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Die dritte Gewalt

Neue Publikation zum 75. Geburtstag von Hans-Jürgen Papier

Vor zwei Jahren hat die Akademie für Politische Bildung ein Symposium zur Verfassungspolitik veranstaltet, um den 75. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu feiern. Aus den Beiträgen ist nun die Publikation "Die dritte Gewalt in Deutschland und Europa" entstanden, die sich mit Recht und Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen auseinandersetzt.

Tutzing / Publikation / Online seit: 21.07.2020

Von: Janina Böttger / Foto: Waugsberg/Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Ursula Münch / Gero Kellermann (Hg.)
Die dritte Gewalt in Deutschland und Europa
Symposium zur Verfassungspolitik zum 75. Geburtstag von Hans-Jürgen Papier
[Eigen- und Kooperationsveröffentlichungen], Tutzing, 2020

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"Demokratie ist nicht selbstverständlich, wir müssen täglich hart daran und dafür arbeiten", mahnt Winfried Bausback. Im Sommer 2018 ist er als damaliger Bayerischer Staatsminister der Justiz nach Tutzing gekommen, um gemeinsam mit Juristen und Politikwissenschaftlern den 75. Geburtstag von Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, mit einem Symposium zu feiern. Seit 2014 veranstaltet Papier hier die Tagungsreihe "Forum Verfassungspolitik". Deshalb widmete die Akademie für Politische Bildung ihm ein Symposium zur Justiz als dritte Gewalt im Staat.  Aus den Vorträgen ist nun die Publikation "Die dritte Gewalt in Deutschland und Europa" entstanden.

Um dem demokratischen Verfassungsstaat europaweit neuen Glanz zu verleihen, bedarf es "Bereitschaft zur Selbstkritik, [...] Mut und Engagement und [...] Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen und Verfassungsgerichten", schreibt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle. Er beschäftigt sich mit der Zukunft der Verfassungsgerichtsbarkeit und hinterfragt, weshalb so viele europäische Staaten Verfassungsgerichte haben. Verfassungsgerichte sind für die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebers zuständig. Sie überwachen den Schutz von gesellschaftlichen Minderheiten, die parlamentarische wie außerparlamentarische Opposition und die kommunikativen Freiheiten wie Presse- oder Versammlungsfreiheit.

Europäische Integration und Justiz

Wenn wir von Europäischer Integration sprechen, muss Bezug auf die Judikatur, also die Rechtsprechung, genommen werden. Sie ist das Fundament der Europäischen Union. Dass Großbritannien aus der EU austreten konnte und neue Länder beitreten können, regeln die Verträge. Alle europäischen Mitgliedstaaten befinden sich gemeinsam in einer Rechtsgemeinschaft. Und in dieser Rechtsgemeinschaft gibt es Grundfreiheiten. Anfänglich waren diese Zielbestimmungen als "Gestaltungsaufgaben für den Gemeinschaftsgesetzgeber" formuliert, ehe sie sich zu echten Grundrechten entwickelten. Zu nennen sind dabei der freie Warenverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, das Niederlassungsrecht, der freie Dienstleistungsverkehr sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Vassilios Skouris, ehemaliger Präsident des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg, nennt noch weitere integrationsfördernde Entscheidungen: die Unionsbürgerschaft und Diskriminierungsverbote. Das Zusammenwirken der unionalen mit den nationalen Richtern sei wichtig. Denn drei Viertel aller Verfahren, die beim Europäischen Gerichtshof eingehen, haben Vorlagen der nationalen Gerichte zum Gegenstand. Diese Vorabentscheidungsverfahren erlauben eine schnelle Bearbeitung und zeitnahe Antworten für die nationalen Richter.

Im Zuge der Europäischen Integration sind neben die deutschen Verfassung das Europarecht und die Menschenrechtskonvention getreten. Das Mehrebenensystem mache den verwaltungsgerichtlichen Alltag komplexer, sagt die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Marion Eckertz-Höfer. In Zukunft werden Verwaltungsgerichte "unverzichtbarer Prüfstein des Rechtsstaates" bleiben. Gerade in Hinblick auf das Asylrecht arbeiten sie sich spezifisch in die Materie ein.

Die Zukunft der Justiz

Aber nicht nur in Europa existiert ein Mehrebenensystem. Das Grundgesetz des Bundes gewährt den einzelnen Bundesländern gleichzeitig Landesverfassungen. 1946 trat die Bayerische Verfassung in Kraft, zweieinhalb Jahre früher als das Grundgesetz. Dieses wurde der verbindliche Rahmen für das bayerische Staatswesen im föderalen Bundesstaat. Peter Küspert, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erklärt, dass der Freistaat weitere Grundrechte anführen kann, "soweit sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen". Sie dürfen also nicht in Widerspruch zu den Bundesgrundrechten stehen. In der Bayerischen Verfassung ist beispielsweise verankert, dass "der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann gestattet" ist.

Unabhängigkeit der Richter

Die Gewährung dieser Grundrechte und des Menschenrechtsschutzes wird vom Europäischen Gerichtshof, vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht. Dennoch ist es kein Tabu mehr, Kritik und feindliche Äußerungen gegenüber diesen Institutionen zu üben. Was aber, wenn "politisch vorprogrammierte" Richter die Rechtsprechung übernehmen? Angelika Nußberger ist Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie erklärt, dass im Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von neun Richtern vier konservativ sind, die in aller Regel im Sinne der Republikaner entscheiden, vier Liberale im Sinne der Demokraten und nur ein Richter das Zünglein an der Waage. Um die Unabhängigkeit der Justiz zu bewahren, sollten Richter auf Grundlage des Gesetzes entscheiden, unabhängig von ihren persönlichen Präferenzen. Dagegen sollten Politiker auf Basis ihres Gewissens handeln, weshalb sie nicht immer die Wählerschaft hinter sich vereinen können. Ihre Entscheidungen können ausschlaggebend für eine Wiederwahl sein.

Um die Qualität des deutschen Justizwesens in Zukunft zu erhalten, müssen die personelle und die sachliche Ausstattung überarbeitet und Richter entsprechend ihrer Leistung angemessen bezahlt werden, sagt Hans-Jürgen Papier. "Dann wird Deutschlands Justizsystem dank seiner geregelten Strukturen und Unabhängigkeit weiterhin eines der besten der Welt sein."

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