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Akademie am Abend: 75 Jahre "wehrhafte" Demokratie
Die Festlegungen und Einschätzungen des Parlamentarischen Rates angesichts aktueller Herausforderungen
Leitung: Laura Martena
Sekretariat: Antonia Kreitner, Tel.: 08158 / 256-58
Online-Veranstaltung
Das Grundgesetz trifft verschiedene Vorkehrungen gegen seine „feindliche Übernahme“, dazu gehören u.a. die Möglichkeiten eines Parteienverbots (Art. 21 Abs. 3 GG) sowie Art. 18 GG, demzufolge Grundrechte dann, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingesetzt werden, unter Umständen verwirkt werden können. Der Vortrag diskutiert u.a. die Frage, welche demokratiegefährdenden Bedrohungen die Mitglieder des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee sowie der Parlamentarische Rat bei ihren Beratungen und Festlegungen im Blick hatten und wie bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes über das Spannungsverhältnis zwischen offener Gesellschaft und Schutz der freiheitlichen Grundordnung diskutiert wurde. Es soll in Vortrag und Diskussion schließlich auch um die Frage gehen, ob die damaligen Einschätzungen den aktuellen Bedrohungen unserer freiheitlichen Demokratie nach wie vor entsprechen. Genügt es, sich auf diese Vorkehrungen unserer Verfassung zu verlassen? Welches sind mögliche Einfallstore für die Gegner der Demokratie, und wie geht eine offene Gesellschaft mit dem Risiko um, dass ihre Freiheiten missbraucht werden können?
