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Das Thüringen-Projekt

Wie wehrhaft ist unsere Demokratie?

Im September wählen drei ostdeutsche Länder einen neuen Landtag. In Thüringen und Sachsen sieht es so aus, als würde die AfD mehr als ein Drittel der Mandate erringen. Damit kann sie politische Prozesse blockieren. Sollte die Partei sogar mitregieren, kann sie Schlüsselpositionen mit eigenen Gefolgsleuten besetzen, was ernsthafte Konsequenzen für die jeweiligen Institutionen hätte. Welche Gefahren außerdem drohen, wenn eine autoritär-populistische Partei staatliche Macht erhält und ob das Grundgesetz davor ausreichend Schutz bietet, hat das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs am Beispiel eines Bundeslands untersucht. Erste Ergebnisse über die Resilienz unserer Demokratie hat Chefredakteur Maximilian Steinbeis im Rahmen der gemeinsamen Tagung "Fundament, Vermächtnis und Versprechen: Das Grundgesetz und die Zukunftstauglichkeit seiner Integrationskraft" in die Akademie für Politische Bildung mitgebracht.

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 10.04.2024

Von: Rebecca Meyer / Foto: Rebecca Meyer

Programm: Fundament, Vermächtnis und Versprechen

Fundament, Vermächtnis und Versprechen

Flickr-Galerie © Akademie für Politische Bildung Tutzing. Bitte klicken Sie auf das Foto, falls die Galerie nicht lädt. Sie werden zu Flickr weitergeleitet.

Die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg stehen vor der Tür. In Thüringen und Sachsen sagen die Wahlumfragen vorher, dass die AfD stärkste Kraft wird. Damit schlägt die Partei nach parlamentarischer Tradition die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten vor. Diese Person vertritt den Landtag in allen Angelegenheiten, bekleidet nach der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten das zweithöchste politische Amt in Thüringen und besitzt die Personalhoheit über die Beamtinnen und Beamten der Landtagsverwaltung. Diese demokratischen Institutionen funktionieren aber nur, solange alle Beteiligten über ihre politischen Gegensätze hinweg ein Interesse daran haben, dass sie intakt bleiben, warnt Maximilian Steinbeis, Chefredakteur des Verfassungsblogs. Parteien, die eine autoritär-populistische Strategie verfolgen wie die AfD, teilen dieses Interesse nicht. Was passiert also, wenn eine Landtagspräsidentin oder ein Landtagspräsident der AfD angehört und die eigene Macht innerhalb von demokratischen Institutionen missbraucht? Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs setzt sich mit Szenarien wie diesem für das Bundesland Thüringen auseinander und analysiert den Handlungsspielraum einer autoritär-populistischen Partei in der Opposition und in der Landesregierung. Erste Ergebnisse hat Maximilian Steinbeis, der das Forschungsprojekt initiiert hat, im Rahmen der gemeinsamen Tagung "Fundament, Vermächtnis und Versprechen: Das Grundgesetz und die Zukunftstauglichkeit seiner Integrationskraft" in der Akademie für Politische Bildung vorgestellt.

Möglichkeiten der AfD als starke Oppositionspartei

An der Spitze der Landtagsverwaltung erteilt die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident den Beamtinnen und Beamten Weisungen, beglaubigt Gesetze und überprüft die verfassungsrechtliche Korrektheit von Beschlüssen. Herrscht auf dieser Position keine Neutralität mehr, verändert das die parlamentarische Wirklichkeit in Thüringen, sagt der Verfassungsrechtler Maximilian Steinbeis. Um eine Landtagspräsidentin oder einen Landtagspräsidenten wegen Amtsmissbrauchs abzuwählen, ist eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig. Da die AfD wahrscheinlich aber selbst mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellt, besitzt sie eine sogenannte Sperrminorität und kann die Abwahl verhindern - selbst wenn sich alle anderen Parteien einig sind.

Tatsächlich ist es aber unwahrscheinlich, dass die Mehrheit des thüringischen Landtags überhaupt eine Landtagspräsidentin oder einen Landtagspräsidenten der AfD wählt, da die etablierten Parteien die AfD aufgrund ihrer rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Positionen nicht unterstützen. Die Möglichkeiten der AfD, ihre autoritär-populistischen Bestrebungen durchzusetzen, würden sich aber bereits mit dem Gewinn eines Drittel der Landtagsmandate plus einem weiteren entscheidend potenzieren, sagt Steinbeis. Unter anderem kann die Partei durch ihre Sperrminorität die Wahl der Richterinnen und Richter an das thüringische Landesverfassungsgericht sowie ihre Ernennung auf Lebenszeit verhindern. Missbraucht eine Richterin oder ein Richter die eigene Position, kann die AfD die Amtsenthebung blockieren. Damit lähmt die Partei die Justiz und kann sie arbeitsunfähig machen.

Die etablierten Parteien müssen jetzt handeln, um sich vor einem Missbrauch politischer Macht zu schützen. Die Zeit für eine Verfassungsänderung, um zum Beispiel die Besetzung bestimmter Ämter einzuschränken, ist begrenzt. Denn dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, die bisher noch besteht. Wenn die AfD nach der Wahl aber mehr als ein Drittel der Landtagsmandate erhält, kann sie diesen Prozess blockieren und ihre Macht weiter festigen.

Spielräume der AfD in der thüringischen Landesregierung

Sollte die AfD in die thüringische Regierung kommen, wäre ihr Spielraum wesentlich größer. Sie besetzt verschiedene Ministerien und beeinflusst Entscheidungen. Die Justizministerin oder der Justizminister schlägt beispielsweise Kandidatinnen und Kandidaten für die Besetzung alle freiwerdenden Richterinnen- und Richterposten der nächsten fünf Jahre vor. Mit diesem Amt und über einem Drittel der Landtagsmandate könnte die AfD schlussendlich die gesamte Wahl und Abwahl der Richterinnen und Richter für das Landesverfassungsgericht manipulieren. Mit dem Amt der Innenministerin oder des Innenministers wäre die AfD in der Lage, die Leitung der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz zu tauschen. Die Partei könnte auf diese Weise Beamtinnen und Beamten ohne Gründe in den einstweiligen Ruhestand versetzen und diese durch parteitreue Personen ersetzen. Das Amt des Bildungsministerin oder des Bildungsministers bietet die Möglichkeit, Lehrpläne der Schulen nach eigenem Willen umzugestalten. Eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident kann außerdem Medienstaatsverträge aufkündigen und damit aus allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung aussteigen. Der AfD-Politiker Björn Höcke kündigte genau diesen Schritt an, sollte die AfD nach der Landtagswahl in Thüringen regieren. Mit dem Aufbau eines neuen öffentlichen Rundfunks mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnte die AfD die gesamte Medienlandschaft zu ihren Gunsten verändern.

Zudem sitzt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident im Bundesrat und kann dem Bundestag das Regieren erschweren, indem sie oder er zum Beispiel die Fristverkürzung beim Erlass von Gesetzen blockiert. Normalerweise hat der Bundesrat sechs Wochen Zeit, um ein Gesetz zu prüfen. Wenn der Bundestag es dringend verabschieden will, kann diese Frist auf drei Wochen verkürzt werden. Das kann eine Ministerpräsidentin oder ein Ministerpräsident durch einen Einspruch verhindern. Bei zustimmungspflichtigen Gesetzen eröffnen sich für eine autoritär-populistische Partei noch größere Handlungsspielräume. Denn liegt im Bundesrat keine Mehrheit vor, wird der Vermittlungsausschuss einberufen. Das Gremium ist dafür zuständig, Konsens zwischen Bundesrat und Bundestag zu finden. Indem Mitglieder kurzfristige Änderungsanträge stellen oder sich konsequent weigern, an Verhandlungen und Diskussionen teilzunehmen, verzögern und blockieren sie dort die Vermittlung. Dasselbe gilt für die Ministerpräsidentenkonferenz, in der die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten und miteinander verhandeln. Zudem gewährt das Grundgesetz allen Bundesratsmitgliedern Zugang zu Sitzungen des Bundestags und seinen Ausschüssen und ihre Anliegen müssen dort angehört werden. Eine autoritär-populistische Partei kann diese Bühne für sich nutzen und den Parlamentsbetrieb stören. Nach außen sähen die demokratischen Institutionen dann schwach und handlungsunfähig aus.

Vergleich mit Orbáns Ungarn

Was es bedeutet, wenn eine autoritär-populistische Partei staatliche Machtmittel erhält, ist am Fall Ungarns deutlich geworden. Das Land gilt als Paradebeispiel, weil der Umbau des Staates zu einem autoritären Regime in Europa am weitesten fortgeschritten ist. Die ungarische Verfassung ähnelte vor Viktor Orbáns zweiter Amtszeit dem deutschen Grundgesetz. Im Jahr 2010 erhielt seine Partei Fidesz 53 Prozent der Stimmen. Durch eine Besonderheit im ungarischen Wahlsystem reichte dieser Anteil für eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Dies gab Orbán die Macht, die gesamte Verfassungs- und Rechtsordnung des Landes nach seinen Vorstellungen zu verändern. Er unterwarf das Verfassungsgericht, erließ eine illiberale Verfassung, immunisierte seine Macht gegenüber rechtsstaatlicher Kontrolle und besetzte kritische Institutionen mit seinen Gefolgsleuten. Eine Abwahl seiner Partei Fidesz ist heute nicht mehr realistisch. 

Ein solches Szenario sei in Deutschland so einfach nicht möglich, betont Steinbeis. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Eine Zweidrittelmehrheit einer Partei ist in absehbarer Zeit aber nicht vorstellbar. Auch deshalb, weil die Wahlsysteme für den Bundestag und für die Landtage die stärkste Kraft nicht wie in Ungarn mit einem Bonus ausstattet. Ungarn besitzt im Gegensatz zu Deutschland keine zweite Parlamentskammer wie den Bundesrat, die als Gegengewicht fungieren hätte können. Trotzdem ist das Grundgesetz Gefahren ausgesetzt. Um Geschehnisse wie in Ungarn auch in Zukunft zu verhindern, identifizieren Maximilian Steinbeis und sein Team präventiv die Schwachstellen der Verfassung und erarbeiten Handlungsvorschläge an Politik und Justiz. Der Verfassungsblog macht mit seinem Forschungsprojekt einen Anfang und weist den Weg, um die Verfassungsordnung resilienter zu machen. Steinbeis hält es für wichtig, dass sich die Gesellschaft keinen Illusionen hingibt oder sich selbst beruhigt. Sie muss die autoritär-populistische Strategie in ihrer Gefährlichkeit erkennen, sich auf sie vorbereiten und ihr entgegentreten. Die Gesellschaft dürfe sich auf die Wehrhaftigkeit der Demokratie nicht blind verlassen. "Die Verfassung wird uns nicht retten können, aber umgekehrt vielleicht schon", resümiert Steinbeis.

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