Justiz im Wandel?

Rechtsstaat in der Bewährung / Mit Winfried Bausback, Dieter Grimm, Bettina Limperg

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 27.06.2015

Von: Beryll Kunert

# Gesellschaftlicher Wandel, Verfassungsfragen

Download: Forum Verfassungspolitik: Justiz im Wandel? - Rechtsstaat in der Bewährung

Karl Huber (v.l.), Ursula Münch, Hans-Jürgen Papier, Dieter Grimm und Winfried Bausback stehen nebeneinander im Hörsaal der Akademie für Politische Bildung und lächeln in die Kamera

Präsident Bayerischer Verfassungsgerichtshof a.D. Huber, Akademiedirektorin Münch, Präsident Bundesverfassungsgericht a.D. Papier, Richter Bundesverfassungsgericht a.D. Grimm und Justizminister Bausback

Einen wesentlichen Teil des Rechtsstaatsprinzips macht eine unabhängige, verfassungsrechtlich abgesicherte Justiz aus. Sie ist zwar eigentlich gegen Einflüsse von außen geschützt, aber derzeit wirken gesellschaftliche Kräfte und Entwicklungen auf die Rechtsprechung ein, die mit Blick auf die Verfassung grundsätzliche Fragen aufwerfen: Wie verändert sich das Verhältnis von Justiz und Öffentlichkeit? Wo und wie sind Rechtsstaat und Justiz im Zeitalter der Internationalisierung von Entgrenzungen betroffen? Steht das staatliche Rechtsprechungsmonopol vor der Erosion? Diese Fragen diskutierte die Akademie mit hochkarätigen Referenten und prominentem Publikum.

Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback eröffnete mit einer Bestandsaufnahme: Die deutsche und insbesondere die bayerische Justiz funktionierten sehr gut, das zeigten obere Platzierungen in Ranglisten, beispielsweise bezüglich der Schnelligkeit von Verfahren. Sie dürfe aber kein allzu erhabenes Selbstverständnis an den Tag legen und sich so dem Fortschritt verweigern. Eine moderne Justiz müsse sich - als tragende Säule der Gesellschaft - der Kritik aus der Gesellschaft stellen und an Verbesserungsmaßnahmen arbeiten. Genau das habe die bayerische Justiz gemacht, indem sie durch eine Umfrage unter Richtern und Justizangestellten über Ursachen für die teils verheerende Außenkritik forschte. Das Ergebnis war deutlich: Personalknappheit, zu hohe Arbeitsbelastung und schlechte Kommunikation seien die Gründe. Bausback berichtete von Stellenaufstockungen und dem Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit als erste unternommene Schritte. Zu den modernen Anforderungen an die Justiz gehörten aber auch die Digitalisierung (durch Förderung elektronischen Rechtsverkehrs) und die Entlastung der Gerichte durch Förderung alternativer Konfliktlösungsverfahren von Rechtsstreitigkeiten.

Recht(sstaat) und Gesellschaft

Gesellschaftlicher Wandel entsteht, so die These Dieter Grimms (Richter Bundesverfassungsgericht a.D.), vor allem durch Fortschritte in Technik und Wissenschaft. Manchmal bedinge dieser Wandel aber eine Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Durch die Globalisierung und Internationalisierung habe es eine Relativierung der Staatsgrenzen und damit auch eine Relativierung der Bindung an den Rechtsstaat gegeben. Gleichsam gäbe es mittlerweile viele Probleme, wie den Terrorismus, die nicht mehr allein auf nationalstaatlicher Ebene gelöst werden können. Zudem verlasse der Staat zunehmend seine hierarchische Position und agiere beispielsweise durch Absprachen (keine Gesetze!) wie ein privater Akteur. Auch die von Minister Bausback angesprochenen alternativen Konfliktlösungsverfahren, wie Schiedsgerichte, seien durch ihre Intransparenz ein Nachteil für die Rechtsstaatlichkeit. Als letzten Punkt nannte Grimm den Konflikt zwischen nationalem und internationalen Recht: Durch den großen Einfluss internationaler Rechtsprechung verliere nationales Recht seine Autonomie.

"Ärzte, Priester und Juristen, das sind »Gute-Gründe-Lieferanten«" - sagte Soziologe Armin Nassehi von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Medizin, Recht und Religion seien alle elementar für die Gesellschaft, doch habe jede Disziplin eine eigene Realität mit einer eigenen Handlungslogik. Dem Recht zu eigen sei seine normative Erwartungssicherheit. Die Politik wiederum sei die Quelle der Rechtsnorm. Da Politik aber nicht mit Wahrheit gleichzusetzen sei, müsse das Recht auf die Differenz zwischen Wahrheit und Politik reagieren, indem es Normen zur Wahrheitsfindung setzt. Als Aufgabe des Rechtssystems sieht Nassehi, die Selbsterkenntnis, dass es selbst ein System mit einer eigenen, spezifischen Handlungslogik ist und das in einem Kontext vieler Systeme mit völlig unterschiedlichen Handlungslogiken. Die Erkenntnis der Begrenztheit der eigenen Perspektive würde dem Recht also gut tun.

Rechtsanspruch auf Information versus Persönlichkeitsrechte

In der Podiumsdiskussion zum Verhältnis zwischen Justiz und Öffentlichkeit betonte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a.D. Karl Huber die Stellung der Medien als Kommunikatoren zwischen Justiz und Bürger. Transparenz sei eine Voraussetzung für Vertrauen und die werde durch die mediale Berichterstattung gewährleistet. Kritische Begleitung sei nötig und erwünscht, sensationsheischende Skandalisierung aber fehl am Platz. Öffentlichkeit bedeute nicht, dass man Anspruch auf eine Liveübertragung aus dem Gerichtssaal habe, denn die Persönlichkeitsrechte des Beklagten seien genauso zu achten. Richter dürften Kritik nicht aufgrund ihrer Unabhängigkeit kategorisch von sich weisen, doch müssten sie sich dem Druck der Medien gleichzeitig entziehen, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dass Medien versuchen gerichtliche Entscheidungen zu beeinflussen, ist Joachim Jahn (Frankfurter Allgemeine Zeitung) nicht bekannt. Dass Medien aber gerne von Anwälten oder Privatpersonen instrumentalisiert würden, um Einfluss zu nehmen komme durchaus häufiger vor. Wie im Prozess um Wettermoderator Kachelmann müsse zwischen Saalöffentlichkeit und allgemeiner Öffentlichkeit unterschieden werden. Medien hätten aber die Macht, Akzeptanz für richterliche Urteile in der Bevölkerung zu schaffen. Rechtsanwalt Gernot Lehr dagegen warnt vor zu schneller Vorverurteilung. Die juristisch geltende Unschuldsvermutung werde durch die Berichterstattung gefährdet und der Verdächtige sofort als Täter gebrandmarkt. Die Berichterstattung sei nötig und elementar für die öffentliche Meinungsbildung, doch könne eine vorschnelle Verurteilung durch die Medien das Leben eines Menschen nachhaltig beschädigen oder gar ruinieren. Er plädiert für eine ausgewogene und differenzierte Berichterstattung durch die Medien und eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte.

Staatliches Rechtsprechungsmonopol und internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Das Bild von der Justiz bei den Bürgern sei nach wie vor positiv, sagte Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Die Gründe dafür seien Bezahlbarkeit, Zugänglichkeit und Effizienz des Rechtssystems. Gleichsam warnte sie vor einer Erosion des staatlichen Rechtsprechungsmonopols. Denn beispielsweise Verfahren der Verbraucherschlichtung seien durch ihre Intransparenz und das Fehlen juristisch gebildeten Personals eine Beschädigung des Rechts. Genauso verhalte es sich beim Feinhandelsabkommen TTIP: Wenn die Rechtsprechung durch die internationalen Schiedsgerichten stattfindet, wird staatliche Gerichtsbarkeit ausgegrenzt und Rechtsprechung damit privatisiert. Das staatliche Rechtsprechungsmonopol dürfe deshalb nicht aufgegeben werden.

In der darauf folgenden Diskussion mit Karl-Heinz Böckstiegel (Universität Köln), Katja Keul (Parlamentarische Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen) und Stephan Wernicke (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.) herrschte über die Sinnhaftigkeit internationaler Schiedsgerichte keine Einigung. Böckstiegel mahnte an, dass Schiedsgerichte bei Konflikten zwischen Unternehmen auf internationaler Ebene Usus seien. Ein Unternehmen gehe aus verständlichen Gründen ungern vor ein staatliches Gericht im Heimatland seines Kontrahenten. Die Vorteile seien zudem eine leichtere Vollstreckung der Urteile, die Möglichkeit bei Rechtsfehlern vor dem Schiedsgerichtszentrum Einspruch einzulegen und der Rechtsschutz im Ausland, den viele Unternehmen benötigten. Bei Investitionsschiedsgerichtsbarkeit sei ein vertrauensvoller Umgang zwar die Ausnahme, doch die Transparenz sei gewährleistet. Katja Keul sorgt sich nicht so sehr um die Transparenz, sondern vielmehr kritisiert sie bei TTIP das Prinzip der privaten "Richter" und eine mögliche Diskriminierung inländischer Unternehmen. Sie plädiert für die Errichtung eines ständigen Gerichtshofs, hält es aber gleichzeitig aufgrund ihres anderen Rechtsverständnisses, für unwahrscheinlich, dass sich die USA  auf Derartiges einlassen werden. Dass Schiedsgerichtsbarkeit eine Privatisierung des Rechts bedeutet verneint Stephan Wernicke. Im Gegenteil: Deren Einführung war Wille des Bundestags. Grenzüberschreitende Verträge brauchten Klauseln zur Schiedsgerichtsbarkeit. Des Weiteren sei der Sinn des Investitionsschutzes nicht die Kompensation enttäuschter Gewinnerwartungen, sondern den Schutz vor dem Versagen des Rechtssystems in einem Land. Wernicke plädiert dafür den Rechtsstandort Deutschland besser zu bewerben. Lediglich in der Einschätzung, dass die Verbraucherschlichtung ein Fehler sei, stimmte er seinen Mitdisputanten zu. Stattdessen sei eine Stärkung der Amtsgerichte sinnvoll.

Das Sommergespräch am See "Grenzenlose Bedrohung - begrenzte Freiheit?" mit dem bayerischen Justizminister Winfreid Bausback und Professor Hartmut Aden können Sie in der Mediathek des Bayerischen Rundfunks ansehen.


Bildergalerie

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Flickr-Galerie © Akademie für Politische Bildung Tutzing


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