So gelingt die Gleichstellung der Frau im Steuersystem
Fachleute diskutieren Reformen von Ehegattensplitting und Steuervergünstigungen
Das deutsche Steuersystem ist nicht gerecht. Besonders trifft die Diskriminierung Frauen. Durch das Ehegattensplitting zahlen sie anstelle ihrer besserverdienenden Männer eine höhere Einkommenssteuer, während die von Steuervergünstigungen profitieren. Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, die eher Frauen zugutekommen, sind wiederum nicht vollständig absetzbar. Wie eine geschlechtergerechte Reform des Steuersystems aussehen und wie sie dem Fachkräftemangel entgegenwirken könnte, haben Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Politik in der Veranstaltung "Vor dem Steuersystem sind alle gleich, nur manche gleicher?" der Akademie für Politische Bildung und der Ludwig-Maximilians-Universität München diskutiert.
Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 22.11.2023
Von: Beate Winterer / Foto: Beate Winterer
Programm: Vor dem Steuersystem sind alle gleich, nur manche gleicher? Besteuerung und Gender
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In Brasilien wurde bis 2016 das gemeinsame Vermögen nur dem Ehemann zugeschrieben. In der Schweiz sind Ehepaare beim Finanzamt über den Mann registriert. In Jersey durfte bis 2021 nur der Ehemann die Steuerbehörde kontaktieren. In Deutschland lässt sich zwar der Arbeitsweg voll von der Steuer absetzen, nicht aber die Kinderbetreuung zu Erwerbszwecken und Frauen gutverdienender Männer zahlen durch das Ehegattensplitting eine höhere Einkommenssteuer. "Frauen werden vom Staat nicht als Individuen betrachtet, sondern über den Haushalt und den Familienstand", sagt Laura Seelkopf, Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Obwohl die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits seit 1979 jede Form von Diskriminierung der Frau verurteilt, sind Frauen bis heute in keinem Land der Welt wirtschaftlich gleichgestellt. Besonders groß sind die Ungleichheiten im Steuersystem. Wo Steuerzahlerinnen benachteiligt werden und welche Lösungsansätze existieren, haben Fachleute auf der Veranstaltung "Vor dem Steuersystem sind alle gleich, nur manche gleicher?" der Akademie für Politische Bildung und der Ludwig-Maximilians-Universität München diskutiert.
Das Steuersystem als Spiegel der Gesellschaft
"Das Steuerrecht ist nicht neutral", betont Ulrike Spangenberg, Juristin bei der Bundesstiftung Gleichstellung. "Hier spiegeln sich politische Prioritäten - und Gleichstellung ist keine Priorität." Das Steuersystem orientiert sich stattdessen am vermeintlich "Normalen" - dem männlichen Alleinverdiener. Deshalb lassen sich auch nur zwei Drittel der Aufwendungen für die erwerbsbedingte Kinderbetreuung und maximal 4000 Euro pro Kind absetzen, während ein Porsche oder ein teurer Füller vollständig absetzbar sind.
Das Ehegattensplitting, bei dem Paare ihr Einkommen gemeinsam versteuern, ist aus Sicht des gesamten Haushalts ein Vorteil. Für viele Frauen wird es aber zur Falle, warnt Spangenberg. "Die schlägt zu, wenn das Elterngeld ausläuft", sagt die Expertin. Denn Steuern, Sozialversicherung und Ausgaben für Kinderbetreuung müssen erst verdient werden. Häufig arbeiten Mütter deshalb in Teilzeit, verdienen weniger und wechseln in die ungünstigere Steuerklasse 5, während ihre Männer von der attraktiven Steuerklasse 3 profitieren. "Frauen zahlen dadurch die Einkommenssteuer ihrer Männer mit - ohne ein Recht auf Ausgleich", erklärt Ulrike Spangenberg.
Reform des Ehegattensplittings
Zwar schützt das Grundgesetz die Ehe, es garantiert aber auch Gleichberechtigung. Ulrike Spangenberg fordert deshalb, die Auswirkungen von Steuern in den Blick zu nehmen. Eine mittelbare Diskriminierung von Frauen sei nicht hinzunehmen. "Das Ehegattensplitting ist verfassungswidrig und muss abgeschafft werden", ist sie überzeugt.
Andreas Peichl, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen, geht noch einen Schritt weiter und fordert, das komplette Steuersystem und das Transfersystem zu reformieren. Der Vorschlag des ifo Instituts umfasst unter anderem eine Familienbesteuerung mit hohen Kinderfreibeträgen und ein sogenanntes "Ehegattenrealsplitting". Dabei werden Paare separat veranlagt, können aber einen begrenzten Betrag auf den Partner oder die Partnerin übertragen. Der Übertragsbetrag orientiert sich in Modellrechnungen häufig am Grundfreibetrag oder am Unterhaltsrecht. Damit ist das Realsplitting ein Kompromiss zwischen Individualbesteuerung und dem aktuellen Ehegattensplitting. "Es gäbe sehr viele Gewinner - aber auch lautstarke Verlierer", weiß Andreas Peichl.
Ehegattensplitting vs. Fachkräftemangel
Letztere sind vor allem Paare, deren Einkommen sehr weit auseinanderliegen. Denn das Ehegattensplitting fördert die Arbeitsteilung innerhalb eines Haushalts: Der Mann geht arbeiten, die Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder, versteuert wird gemeinsam. Dienstleister zu beauftragen, die der Frau beispielsweise Putzen und Kinderbetreuung abnehmen, ist nach den aktuellen Steuerregelungen finanziell weit weniger attraktiv. Die Folge: Der Arbeitsanreiz für Zweitverdienende - in aller Regel Frauen - sinkt. Das zeigen auch die Daten: Während das Einkommen des Mannes nach einer Heirat oder der Geburt eines Kindes eher steigt, sinkt das der Frau bei der Heirat leicht und bei der Geburt stark. Die Unterschiede sind auch zehn Jahre später noch deutlich sichtbar. Erst im Fall einer Scheidung geht auch das Einkommen der Frau wieder nach oben. Allerdings lässt sich der Vorsprung des Mannes dann nicht mehr aufholen. Deshalb erhalten Frauen im Schnitt nur halb so viel Rente wie Männer, wobei die Unterschiede in Westdeutschland größer sind als in Ostdeutschland.
Dass das Ehegattensplitting nicht mehr zeitgemäß ist, darüber sind sich alle Fachleute auf dem Podium der Akademie für Politische Bildung einig. Wie der Übergang in eine andere Besteuerung gestaltet werden soll, darüber herrscht jedoch Uneinigkeit. FDP-Politikerin Julika Sandt betont den Vertrauensschutz. Paare, die bereits eine Ehe geschlossen haben, müssten sich darauf verlassen können, dass das Ehegattensplitting Bestand hat. Demnach könnte eine neue Regelung nur für neue Ehen gelten, findet Sandt. Ihr widerspricht Ulrike Spangenberg: Ein Vertrauensschutz sei im Steuerrecht selten. Aber auch sie fragt sich, warum jemand, der einen Tag später geheiratet hat, nicht vom Ehegattensplitting profitieren sollte. Bei einer Übergangsregelung sei deshalb entscheidend, wie diese gerechtfertigt werde. Tim Pargent, Finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, verweist auf die Schweiz. Dort hat der Staat Mindereinnahmen in Kauf genommen, um die Unterstützung der Bevölkerung für die Reform zu gewinnen.
Kinderbetreuung als Schlüssel zu mehr Frauenerwerbsarbeit
Eine gute und kostenlose Kinderbetreuung würde Frauen außerdem die Rückkehr in den Job erleichtern und das Ehegattensplitting weniger attraktiv machen. "Hochqualifizierte Mütter arbeiten nicht, um ihre Kinder selbst zu qualifizieren", sagt Julika Sandt. Denn in vielen Kitas herrscht Fachkräftemangel. Zu viele Kinder werden von zu wenigen Erzieherinnen und Erziehern betreut. Sandt fordert deshalb die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und eine Ausbildungsvergütung, um den Beruf attraktiver zu machen. Andreas Peichl vom ifo Institut möchte "Kinderbildung statt Kinderbetreuung" anbieten und dafür auch bei der Finanzierung ansetzen. Denn bereits die ersten drei Jahre im Leben eines Kindes sind entscheidend für seinen Bildungsweg. "Wir setzen das Geld in der Bildung falsch ein: Unis sind gratis, U3-Angebote teuer", ist der Ökonom überzeugt. Deshalb schlägt er vor, Studiengebühren zu erheben und später mit dem Einkommen zu verrechnen. Daraus ließe sich ein kostenloses Kita-Angebot finanzieren, das wiederum Müttern zugutekommt.
"Wir nutzen aus makroökonomischer Perspektive das Arbeitspotenzial von Frauen nicht. Viele Regelungen stammen noch aus der Bismarck-Zeit und tragen das Motto: 'Frauen gehören an den Herd'", sagt Peichl. Er kritisiert Minijob-Regelungen, fehlenden Entgeltschutz für Führungskräfte, ein schlechtes Kinderbetreuungsangebot und die Gestaltung des Elterngeldes. Auch Tim Pargent rät, die Debatte um Ehegattensplitting und Steuervorteile für Paare stärker in Bezug auf den Fachkräftemangel in Deutschland zu führen statt mit Blick auf den individuellen finanziellen Vorteil, der häufig falsch eingeschätzt werde. Als Beispiel führt er die Erbschaftssteuer an: "Alle fühlen sich als Millionenerben und führen aus dieser Position Debatten." Julika Sandt wünscht sich außerdem mehr Frauen in der Politik, die für ein gerechteres Steuersystem kämpfen. "Auf Parteitagen sitzen die, deren Frauen daheim die Kinder betreuen", sagt die Politikerin.
Benachteiligung von Frauen bei der Umsatzsteuer
Das könnte auch erklären, dass das Ehegattensplitting bei Weitem nicht die einzige Benachteiligung von Frauen im Steuersystem ist. Obwohl Slipeinlagen und Windeln - Artikel, die in erster Linie Frauen kaufen - zum Bedarf des täglichen Lebens gehören, fallen auf sie 19 Prozent Umsatzsteuer an. Ulrike Spangenberg wünscht sich für diese Produkte eine Umsatzsteuerbefreiung oder zumindest den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Der wird aktuell aber vor allem für die Gastronomie diskutiert.