrechtsreform. Also die Frage, wie er selbst gewählt wird. Klar ist, der Bundestag muss kleiner werden. Aktuell sitzen dort 736 Abgeordnete. Das sind ganze 138 Abgeordnete mehr, als eigentlich vorgesehen sind. Damit ist der deutsche Bundestag das zweitgrößte Parlament der Welt, nur der Nationale Volkskongress in China ist größer. Vorschläge wie man das Wahlsystem reformieren könnte, gibt es viele. Jetzt hat die Ampelkoalition wieder einen vorgelegt. Und über den wollen wir heute sprechen. Bei mir ist mein Kollege Jörg Siegmund. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren als Politikwissenschaftler mit Wahlsystemen. Jörg, die Ampelkoalition hat sich auf eine Reform des Wahlsystems verständigt. Wie sieht dieser Vorschlag denn konkret aus und wie unterscheidet er sich vom aktuellen System?

Jörg Siegmund: Das bisherige Wahlsystem für den Bundestag besteht ja aus einer ganzen Reihe von unterschiedlichen Elementen. Aber man kann, glaube ich, ganz gut das Wesentliche herausarbeiten. Und aus meiner Sicht ist das Wesentliche beim bisherigen Wahlsystem gewesen, dass die Parteien im Bundestag so stark vertreten sind, wie es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Das Wichtige ist also die Frage gewesen: Wie viele Zweitstimmen bekommt eine Partei und danach haben sich die Zahl ihrer Mandate ausgerichtet. Daneben ist in unserem Wahlrecht aber auch ein personelles Element verankert, nämlich durch die Erststimme, mit der die Wählerinnen und Wähler einzelne Kandidaten in ihrem Wahlkreis wählen konnten und so die personelle Zusammensetzung der Fraktion beeinflussen konnten. Nun kann es aber sein, dass eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen, die sie erringt, mehr Abgeordnete in den Bundestag entsenden kann, als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenanteils dort eigentlich Sitze zugestanden hätten. Und wenn dieser Fall eingetreten ist, dass eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr eigentlich zustehen würden, dann spricht man von Überhangmandaten. Damit würde allerdings der Proporz zwischen den Parteien verzerrt. Die Partei mit dem Überhang wäre stärker im Bundestag vertreten als sie eigentlich sollte. Und deswegen wurde vor einigen Jahren die Regelung eingeführt, dass dann in einem solchen Fall die anderen Parteien Ausgleichsmandate bekommen, damit die anderen Parteien wieder so stark vertreten sind, wie es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Und das führt dann natürlich zu einer teils enormen Vergrößerung des Bundestages. Du hast eben darauf hingewiesen, 138 Mandate mehr als es eigentlich sein sollten. Und deswegen versucht der Reformvorschlag jetzt, Überhangmandate gar nicht erst entstehen zu lassen. Dass also sozusagen schon an der Stelle angesetzt wird, dass keine Überhangmandate mehr entstehen können und damit auch keine Ausgleichsmandate mehr erforderlich sind.

Und wie will man das machen? Die Ampelkoalition hat sich überlegt, dass in den Fällen, wo tatsächlich eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr eigentlich zustehen würden, dann die überzähligen Direktmandate nicht vergeben werden. Und zwar diejenigen Wahlkreiskandidaten erlangen dann kein Mandat, die den niedrigsten Stimmenanteil in ihrem Wahlkreis auf sich vereinigt haben. Salopp gesagt, die schwächsten Wahlkreiskandidaten, die zwar die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis gewonnen haben, aber eben mit einem sehr niedrigen Prozentsatz. Die würden dann kein Mandat bekommen. Damit gäbe es dann keine Überhangmandate und man bräuchte keine Ausgleichsmandate und der Bundestag würde seine Regelgröße einhalten und gleichzeitig aber eben auch die Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil widerspiegeln. Eine Folge davon ist dann natürlich, dass bestimmte Wahlkreise nicht mehr im Bundestag vertreten wären. Es würde dann sogenannte verwaiste Wahlkreise geben, die nicht durch einen direkt gewählten Abgeordneten oder eine direkt gewählte Abgeordnete vertreten werden. Das wäre dann die Folge davon.

Der Vorschlag sieht dann noch ein paar andere Regelungen vor, gerade weil die bisherige Bezeichnung vielleicht irreführend ist. Wir sprechen ja bislang, so habe ich das eben ja auch gemacht, von den Erst- und den Zweitstimmen. Das suggeriert so ein bisschen, die Erststimme, das ist die wichtige Stimme und die Zweitstimme, die ist vielleicht sekundär. Und in Wirklichkeit ist es ja genau andersherum, dass der Parteienproporz an den Zweistimmen orientiert ist. Und deswegen hat die Ampelkoalition jetzt vorgeschlagen das neu zu benennen: Statt Zweitstimme soll es Hauptstimme heißen und aus der Erststimme würde dann die Wahlkreisstimme werden.

Was passiert in Zukunft, wenn Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen splitten?

Beate Winterer: Das klingt jetzt erstmal nach einer einfachen Lösung, weil der Bundestag in diesem Vorschlag genau die vorgesehenen 598 Sitze hätte. Aber braucht es dann überhaupt noch zwei Stimmen? Was passiert, wenn ich zum Beispiel meine Stimmen in Zukunft splitte, wie es auch jetzt möglich ist und mit meiner Zweitstimme zum Beispiel die Grünen wähle, aber meine Erststimme einem SPD-Kandidaten gebe. Wo liegt da der Unterschied zur reinen Verhältniswahl?

Jörg Siegmund: Der Unterschied zur reinen Verhältniswahl, der läge auch weiterhin - so wie bislang schon - darin, dass ich die Chance habe, durch meine Erststimme gezielt einen Kandidaten, eine Kandidatin in meinem Wahlkreis zu wählen und damit die personelle Zusammensetzung des Bundestages zu beeinflussen. Denn mit der Zweitstimme wählen wir ja Landeslisten, die die Parteien aufgestellt haben und das sind sogenannte starre Listen. Als Wählerin und Wähler habe ich ja nicht die Möglichkeit, auf den Listen einzelne Kandidaten zu bevorzugen, durch Stimmenhäufung zum Beispiel. Das ist bei der Bayerischen Landtagswahl etwas anders und bei Kommunalwahlen nochmal deutlich anders. Die Möglichkeit gibt es bei Bundestagswahlen bisher nicht und es ist künftig auch nicht angedacht, das zu ändern. Sodass ich eben durch die Erststimme und durch die Wahl eines Wahlkreiskandidaten oder einer Wahlkreiskandidatin die Möglichkeit habe, personellen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundestages zu nehmen.

Was sich jetzt verändert, wäre einfach nur das Folgende: Dass durch ein Stimmensplitting - das ist eine der Ursachen weswegen Überhangmandate entstehen können, und da sie ja nach dem neuen Vorschlag nun nicht mehr entstehen sollen, indem Überhangmandate nicht besetzt werden - könnte es dazu führen, wenn ich und andere in meinem Wahlkreis sehr intensiv von diesem Stimmensplitting Gebrauch machen, dass es dann tatsächlich ein Wahlkreis wäre, in dem ein solches Überhangmandat entsteht und das würde dann unter Umständen nicht besetzt. Sodass dann ich durch mein Stimmensplitting im Verbund mit anderen Wählerinnen und Wählern dazu beitragen könnte, dass es verwaiste Wahlkreise gibt.

Kritik am Gesetzentwurf innerhalb der Ampel-Parteien

Beate Winterer: Der neue Vorschlag stößt nicht überall auf Begeisterung. Viele Parlamentarier - auch aus den Ampelparteien - können jetzt schon damit rechnen, dass wenn der Vorschlag angenommen wird, sie dann nicht mehr im nächsten Bundestag vertreten sein werden. Weil sie eben bislang Überhangmandate gewonnen haben oder in Wahlkreisen sind, die sehr umkämpft sind. Hältst du es denn für wahrscheinlich, dass die Abgeordneten einem Gesetz zustimmen werden, das vielen von ihnen selbst schaden wird?

Jörg Siegmund: Zunächst mal ist es richtig, festzustellen, dass mit diesem Gesetzesentwurf die Parlamentarier sozusagen am Ast sägen, auf dem sie auch selbst sitzen. Das kann man auch so sagen, denn wenn der Bundestag wieder deutlich verkleinert werden soll, wieder auf die Regelgröße zurückgeführt werden soll, dann müssen alle Parteien, alle Fraktionen Federn lassen, salopp gesagt. Das bedeutet eben, dass nach der nächsten Wahl alle Parteien mit weniger Abgeordneten vertreten sind. Das betrifft alle Parteien dann entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil.

Deswegen bin ich tatsächlich etwas erstaunt über diesen Vorschlag. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass er doch so auf den Tisch gelegt wird. Gerade von Seiten der FDP hätte ich da auch mit mehr Widerstand innerhalb der Koalition gerechnet. Denn gerade für die FDP ist es besonders prekär: Sie würde nicht nur Mandate verlieren, weil der Bundestag insgesamt verkleinert wird, sondern die FDP liegt gerade in den Umfragen gerade einmal knapp über der Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt, die Partei wäre nach Lage der Dinge jetzt - zur nächsten Wahl ist es ja noch etwas hin - muss sie damit rechnen, deutlich schwächer im Bundestag vertreten zu sein. Das heißt eben, dass viele der jetzigen Abgeordneten kein Mandat mehr hätten. Insofern verlangt das doch von den Abgeordneten einen gewissen Mut und die Bereitschaft, sich an übergeordneten Zielen zu orientieren und nicht nur ihr eigenes Wohl und ihr eigenes Mandat im Blick zu haben. Und ich bin gespannt, wie die Diskussionen in den nächsten Wochen verlaufen. Was man so aus Berlin hört, ist, dass es tatsächlich auch innerhalb der FDP heftige Diskussionen geben soll. Die Mitglieder der FDP in der Wahlrechtskommission, die haben diesen Vorschlag mitausgearbeitet und tragen ihn auch mit. Ob sie ihn auch innerhalb ihrer eigenen Fraktion durchsetzen können, das müssen wir jetzt einmal schauen. Das wird auf jeden Fall eine spannende Diskussion werden.

Stärken und Schwächen des vorgeschlagenen Wahlsystems

Beate Winterer: Abgesehen davon, dass die vorgeschlagene Reform für die Karrieren einiger Parlamentarier nicht förderlich sein wird, wo liegen denn die grundsätzlichen Schwächen dieses vorgeschlagenen Systems?

Jörg Siegmund: Auf der einen Seite, um mal mit dem Positiven anzufangen, der Bundestag hält die Regelgröße ein. Und der Bundestag wird weiterhin, wie schon bislang, sich in seiner Zusammensetzung am Zweitstimmenergebnis der Partei orientieren. Das sind sicherlich sehr wichtige Dinge. Was man als problematisch erachten kann, ist, dass dann künftig möglichweise bestimmte Wahlkreise nicht mehr im Bundestag vertreten sein werden. Wenn wir jetzt mal das Wahlergebnis der letzten Bundestagswahl zugrunde legen, da hat die CSU elf sogenannte Überhangmandate errungen. Wenn die jetzt nicht besetzt würden, und das träfe eben die erfolgreichen Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten prozentualen Ergebnissen in ihrem Wahlkreis.

Wenn man sich die Liste einmal anschaut, dass zum Beispiel die drei Münchner Bundestagsabgeordneten nicht mehr im Bundestag vertreten wären. Da kann man darüber streiten, welche Bedeutung das hat, aber es gibt gerade bei Infrastrukturentscheidungen, bei Investitionsentscheidungen Situationen, bei denen Gelder in die eine Region oder die andere Region gelenkt werden können. Und da kommt es dann eben schon darauf an, wie stark sich ein Abgeordneter für seine Region macht. Und wenn eben dann München tatsächlich nicht mehr in dem Maße präsent wäre im Bundestag durch direkt gewählte Abgeordnete, könnte das schon an der einen oder anderen Stelle auch nachteilig für die Landeshauptstadt werden. Also das ist ein Argument, über das muss man diskutieren. Es gibt natürlich auch Möglichkeiten, damit umzugehen. Die Parteien könnten auch sozusagen Betreuungsabgeordnete - so nennt man das - für einen Wahlkreis benennen, die zwar dort nicht direkt gewählt sind, sondern über die Liste in den Bundestag gekommen sind, und dann trotzdem den Wählerinnen und Wählern in einem bestimmten Wahlkreis als Ansprechpartner zur Verfügung stehen könnten.

Warum droht die Union mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?

Beate Winterer: Die Union droht auch bereits damit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls die Pläne der Ampel tatsächlich so umgesetzt werden. Warum wehren sich denn gerade die CSU und die CDU so gegen den Vorschlag? Sind sie wirklich am stärksten von der Änderung betroffen, also die größten Profiteure vom aktuellen System? Oder gibt es da noch andere Gründe?

Jörg Siegmund: Eine ganz klare Antwort: Nein. CDU und CSU sind bislang nicht die größten Profiteure und sie wären dann auch nicht die größten Verlierer durch diese Reform. Es würden alle Parteien proportional verlieren. Es ist eher eine Wahrnehmungsfrage. Dadurch, dass Wahlkreise teilweise nicht besetzt werden, halten sich die Parteien, die in der Vergangenheit die meisten Wahlkreise gewonnen haben und die auch die meisten Überhangmandate hatten, die halten sich für besonders betroffen. Die CSU kann vom Ergebnis der letzten Bundestagswahl ausgehen und sagen, es sind ja unsere elf Direktmandate, die dann nicht mehr besetzt werden. Aber im gleichen Maße müssen ja die anderen Parteien auf Listenmandate verzichten. Also die Kosten, wenn man es so will, sind gleichmäßig auf alle Parteien verteilt. Dass die Kritik natürlich auch vor allem aus der Union kommt, hängt schlicht und ergreifend damit zusammen, dass es ein Vorschlag der aktuellen Regierungskoalition ist. Man muss dazu sagen, dass Wahlsystemfragen in den letzten Jahren häufig durch eine parteipolitische Brille betrachtet und diskutiert wurden. Das war früher anders. Lange Jahrzehnte war es gute Tradition in der Bundesrepublik, dass man Wahlsystemfragen im Konsens entschieden hat, im Konsens der Parteien, die im Bundestag vertreten waren, entschieden hat. Weil Wahlsystemfragen Machtfragen sind und damit entschieden wird, wie sich ein bestimmtes Wahlverhalten in Mandate niederschlägt.

Ist der Gesetzentwurf verfassungswidrig?

Beate Winterer: Ich würde gerne noch einmal auf die Kritik der Union zurückkommen. Du beschäftigst dich ja schon sehr lange mit Wahlsystemen. Wie ist denn deine Einschätzung, ist der aktuelle Vorschlag der Ampel tatsächlich verfassungswidrig?

Jörg Siegmund: Ob eine bestimmte Regelung verfassungswidrig ist oder nicht, ist immer schwer zu sagen, solange das Verfassungsgericht noch nicht darüber entschieden hat. Es gibt ja dieses Bonmot, wenn man es so will: "Auf hoher See und vor dem Verfassungsgericht ist man alleine in Gottes Hand." Also es ist jedenfalls schwer vorauszusagen, es gibt Argumente für die eine Sichtweise und auch für die andere Sichtweise. Ich würde mich zumindest darauf festlegen, dass es nicht offensichtlich verfassungswidrig ist, denn sonst würde die Ampelkoalition so einen Vorschlag auch nicht machen. Keine Partei kann ein Interesse daran haben, einen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen. Das wäre schlicht politischer Selbstmord, wenn man es einmal ganz hoch anhängen will.

Tatsächlich ist es ja so, dass unser Verfassungsrecht, also unser Grundgesetz, kaum Vorgaben enthält, was das Wahlsystem, was das Wahlrecht anbelangt. Sodass man auch keinen sicheren Maßstab darin findet, zum Beispiel, wer ist denn jetzt ein Wahlkreissieger? Wir könnten ja auch ein System verabschieden, was überhaupt keine Wahlkreise vorsieht. Aus meiner Sicht ist es so, dass die Entscheidungen zumindest nicht willkürlich getroffen werden dürfen, sondern für eine bestimmte Entscheidung, zum Beispiel wer kann als Wahlkreissieger gelten und tatsächlich ein Mandat bekommen und wer nicht, müssen objektive und sachliche Kriterien vorliegen, die, meines Erachtens, der gegenwertige Entwurf der Ampelkoalition durchaus enthält. Deswegen würde ich denken, dass das nicht verfassungswidrig ist.

Im Übrigen, das finde ich ganz interessant - gerade wenn die CSU sich ja doch echauffiert, dass das alles verfassungswidrig wäre - wenn man einmal in das bayerische Wahlgesetz schaut, bei der Bayerischen Landtagswahl, gibt es auch eine Regelung, die besagt, dass ein siegreicher Stimmkreiskandidat - in Bayern heißt das ja Stimmkreis, nicht Wahlkreis, was das anbelangt - dessen Partei an der Sperrklausel scheitert, auch kein Mandat bekommt. Sondern dann wird der Zweitplatzierte im Wahlkreis genommen. Also hier haben wir eine Regelung, die zumindest auf den ersten Blick doch recht ähnlich ist und insofern tue ich mich schwer, dieses Vorhaben der Ampelkoalition von vorneherein als verfassungswidrig einzustufen.

Wie wahrscheinlich ist ein Kompromiss zwischen Regierung und Opposition?

Beate Winterer: Aus der Ampelkoalition heißt es ja jetzt, man wolle die Union auch ins Boot holen und alle Parteien müssten Abstriche machen, wenn der Bundestag wirklich kleiner werden soll. Hältst du es denn für wahrscheinlich, dass es noch irgendeinen Kompromiss mit der Union geben wird, oder geht der aktuelle Vorschlag eher so durch den Bundestag?

Jörg Siegmund: Ich hatte ja vorhin schon deutlich gemacht, dass ich zumindest einen Kompromiss für wünschenswert erachte. Was jetzt tatsächlich die Kompromissfähigkeit der einzelnen Parteien angeht, habe ich gleichwohl meine Zweifel. Man muss auf der einen Seite sehen, die Wahlrechtsreformkommission, die vom Bundestag die nach der Wahl wiedereingesetzt wurde, die hat nun schon über Monate intensiv getagt. In ihr sind alle Parteien, die im Bundestag vertreten sind, ebenfalls vertreten. Dazu kommen noch externe Sachverständige und es hat viele, viele Diskussionen gegeben, ohne, dass man sich offensichtlich geeinigt hat. Wenn man so weit schon gekommen ist, dass man das in einen Gesetzentwurf gießt, damit ja auch formalisiert, dann zementiert man damit in gewisser Weise auch Positionen, von denen man später nur schwer wieder abrücken kann. Genauso hat sich die Union aber auch auf bestimmte Eckpunkte sehr deutlich festgelegt, die eben damit nicht vereinbar sind. Insofern sehe ich momentan nicht den Willen und die Bereitschaft auf Seiten der verschiedenen politischen Akteure, hier tatsächlich noch zu einem Kompromiss zu gelangen. Wünschenswert wäre es auf jeden Fall.

Weitere Möglichkeiten zur Reform des Wahlsystems

Beate Winterer: Es gab ja nun in den vergangenen Jahren auch schon mehrere andere Vorschläge, wie man den Bundestag verkleinern könnte und diese Ausgleichs- und Überhangmandate, die in den vergangenen Jahren zugenommen haben, eben verhindern könnte. Welche Vorschläge gibt es denn noch, wie man das Wahlsystem reformieren könnte?

Jörg Siegmund: Die Vorschläge zur Reform des Wahlsystems kann man grob in drei Gruppen einteilen. Man könnte auf der einen Seite natürlich einen radikalen Systemwechsel probieren. Das würde unter Umständen bedeuten, eine reine Verhältniswahl einzuführen. Das könnte auch eine Mehrheitswahl sein, nach britischem Vorbild. Das könnte auch eine sogenannte Grabenwahl sein, wo ein Teil der Abgeordneten nach einem Modell gewählt wird und der andere Teil nach einem anderen Modell. Ich denke, angesichts des derzeitigen Diskussionsverlaufs nicht, dass irgendeiner dieser Vorschläge eine Aussicht hätte.

Wenn man also eher bei der Grundstruktur unseres bisherigen Wahlsystems bleibt, dann könnte eine Alternative darin bestehen, Überhangmandate zu verhindern. Das kann man zum Beispiel dadurch erreichen, dass der Anteil der Direktmandate an allen Mandaten abgesenkt wird. Bislang sind ja die Hälfte aller Mandate im Bundestag Direktmandate, 299 von den 598. Und wenn man das jetzt absenken würde, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Überhangmandate entstehen enorm. Es ist bislang schon vorgesehen, dass bei der nächsten Bundestagswahl die Zahl der zu vergebenden Direktmandate sinkt, von 299 auf 280. Das ist der aktuelle Rechtsstand, das ist schon beschlossen. Das würde durch den Vorschlag der Ampelkoalition allerdings wieder aufgehoben. Aber wenn der nicht durchkäme, dann hätten wir auf jeden Fall diese Absenkung. Aber man müsste wahrscheinlich noch wesentlich stärker absenken, auf 250, auf 230 Direktmandate, damit Überhangmandate sehr sicher vermieden werden. Man könnte auch zu einem System greifen, bei dem in jedem Wahlkreis nicht nur ein Angeordneter, sondern zwei Abgeordnete gewählt werden. Auch damit sinkt dann die Wahrscheinlichkeit, dass eine Partei sehr viele Direktmandate erringt. Und neben dieser Verhinderung von Überhangmandaten, besteht die dritte Alternative eben darin, Überhangmandate auf die eine oder andere Weise zu verrechnen. Im Grunde gehört der gegenwärtige Vorschlag auch mit zu dieser Lösungsstrategie dazu, indem Überhangmandate zunächst einmal rechnerisch anfallen könnten, aber sie dann eben nicht besetzt werden - also die sogenannte Kappung.

Man könnte auch Überhangmandate nicht ausgleichen. Dann gäbe es zwar Überhangmandate, der Bundestag würde ein bisschen größer werden, aber es würde zumindest nicht diese große Zahl von Ausgleichsmandaten geben, die ihn aufbläht. Das führt dann aber natürlich dazu, dass die Parteien eben nicht mehr entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil vertreten sind, also dieser Parteienproporz, der Proporz zwischen den Parteien, nicht mehr gewahrt ist. Und das ist ja gerade vom Bundesverfassungsgericht kritisiert worden und nur in sehr engen Grenzen für zulässig erachtet worden. Also das wäre ein Lösungsvorschlag, der meines Erachtens nicht tragen könnte. Man könnte auch versuchen, entstehende Überhangmandate parteiintern zu verrechnen. Das funktioniert nicht bei der CSU, weil sie ja nur in Bayern antritt. Das würde aber bei der CDU funktionieren. Wenn sie, sagen wir in Baden-Württemberg, zehn Überhangmandate erringt, wäre es ja auch möglich, dass diese kompensiert werden, indem eben die CDU in anderen Ländern, meinetwegen in Niedersachen, in Nordrhein-Westfalen, wo auch immer, entsprechend weniger Listenmandate in den Bundestag entsenden kann. Das würde allerdings den parteiinternen Proporz verzerren. Das ist also ein Lösungsweg, der auch mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, weil das natürlich dann in den Parteien zu großen Diskussionen führt: Warum soll ein Landesverband zurückstecken, bloß, weil in einem anderen Land entsprechende Überhangmandate gewonnen wurden? Also das sehe ich auch nicht als den Königsweg an. Aber für irgendetwas muss man sich letzten Endes entscheiden, wenn man an der Grundstruktur unseres Wahlsystems überhaupt festhalten will.

Jörg Siegmunds bevorzugtes Wahlsystem

Beate Winterer: Wenn du jetzt die Möglichkeit hättest, das Wahlsystem zu reformieren, du darfst dir eines dieser ganz vielen Systeme aussuchen, welches System würdest du dann am liebsten einführen?

Jörg Siegmund: Ich würde mich tatsächlich für eine reine Verhältniswahl entscheiden, mit nur einer Stimme, bei der Parteilisten gewählt werden. Das könnten offene Listen sein, sodass die Wählerinnen und Wähler tatsächlich auch die Möglichkeit hätten, einzelne Kandidaten innerhalb einer Liste zu bevorzugen, sodass die Parteien einen nicht ganz so großen Einfluss auf die künftige Zusammensetzung des Bundestags hätten, sondern die Wähler da tatsächlich auch ein Mitspracherecht in personeller Hinsicht haben. Wie gesagt, eine reine Verhältniswahl mit Sperrhürden, das durchaus, damit eben der Zersplitterung des Bundestags nach wie vor wirksam entgegengewirkt wird. Ich könnte mir auch so etwas vorstellen wie eine Verhältniswahl nach der automatischen Methode, wie wir es in der Weimarer Republik hatten. Das heißt, dass nicht eine festgesetzte Zahl von Mandaten proportional auf die Parteien verteilt wird, sondern dass jede Partei für eine bestimmte Stimmenanzahl, die sie erringt, ein Mandat bekommt. In der Weimarer Republik waren das 60.000 Stimmen, dafür gab's ein Mandat ergaben. Das hätte den Vorteil, wenn man es so rum aufzieht, dass die Größe des Bundestags auch von der Wahlbeteiligung abhängt. Das wäre wiederum ein Ansporn für die Parteien, ordentlich Wahlkampf zu machen, Wählerinnen und Wähler tatsächlich auch dazu zu bewegen, zur Wahlurne zu gehen. Denn bislang ist es ja so, egal, wie sich die Parteien ins Zeug legen oder auch nicht, es werden eben immer 598 oder auch mehr Mandate vergeben. Und bei dieser automatischen Methode ist noch ein Anreiz eingebaut, tatsächlich möglichst viele Wähler zu mobilisieren, was ich einen sehr charmanten Weg finde, um die Wahlbeteiligung und damit hoffentlich auch das politische Interesse der Menschen zu erhöhen. Also das wäre so ein Reformvorschlag, der sicher auch sehr radikal ist, der nach gegenwärtigem Stand der Dinge auch keine Aussicht auf Erfolg hätte. Aber wenn die Frage ist, was ich mir vorstellen oder wünschen würde, dann könnte das so in die Richtung gehen.

Beate Winterer: Vielen Dank, Jörg, für deine Einschätzungen! Wir werden uns natürlich in den kommenden Monaten weiter mit dem Thema Wahlsystemreform beschäftigen und wir planen auch eine Tagung zu diesem Thema. Wenn ihr auf dem Laufenden bleiben wollt, dann empfehle ich euch unseren Newsletter zu abonnieren unter apb-tutzing.de/newsletter Wir haben euch die Seite auch in den Shownotes verlinkt. Danke fürs Zuhören und bis bald!

Kontakt
Weitere News

Wählen ab 16 oder ab Geburt?
Verfassungsrechtliche Spielräume für eine Wahlrechtsreform


Gemeinsinn in der Krise?
Diskussion über gesellschaftlichen Zusammenhalt in Demokratien


Wie umgehen mit Protestwahl?
Akademiegespräch im Landtag mit Michel Friedman, Thomas Petersen und Astrid Séville


Regionale Hochburgen der Parteien in Bayern
Episode 25 unseres Podcasts mit Jörg Siegmund


Das perfekte Wahlsystem
Was Wahlberechtigte sich für die Stimmabgabe wünschen


Frauen und Politik
Repräsentation, Themen und Wahlverhalten in Deutschland