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Die USA und ihre Verfassung

Episode 34 unseres Podcasts mit Gero Kellermann - Aus dem Hörsaal

In unserer Podcast-Rubrik "Aus dem Hörsaal" gibt es spannende Vorträge des Akademie-Kollegiums zum Nachhören. Gero Kellermann spricht in seinem Vortrag aus unserer Online-Reihe "Akademie am Abend" über die USA und ihre Verfassung.

Tutzing / Podcast / Online seit: 20.02.2026

Von: Anna Berchtenbreiter / Foto: Istock/Gorodenkoff (Hintergrund) und Istock/Peterschreiber Media (Flagge) | Portrait: APB (Archiv)

Programm: Akademie am Abend: Die USA und ihre Verfassung

Podcast

Die US-Verfassung gilt als Meilenstein der modernen Demokratie – doch wie belastbar ist ein über 200 Jahre alter Text in Zeiten politischer Polarisierung? In dieser Folge beleuchtet unser Experte für Staats- und Verfassungsrecht Gero Kellermann die historischen Wurzeln der amerikanischen Verfassung und analysiert aktuelle Streitfragen und politische Entwicklungen.

Anna Berchtenbreiter: Hallo und willkommen zurück zu einer neuen Ausgabe Akademie fürs Ohr, dieses Mal wieder mit unserer Rubrik: Aus dem Hörsaal. In dieser Reihe könnt ihr ja spannende Vorträge meiner Kolleginnen und Kollegen nachhören. In dieser Folge geht es wieder um die USA, mit einem Vortrag aus unserer Online-Reihe Akademie am Abend aus dem November 2025. Gero Kellermann, unser Experte für Staats- und Verfassungsrecht, hat sich dafür die amerikanische Verfassung genauer angesehen. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem Jahr 1787 gilt als ein Meilenstein der modernen Demokratie. Sie legte die Grundlagen für ein politisches System mit Gewaltenteilung, Grundrechtsgewährleistung und demokratischer Legitimation. Sie war außerdem ein Vorbild für spätere europäische Verfassungen. Im Moment steht die US-Verfassung aber vor großen Herausforderungen: Politische Polarisierung, welche Rolle der Supreme Court, also das Oberste Gericht hat, und inwieweit ein über 200 Jahre alter Text anpassungsfähig an die heutige Zeit ist. Gero Kellermann blickt in seinem Vortrag zurück auf die historischen Ursprünge und analysiert aktuelle Streitfragen und politische Entwicklungen. Und damit gebe ich jetzt ab an Gero Kellermann

Gero Kellermann: Die USA und ihre Verfassung ist das Thema - Ursprünge und aktuelle Situation. Im nächsten Jahr [Anmerkung der Redaktion: 2026] feiert man 250 Jahre Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten. Die Verfassung aus dem Jahr 1789 ist etwas später gekommen, da dauert es noch bis zum Jubiläum. Jedoch sieht man schon an diesem Datum: sie gibt es heute noch, diese Verfassung - weit über 200 Jahre schon. Das Grundgesetz hat letztes Jahr 75 Jahre gefeiert und ich habe mir gedacht, im Rahmen dieser Spezialreihe zum Thema USA möchte ich das mit Ihnen vertiefen. Die amerikanische Verfassung - wie ist sie eigentlich entstanden und wie sieht das Verfassungsleben, die Realverfassung sozusagen, heute aus? Da möchte ich einen Überblick geben. Ein paar Beispiele habe ich mitgebracht. Also der Fahrplan sieht wie folgt aus: Ich möchte zuerst ein paar allgemeine Dinge sagen zum Thema Verfassung. Was ist der Anspruch einer Verfassung? Was muss man eigentlich immer mitdenken, auch wenn man über die amerikanische Verfassung spricht? Dann werde ich relativ schlagwortartig den Prozess der Entstehung der Verfassung wiedergeben, weil sich das in einigen Punkten durchaus auch bis heute auswirkt, wie es damals abgelaufen ist. Ich werde, bevor ich dann zur aktuellen Situation komme, etwas zu so grundlegenden Charakteristika sagen. Und dann, wie gesagt, habe ich ein paar Beispiele mit, ein paar Tendenzen, für diese begrenzte Zeit des Vortrags.

Verfassung und Grundkonsens

Verfassung und Grundkonsens, so heißt der erste Abschnitt, der etwas abgehoben ist oder voran geschaltet, vor die Klammer gezogen ist. Ich möchte mit einem Zitat beginnen: "Wichtigste Voraussetzung der tatsächlichen Geltung einer Verfassung ist ihre Konsensbasis." Dieses Zitat ist von dem deutschen Verfassungsrechtler und ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Dieter Grimm. Und ja, er leitet ja hiermit auf die Diskussion über die tatsächliche Geltung einer Verfassung über. Verfassung ist erst mal auch ein Stück Papier. Es gibt totalitäre Staaten, die haben Verfassungen auf dem Papier, wo die schönsten Dinge drinstehen. Es kommt also jetzt nicht nur auf die Schriftfassung an, sondern auch auf die tatsächliche Geltung. Und was hat man da bei einer Verfassung zu beachten? Diese Konsensbasis: Wer ist damit angesprochen? Das sind zum einen die politischen Akteure. Für die bedeutet diese Konsensbasis eine generelle Bereitschaft, die Verfassung einzuhalten, auch wenn sie ihren eigenen Plänen im Wege steht. Das ist ja jetzt so ein Thema - gilt für viele Staaten, aber auch gerade mit Blick in die USA - dass man bei Donald Trump ja oft den Eindruck hat, dass ihn da etwas an den rechtlichen Vorgaben stört und dass er das lieber anders machen würde. Aber diese Konsensbasis, oder dieses Konsensgedanke der Verfassung, richtet sich auch an die Bevölkerung, denn was bringt eine Verfassung, wenn sie keinen Rückhalt genießt und keine Akzeptanz? Und wenn man jetzt diesen Rückhalt der Verfassung in der Bevölkerung hat, da wird es ja auch politisch viel riskanter, sich irgendwie an der Verfassung vorbeizuschleichen, weil man dann eben auch mit negativen Konsequenzen oder negativer Resonanz bei der Bevölkerung rechnen muss. Wenn jetzt aber diese Konsensbasis nicht da ist, dann haben wir keine Wirkkraft der Verfassung oder wenn sie vielleicht gut funktioniert hat, ist sie schnell weg, wenn es in Krisensituationen geht. Also: die Verfassung gibt einen Grundkonsens eine Verbindlichkeit über einen längeren Zeitraum hinweg - wie gesagt, in den USA schon seit 1789. Sie bedeutet eine Einigungsfunktion. Der politische Prozess wird entlastet durch das Verfassungsrecht, dass man nicht immer in eine permanente Grundsatzdiskussion kommt. Zum Beispiel: Wie richten wir unsere Institutionen ein? Wie läuft die Gesetzgebung ab? Welche Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Das soll erst mal abgehoben sein über den politischen Prozess. Man kann es hier und da ändern unter erschwerten Bedingungen, aber das soll erst mal raus aus der Diskussion um die politischen Auseinandersetzungen, die ja so heiß gelaufen gerade ohnehin sind, da diese etwas entlasten.

Pluralität der Meinungen

Und jetzt noch mal noch ein genauer Blick auf diesen Grundkonsens. Welche Positionen spielen denn mit bei dieser Konsensbildung? Wir sehen jetzt im Bereich der freiheitlichen demokratischen Verfassung, für die die amerikanische Verfassung eine Impulsfunktion gegeben hat. Damit fing es eigentlich an, diese Verfassungsgebung dann auch in Europa über die Französische Revolution. Wir sehen einen Erfolg von Verfassungssystemen, die die Pluralität der Meinungen anerkennen. Das führt allerdings dazu, dass der Grundkonsens ziemlich schmal ist, weil man sich mit ganz unterschiedlichen Positionen in diesen Verfassungsprozess, in diese Konsensbildung hineinstürzen kann. Also das ist gerade die Freiheitlichkeit des Grundgesetzes zum Beispiel, auch der amerikanischen Verfassung, die dann aber auf der anderen Seite auch so Zentrifugalkräfte schnell freisetzen kann. Das Gegenmodell ist das Bestreben einer Verfassung mit einem Totalkonsens, also eine ganz breite Konsensbasis, wo dann aber auch nur bestimmte Meinungen oder Auffassungen drin sind. Also wenn zum Beispiel festgesetzt wird: Alle finden die herrschende Regierung sehr, sehr gut. Und man sieht in der Realität, um so einen Totalkonsens herzustellen: Das geht nicht, gerade in modernen Gesellschaften, ohne Zwang. Und das gefährdet - ohne staatliche Repression letztlich - und das gefährdet dann die stabilisierende Wirkung einer Verfassung. Der verfassungsrechtliche Alltag - in den USA oder auch in Deutschland - ist eigentlich so gedacht: Die Verfassung gibt Rahmen für die Politik vor - sie verrechtlicht die Politik nicht durchgehend, sondern sie gibt den Rahmen vor, die Spielregeln - und die Politik füllt diesen aus mit ihren politischen Lösungen und, auch in der Demokratie, mit ihrem Streit und ihrer Lösungsfindung.

Gefährdung der Verfassung

Wann entstehen bestimmte Problemlagen? Und ich beziehe mich jetzt hier auch wieder auf Dieter Grimm, der das so eingeteilt hat: Es kann auch zu Verfassungsaushöhlung kommen, die dann auch die normative Kraft der Verfassung gefährdet. Das heißt: Es entwickeln sich politische Praktiken, die letztlich die verfassungsrechtlichen Institutionen beeinträchtigen. Das muss jetzt gar nicht so ein konkreter Verfassungsverstoß sein, sondern es ist eher hier so eine mittelbare Verfassungsgefährdung gemeint. Zum Beispiel indem man Institutionen beschimpft, wie es der amerikanische Präsident ja oft macht. Das wäre so ein Beispiel. Es gibt ja auch Meinungsfreiheit. Er kann sich da als Präsident so äußern, aber es gibt dann oft eine Verfassung … oder es werden bestimmte politische Entscheidungen getroffen, für die es eigentlich keinen so Anknüpfungspunkt in der Verfassung gibt. Dann kann man sozusagen von Verfassungsaushöhlung sprechen. Verfassungsdurchbrechung meint, wenn jetzt gegen Verfassungsrecht verstoßen wird oder es einfach gar nicht berücksichtigt wird - und zwar als Regelfall. Es passiert ja auch häufiger. Das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel erklärt ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz für verfassungswidrig. Da sagt man ja nicht: Uh, jetzt hat der Bundestag oder die Bundesregierung haben die Verfassung durchbrochen. Das ist dann eben am Anfang vielleicht nicht offenkundig gewesen. Denken Sie an das Haushaltsgesetz, was in Karlsruhe gescheitert ist, der Ampelkoalition. Das hat ja letztlich die … das hat ja Karlsruhe einkassiert, und damit ist letztlich auch die Ampel am Ende gewesen. Das ist halt ein verfassungswidriger Haushalt, aber das ist mit Verfassungsdurchbrechung nicht gemeint, sondern wenn diese Verfassungsverstöße System haben.

Die Realverfassung

Ich habe es vorhin schon einmal angedeutet: Die Verfassung ist erst mal ein Rechtstext und daneben haben wir die reale Verfassung von Staaten und oder Staatenorganisationen. Und da findet - was findet man in dieser Realverfassung? Man findet zum Beispiel Druckpotenzial von wirtschaftlicher Macht oder auch Druckpotenzial von Massenorganisationen. Oder wir sehen sozusagen: wie funktioniert die öffentliche Meinungsbildung, gibt es da Definitionsmonopole? Also von diesen großen Internetplattformen zum Beispiel. Da wussten ja die Verfassungsväter in den USA - dort sind es nur Väter - wussten davon ja nix. Aber trotzdem funktioniert es noch. Aber das ist sozusagen dieser Rechtstext, dieser uralte, auch mal geänderte und ergänzte … aber auf der anderen Seite eine zeitliche Entwicklung, die ja dieser Text auch noch auffangen muss. Das heißt: Es gibt so eine Wechselwirkung zwischen dem Text und den realen Verhältnissen, die immer beachtet werden müssen und bei deren Balancefindung die Rechtsprechung der höchsten Gerichte, eben der Verfassungsgerichte eine wesentliche Rolle spielt. Aber auch jetzt hat die Verfassung auch den Anspruch, bei einer sich pluralisierenden, technisierenden, modernisierenden Gesellschaft auch soziale Macht irgendwie zu kanalisieren und zu rationalisieren. Es soll jetzt nicht so sein, dass faktische soziale Macht irgendwie umstandslos in eine Form von Recht transferiert wird, sondern dass es da eben die von der Verfassung vorgesehenen Prozesse politischer Auseinandersetzung, Debatte in den Parlamenten usw., vonstattengehen soll. Das ist der Ursprungsgedanke des modernen freiheitlich demokratischen Staates, oder Verfassungsstaates, und der hat seinen Anfang genommen - tatsächlich, das kann man so sagen, das ist auch gut erforscht - in den USA.

Entstehung der US-Verfassung

Und deshalb schauen wir, wie angekündigt uns den Entstehungsprozess der USA an - so schlagwortartig. Aber ich denke, das sollte auch jetzt an dieser Stelle genannt werden. Ab Ende des 16. Jahrhunderts begann die Kolonisierung Amerikas durch Großbritannien. Nach dem Krieg zwischen England und Frankreich und dem Frieden von Paris erhielt Mitte des 18. Jahrhunderts Großbritannien das Anrecht auf Kanada und auf die Kolonien praktisch östlich des Mississippi. Es waren Kosten entstanden, Kriegskosten, und England hat sich so verhalten, dass die Kolonien, die bestehenden, auch diese mittragen sollten, die amerikanischen. Auch die Einquartierung von Soldaten wurde da in der Zeit vorgenommen. Ich nenne das hier, weil wir später gleich noch darauf zurückkommen. Die Kolonien wehrten sich dagegen, die amerikanischen Kolonien. "No taxation without representation" ist der bekannte Schlachtruf. Es kam 1774 zu einem ersten Kontinentalkongress in Philadelphia, wo die revolutionären Anführer aus den Kolonien sich zusammenfanden. Im Frühjahr 1775 begannen kriegerische Auseinandersetzungen. Im Mai dort auch ein zweiter Kontinentalkongress, der praktisch da die eine faktische Regierung schuf und die schon genannte Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 - sozusagen dieser Anknüpfungspunkt für das Jubiläum im kommenden Jahr, verfasst von Thomas Jefferson - brachte dann die Ablösung von der englischen Krone. Und der Krieg, also die kriegerischen Auseinandersetzungen endeten 1763 mit dem Pariser Frieden [Anmerkung der Redaktion: 1783 mit dem Frieden von Paris]. Und wie ging es dann weiter? War da gleich die Verfassung da? Nein, war sie nicht. Es galten als rechtliche Grundlage des Staatswesens in Amerika erst mal die Gliedstaaten-Verfassungen und dann die 1781 in Kraft getretenen "Articles of Confederation". Da war Amerika … oder war es ein Staatenbund, ein relativ loser Bund von den einzelnen ehemaligen Kolonien. Und diese "Articles of Confederation", die sollten dann mal einer Revision unterzogen werden und dann trafen sich wiederum in Philadelphia im Jahr 1787 unter anderem die die Säulenheiligen des amerikanischen Verfassungsrechts: George Washington, Benjamin Franklin, James Madison, Alexander Hamilton. Und es war dann letztlich keine Reform dieser "Articles of Confederation" für den Staatenbund, sondern am Ende dieses Kongresses stand ein Entwurf einer neuen Verfassung zur Schaffung eines Bundesstaates. Es entstand dann ein heftiger Streit zwischen den sogenannten Federalists und den Anti-Federalists. Die Federalist, die traten sehr ein für eine effektive Zentralgewalt, auch eine Stärkung der Wirtschaft. Die Anti-Federalists, die befürchteten eine drohende Übermacht der Zentralgewalt, bornierten, dass es keinen Grundrechtskatalog gab, und waren auch skeptisch gegenüber einer Kommerzialisierung des Gemeinwesens. Aber letztlich nahm die Verfassung, dieser Verfassungsanerkennungsprozess seinen Gang und es begann dann die Zustimmung zu dem Text. Da mussten in den einzelnen Staaten Konvente zustimmen. Und schließlich waren die erforderlichen neun - man brauchte nur neun - da, mittlerweile sind es dann auch alle - und am 4. März 1789 trat dann die amerikanische Verfassung in Kraft. Der Grundrechtekatalog kam erst später dazu, ausgearbeitet von James Madison: die berühmten zehn Zusatzartikel 1791, die "Bill of Rights". Dort stehen also die Standardgrundrechte drin, die dann jetzt auch praktisch auf den europäischen Kontinent dann herüber schwappten. Die Freiheiten, Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit - praktisch aus dem Naturrecht abgeleitet. Das Recht auf Waffenbesitz, das war auch schon in diesem ersten Grundrechtskatalog auf Bundesebene mit drin, was so die bürgerliche Souveränität dort sehr unterstrich. Und auch - deshalb habe ich das vorhin genannt - als Grundrecht gleich in dem in der ersten Grundrechtsphase, der Schutz vor Einquartierung von Soldaten, was sich dann gegen die britische Praxis gerichtet hat. Es gab dann noch weitere Grundrechtsphasen, weitere "Amendments" - Zusatzartikel zur Verfassung - gerade auch nach dem amerikanischen Bürgerkrieg. Unter anderem die Abschaffung der Sklaverei, Gleichheit vor dem Gesetz, Wahlrecht auch für Sklaven. Das Frauenwahlrecht in den USA ist dann erst im Jahr 1920 mit dazugekommen. Also bis heute sind es insgesamt 27 Zusatzartikel, wenn ich das richtig recherchiert habe. Das ist der Verfassungstext. Aber wir haben daneben natürlich ganz wesentlich die Rolle der Rechtsprechung. Man spricht deshalb auch - das kann man auch vom Grundgesetz sagen: Es handelt sich um eine "living Constitution", eine lebendige Verfassung. Wie sollte es auch anders funktionieren, dass man die Grundrechte zum Beispiel interpretiert vor dem wandelnden, sich wandelnden Zeithintergrund. Ich möchte eine Sache noch hervorheben, weil das wirklich eine zivilisatorische Leistung ist, gerade wenn wir uns über Grundrechte unterhalten oder auch über Menschenrechte, die dann eben auch juristisch verbindlich gestellt werden, also rechtlich funktionieren. Das war also eine der Leistungen dort in Amerika: die Umformung der Gedanken der Natur- und Vernunftrechts in Rechtssätze. Also ganz am Anfang der erste Grundrechtskatalog, jedenfalls hinsichtlich seiner Wirkung auch in Europa, ist die "Virginia Declaration of Rights" aus dem Jahr 1776. Und dort stand dann auch schon drin: "Alle Menschen sind von Natur aus gleich und frei und haben bestimmte, ihnen innewohnende Rechte". Das kam dann auch in die genannte, in die Grundrechts-Amendments und findet sich auch - praktisch entsprechende Formulierung - in der Unabhängigkeitserklärung. Es gibt bestimmte unveräußerliche Rechte: das Recht auf Leben und Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit. So wurde es dort formuliert. Das möchte ich an dieser Stelle dann doch hervorheben, weil uns das ja mittlerweile so selbstverständlich vorkommt: Grundrechtskataloge.

Aufbau der US-Verfassung

Kurz noch zum Aufbau der US-Verfassung, wenn wir schon darüber sprechen. In der Präambel - den einleitenden Worten - steht diese Formulierung: Wir, das Volk der Vereinigten Staaten … und … setzen die Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika in Geltung. Also da ist dieser Demokratiegedanke, der Gedanke der Volkssouveränität: Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, setzen die Verfassung in Geltung, wiedergegeben. Ansonsten findet sich das Wort Demokratie nicht im Verfassungstext, anders als im Grundgesetz. Im Artikel eins, dem ersten Komplex sozusagen, geht es um den Kongress, die Legislative. Alle in dieser Verfassung verliehene Gesetzgebungsgewalt wird einem Kongress der Vereinigten Staaten übertragen sein, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht. Daran hat sich ja heute auch nichts geändert. Der Präsident findet seinen verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt im Artikel zwei: Die vollziehende Gewalt soll einem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika übertragen sein. So ist es dort formuliert. Die Gerichte sind dann sozusagen gemäß dem Gewaltenteilungsprinzip dann an, also auch ganz vorne an dritter Stelle. Das ist eben ein, dass die richterliche Gewalt in einem Obersten Gerichtshof und weiteren unteren Gerichten, ja geregelt, niedergelegt ist. Dann gibt es noch zwei Abschnitte - Abschnitt vier und Abschnitt sechs - die sich mit dem Thema Föderalismus befassen. Da geht es dann auch um die Finanzierung, genau wie auch im Grundgesetz. Artikel fünf betrifft die Verfahren zur Verfassungsänderung. Da kann der Kongress sozusagen initiativ werden oder auch die einzelnen Gliedstaaten. Und letztlich Abschnitt sieben. Das regelt die Voraussetzung für das Inkrafttreten, was ich vorhin nannte, also diese Zustimmung von neun Gliedstaaten.

US-Verfassung vs. Grundgesetz

Jetzt vielleicht, um das noch ein bisschen plastischer zu machen, stelle ich mal das die US-Verfassung und das Grundgesetz so etwas nebeneinander. Und zwar die Gemeinsamkeit, die sie haben - ich habe es vorhin schon erwähnt - das sind Verfassungstexte, Verfassungen, die entstanden in einer historischen Situation, die mit der heutigen Situation überhaupt nicht vergleichbar ist, weder gesellschaftlich noch letztlich politisch-praktisch. Sie fundieren beide rechtsstaatliche Demokratien, wie man es formulieren kann. Also es gelten Grundrechte. Wir haben das Prinzip der Gewaltenteilung, zum Beispiel. Beide Verfassungen auch in der Praxis haben starke Verfassungsgerichte, sehr einflussreiche Verfassungsgerichte und wir haben auch beides mal die die Entscheidung für ein föderalistisches System. Was sind die Unterschiede? Und das muss man eben, wenn man sich mit der amerikanischen Verfassung befasst, auch immer klar machen: Sie fällt in so eine andere juristische Tradition oder juristische Kultur. Das zeigt sich auch schon daran, dass die amerikanische Verfassung weniger als halb so viel Text hat wie das Grundgesetz. Das hat ein Verfassungsrechtler hat so die Worte so auch gezählt, oder wahrscheinlich zählen lassen über irgendwelche digitalen Mittel und hat das dann sozusagen hervorgehoben. In den USA oder auch im ganzen anglo-amerikanischen Rechtsraum gibt es das "Common Law" als Prinzip, dass das gemeine Recht. Das bedeutet: eine starke Orientierung an Gerichtsurteilen, an Präzedenzfällen. Das führt dazu, dass die Auslegung auch des Rechts sehr situationsabhängig ist und letztlich sehr pragmatische Lösungen immer gefunden werden. In Deutschland und auch anderen europäischen Staaten neigt man mehr zu einer dogmatisch-systematischen Herangehensweise an das Recht. Also man guckt sich das Gesetz an und sagt, was sind die Voraussetzungen? Subsumiert dann, was dann in der Realität passiert ist, darunter. Das sind so zwei Zugänge, zwei ja juristische Kulturen, kann man sagen. Also das ist ein Unterschied. Der andere Unterschied ist ja, die Entstehungszusammenhänge sind ja sehr unterschiedlich. Wir haben es gesehen: In den USA ging es um einen Befreiungskrieg gegen den englischen König. Wie war es in der, in Deutschland? Zwei verlorene Weltkriege, Besatzungssituation und die Erfahrung von Weimar und vor allem natürlich mit dem Nationalsozialismus im Gepäck. Das waren die Umstände, vor denen sich das Grundgesetz dann entwickelte. Wir haben daneben auch ganz klar unterschiedliche Realverfassungen. Wenn man sich also das Umfeld anschaut, in denen die einzelnen Verfassungen gelten: andere Größe der Länder - Deutschland hat viel mehr Grenzen zu anderen Staaten. Die Medienlandschaft unterscheiden sich ja auch irgendwie. Es ist eine ganz andere Einwanderungsgeschichte. Ja, das wirkt sich ja auch auf das Verfassungsleben aus. Wir haben letztlich beides mal Demokratien, aber die funktionieren ganz unterschiedlich. Das muss jetzt, wenn man sich also Verfassung und Grundgesetz so nebeneinanderlegt, ja auch betont werden.

Charakteristika der US-Verfassung

Jetzt noch mal ein paar Grundcharakteristika, bevor es dann auf die Situation kommt, der US-Verfassung. Es gibt hier das Prinzip der "Checks and Balances": Dafür ist sie berühmt, die amerikanische Verfassung. Das bedeutet eine starke Verschränkung der Gewalten und man sieht: Die Verfassungsgeber hatten starkes Misstrauen gegenüber staatlichen Souveränitätsmaßnahmen. Da sollte jetzt … also dieser durchregierende, starke Präsident, den wollten sie nicht. Also dieses … wenn man das mal so als Bild nimmt. Das ist so eine Verschachtelung von Möglichkeiten. Wobei natürlich, wenn man jetzt im Kongress auch die … wenn der Präsident oder die Präsidentin die Mehrheit hat, ist natürlich das also eine politisch geformte Erleichterung, da sage ich mal, Gesetze durchzubekommen, aber das kann sich ja nach Wahlen auch immer wieder ändern. Also "Checks and Balances". Wichtig für das Verständnis der amerikanischen Verfassung. Auch die "Rule of Law", das ist sowas in Richtung Rechtsstaatsprinzip geht, wie wir es kennen. Die Herrschaft des Rechts: Niemand steht über dem Gesetz, auch der Präsident nicht. Das ist auch historisch ein Rechtsgut mit starker Geschichte in den USA. Alle staatlichen Handlungen müssen auf der Verfassung beruhen und Gerichte können die Verfassungsmäßigkeit vom politischen Handeln - auch des Präsidenten - kontrollieren. Der im "Judicial Review" - da gab es ein ganz berühmtes Urteil im 19. Jahrhundert, was diesen ja diese Kontrollmöglichkeit der Gerichte auch gegenüber Gesetzen statuiert hat. Das haben wir auch: Das Bundesverfassungsgericht kann ein vom demokratischen Gesetzgeber geschaffenes Gesetz für nichtig, für verfassungswidrig erklären. Und das ist ja auch hervorzuheben, dass es diese Möglichkeit für Gerichte gibt. Das ist auch ein Ausdruck der Gewaltenteilung, "Separation of Powers", die natürlich auch gegen Machtmissbrauch schützen sollen. Wir haben auch in beiden Ländern das Prinzip des Föderalismus, was ja auch eine Ausformung der Gewaltenteilung ist, dadurch, dass Kompetenzen auch verteilt sind. Und wir haben auch durch die Rechtsprechung und Verfassungsänderung entwickelt in den USA das sogenannte "Due Process"- oder "Equal Protection"-Prinzip. Also es sind rechtsstaatliche Garantien für faires Verfahren, Gleichheit vor dem Gesetz. Also faires Verfahren - und das hört sich auch immer so an - aber allein die Möglichkeit, dass man klagen kann, das ist also ein wichtiger Verfassungswert. Ist zum Beispiel in der aktuellen Diskussion in den USA interessant im Umgang mit den Migranten, die Klagemöglichkeit dort. Aber ich komme zu den Realitäten gleich. Also ein kurzes Zwischenfazit noch: Dieses US-amerikanische Verfassungssystem ist nicht auf Durchregieren angelegt, sondern es geht um Reibung, Kompromiss und gegenseitige Kontrolle vom Prinzip her, vom verfassungsrechtlichen Ansatz.

Die aktuelle Situation in den USA

Jetzt zur aktuellen Situation in den USA. Wenn man schaut, jetzt zum Beispiel der amtierende Präsident, der ja schon eine Amtszeit hatte, Donald Trump, mit Blick auf umstrittenen Handlungen, die auch ein Verfassungsbezug haben, findet man reichlich Anschauungsmaterial. Da ist einiges natürlich auch schon herübergeschwappt, da kann man hier auch in der Zeitung drüber lesen. Jedenfalls ist da ziemlich viel los in dieser Hinsicht. Ich habe mir mal ein paar Beispiele, durchaus vielleicht repräsentativ oder paradigmatischer Art, rausgesucht für umstrittene Handlungen von Donald Trump mit Blick auf die Verfassung zunächst aus der ersten Amtszeit. Und da ist uns ja allen noch im Gedächtnis, die Weigerung seine Wahlniederlage gegen Joe Biden anzuerkennen - also am Ende dieser Amtszeit 2021 - und dann dieser Sturm auf das Kapitol, der jetzt auch vor kurzem oder gerade gestern war es, glaube ich, für Schlagzeilen gesorgt hat, weil der BBC Chef da gehen musste, weil dort ein Beitrag war, der so zusammengestellt wohl war - ich habe es mir nicht angeschaut - dass das Donald Trump praktisch da direkt drauf zu aufgerufen hat, auf diesen Sturm auf das Kapitol. Und wenn man sich das jetzt aus der verfassungsrechtlichen Brille anschaut, ist der Vorwurf: der Angriff auf das Prinzip der friedlichen Machtübergabe bei diesem Sturm auf das Kapitol. Gerade die Aufwiegelung der Menge, die da auch zu einem "Impeachment", einem Amtsenthebungsverfahren, geführt hat. Hier sind Verfassungswerte betroffen, das Prinzip der freien und fairen Wahl und eben auch - das macht ja Demokratie gerade aus, das ist ja ein Kern der Demokratie - dass die Machtübergabe friedlich erfolgt. Das ist ja in der Geschichte nicht so oft, dass das passiert, aber das ist ja gerade einer der Grundsätze der Demokratie, und die ist eben auch in der Verfassung verankert, auch wenn das Wort Demokratie nicht fällt. Sie haben es wahrscheinlich mitbekommen: Es gab dann dieses !Impeachment!-Verfahren, was dann allerdings gescheitert ist, weil die erforderliche Mehrheit im Senat nicht zustande kam. Das heißt jetzt nicht, dass man das jetzt nicht mehr politisch diskutieren muss, weil das halt juristisch irgendwie im Sande verlaufen ist. Nein, das heißt es natürlich nicht. Das bleibt natürlich immer noch eine Frage der politischen Bewertung, der moralischen Bewertung auch. Ich habe ja etwas den Fokus auf diese rechtliche Seite, aber da ist natürlich … für den politischen Alltag natürlich dann sind die Wertung, die darüber hinausgehen, dann auch sehr wichtig und grundlegend. Ein weiteres Beispiel aus dieser ersten Amtszeit ist aus dem Jahr 2018. Da hat ein CNN-Reporter bei einer Pressekonferenz eine kritische Frage gestellt und da waren die Trump Leute so genervt, da haben sie gesagt: Nein, also du kommst hier nicht mehr rein und haben ihm die Akkreditierung entzogen. Hier haben wir Angriff auf die Pressefreiheit. Die spielte, diese Pressefreiheit, schon eine Riesenrolle in dieser 1776 "Virginia Declaration of Rights", die ich auch vorhin erwähnt habe. Da hat man mit der Druckerpresse gesehen, was öffentliche Meinung und Pressen für eine Bedeutung hat für das Gemeinwesen, und da stand das schon als Grundrecht drin und da kam es dann jetzt hier auch zu einer Klage. Und ein Bundesgericht hat dann tatsächlich auch die Wiederherstellung der Akkreditierung angeordnet und ein Verfassungsverstoß bestätigt. Also Donald Trump ist sehr viel mit Gerichtsverfahren befasst und das ist jetzt nicht so, dass er tun und lassen kann, was er will. Das muss man ganz, ganz klar sagen. Hier wurde der Verfassungsverstoß dann auch bestätigt. Das ist so ein Beispiel auch für einen Regierungsstil, der das alles so auslotet: was kann man sich leisten. Ich komme jetzt zur aktuellen Situation, so ab Januar 2025. Dort ist er ja ins Amt eingeführt worden, zum zweiten Mal, und da sind juristisch einige Verfahren am Laufen, allerdings noch nicht abgeschlossen. Sie können sich vielleicht erinnern, als am Tag seiner Amtseinführung, 20. Januar 2025, als er dort am Schreibtisch sitzend, die "Executive Orders" unterschrieben hat, also gleich gesagt: Jetzt geht es hier los, jetzt wird hier mal richtig regiert. Unter anderem war dabei die Abschaffung des automatischen Geburtsrechts. Das heißt, dass man automatisch amerikanischer Staatsbürger, amerikanische Staatsbürgerin wird, wenn man auf dem Territorium auf die Welt kommt. Und da sieht man, da gibt es ein Amendment, das 14. Amendment, was sich damit befasst und sagt: Alle in den USA Geborenen und auch Eingebürgerten genießen die oder bekommen und haben die amerikanische Staatsbürgerschaft. Und sozusagen diese "Executive Order", die das umgehen möchte, die wird zurzeit von mehreren Bundesstaaten auch gerichtlich angegriffen und zurzeit - wenn ich das richtig gesehen habe – gibt es eine einstweilige Verfügung, die die Umsetzung dieser Executive Order blockiert. Das ist also einstweiliger Rechtsschutz. Es kommt dann noch ein Hauptsacheverfahren, wo das dann endgültig geklärt wird. Also das nochmal: Regierungshandeln und verfassungsrechtliche Antwort sozusagen.

Ich habe jetzt noch so ein paar Weitere - das haben Sie ja auch den Medien entnehmen können: Diese Notstandseinsätze im District of Columbia, in Washington: Das ist hier die Hauptstadt, das ist ja alles zu kriminell und vermüllt usw. - hier gehört es mal so richtig aufgeräumt. Da haben wir auch die Frage Föderalismus, Gewaltenteilung, Zuständigkeiten als Frage. Kann er das überhaupt machen als amerikanischer Präsident? Es gibt natürlich eine Notstandsregeln dort - Gesetze. Und das ist jetzt auch gerade vor den Gerichten und ich glaube, das ist sehr wichtig zu sehen, ob gesagt wird: Okay, er hat hier im Rahmen seiner Notstandsverordnungsgewalt gehandelt oder hat diesen Rahmen überschritten. Ich könnte mir vorstellen, dass es jetzt auch für die Zukunft sehr wichtig ist, was dort jetzt rauskommt als Ergebnis. Ja, und wir sehen ja auch das hat er ja auch diese berühmte Kettensäge an die Verwaltung gelegt, also diese Bundesverwaltung umstrukturiert. Darüber diskutieren wir ja in Deutschland auch sehr stark: Wir müssen Bürokratie abbauen, wir müssen da was verändern in der Verwaltung. Aber es hat ja nun eine besondere Qualität. Also zum Beispiel Bundesbeamte, die wurden halt massenhaft klassifiziert, anders eingesetzt. Da stellen sich dann eben aus verfassungsrechtlicher Sicht auch Fragen des Berufsbeamtentums. Natürlich sind wir hier im Bereich der Gestaltung oder sind wir hier im Bereich der Willkür? Und auch die Gewaltenteilung. Also zwar ist der Präsident die Spitze der Exekutive - so steht es ja in der Verfassung - aber es ist natürlich auch so, dass Behörden usw. da in einem institutionellen Gefüge eingebunden sind und der Präsident sich da nicht alles leisten kann. Ja, weitere Beispiel, ich hatte es schon erwähnt: Beschimpfung von Angehörigen der Justiz. Das kann man als Meinungsfreiheit … also gegen Richter und Richterinnen, was wurde da entschieden? Also die Urteile des Bundesverfassungsgerichts werden oft auch angegangen von Politikerinnen, Politikern. Das gehört ja irgendwie auch zu dem Spiel dazu. Aber es ist doch sehr stark und es fällt ja sehr auf, dass Donald Trump gegen bestimmte Institutionen wettert, dann auch überraschende Entlassung macht. Sie können sich vielleicht erinnern an die ehemalige Chefin der Statistikbehörde. Und als die Arbeitsmarktzahlen nicht so gut waren, hat er dann von Fälschung gesprochen und sie entlassen. Das sind dann schon so besondere Entwicklungen. Jetzt zum Beispiel auch mit Blick auf die Freiheit der Kunst, die wir im Grundgesetz haben in Artikel fünf, Absatz drei muss man auch sagen … also das Kunstwesen, das Kulturwesen in den USA funktioniert anders. Da gibt es viel, viel weniger staatliche Förderung als in Deutschland. Das basiert insbesondere auf privatem Mäzenatentum. Aber selbst diese wenigen öffentlichen Mittel, da friert er oder friert die Regierung Trump dann teilweise ein und sagt: Die Kunst, ist nicht amerikanisch genug in den Museen. Da geht es ja auch wieder gegen eine Institution und eine pluralistische Entfaltung von Kunst. Also die Liste, die ist ja sehr lang, auffällig, bemerkenswert lang, wo man denkt: Ist das denn im Geist, im Sinne der amerikanischen Verfassung? Also sind wir jetzt hier vielleicht schon in dem Bereich was wir vorhin als Verfassungsaushöhlung kennengelernt haben? Also ja, Verfassungsverstöße massenhaft und mit Systemen - da muss man auch vorsichtig sein, bevor man diesen Vorwurf macht - aber wir sehen doch eine Politisierung und Schwächung der Institutionen, was hindeuten könnte auf so eine mittelbare Einschränkung der normativen Kraft der Verfassung. Also das geht auch durch permanente Beschimpfung. Wir sind hier bei dem Pendant zum Rechtsstaatsprinzip der "Rule of Law". Es gibt die Prozesse … wer da wie was regelt, in besonderer Weise geregelt. Da kann man nicht so weit darüber hinweggehen. Und dieses "Checks and Balances", dass man jetzt auch eben nicht so durchregieren kann, ist auch ein Maßstab, den man sicherlich in den USA jetzt noch ein bisschen hervorheben muss, wenn man sich die aktuelle Situation betrachtet. Vertrauen ist notwendig und das ist ja auch Teil dieser "Checks and Balances", dass der Kongress seine Eigenständigkeit behält. Das parlamentarische System in den USA funktioniert ja anders als in Deutschland. Wir haben ja nicht so stark diese Fraktionsdisziplin wie im Bundestag, es können ja auch einzelne Abgeordnete abweichen, auch von der der Linie der Regierung. Wichtiger Faktor: die Unabhängigkeit der Gerichte. Der Supreme Court ist so ein Sonderfall, weil die Richter eben vom Präsidenten ernannt werden und dann auch noch auf Lebenszeit amtieren. Das ist beim Bundesverfassungsgericht anders. Da gibt es ja den Prozess, den Sie auch jetzt ja gut verfolgen konnte in letzter Zeit wie das dort funktioniert. Aber da haben wir auch diese Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre, was natürlich politische Folgen hat, auch mit Blick auf die Unabhängigkeit. Ja, wir haben auch den Föderalismus, der ist ja sehr stark in den USA, und die muss man ja auch sehen, soll als Mittel der Machtbegrenzung des Präsidenten. Es liegen da auch viele Kompetenzen bei den einzelnen Staaten. Und da kommen wir jetzt schon abschließend in den Bereich der politischen Bildung, auch wenn es darum geht, öffentliche Meinung oder öffentliche Bildung in dem Fall auch zu machen, einfach damit sich eine möglichst fundierte, rationale öffentliche Diskussion entwickeln kann, Beiträge zu leisten. Da haben wir auch die Medien natürlich, die berichten können, wenn sie sagen, hier ist politische Macht nicht auf dem auf dem richtigen Weg unbedingt. Abschließen möchte ich dann noch mal erinnern an dieses Zitat: "Wichtigste Voraussetzung der tatsächlichen Geltung einer Verfassung ist ihre Konsensbasis." Und das ist so ein Maßstab sowohl bei den Regierenden, dass sie auch die Verfassung akzeptieren, auch wenn sie ihn vielleicht für bestimmte Entscheidungen im Weg steht. Aber und noch mal ganz nachdrücklich auch bei der Bevölkerung, dass sie nicht nur am besten akzeptieren oder dass nicht gegen die Verfassung verstoßen wollen, sondern sie auch innerlich akzeptieren - gerade so eine Verfassung wie die von den Vereinigten Staaten mit ihrer ganz besonderen Geschichte und mit ihrer Vorreiterfunktion in Fragen des freiheitlichen, demokratischen Verfassungsstaats.

Anna Berchtenbreiter: Ein kleiner Hinweis aus der Redaktion: Der Vortrag fand am 13. November 2025 statt. "Akademie fürs Ohr" ist eine Produktion der Akademie für Politische Bildung. Mein Name ist Anna Berchtenbreiter, Pressereferentin der Akademie. Mehr Infos zum Podcast und zur Akademie findet ihr in den Shownotes.

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