Vom Anfang bis zum Schluss

Lebensbeginn und Lebensende im Fokus der Ethik

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 06.07.2015

Von: Liza Soutschek

# Gesellschaftlicher Wandel, Religion, Sozialstaat, Ethik

Geburt und Tod – dies sind die elementaren Bestandteile des Lebens. Beide Aspekte sind mit zahlreichen ethischen Fragen verbunden: In Debatten zum Lebensbeginn und Lebensende treffen häufig unterschiedliche Wertvorstellungen auf die Realität medizinischer Möglichkeiten. Rechtliche Grundlagen müssen im politischen Prozess immer wieder an veränderte kulturelle Gegebenheiten angepasst werden. Eine ethische Auseinandersetzung mit den Themen ist daher unabdingbar. Unsere Tagung „Vom Anfang bis zum Schluss – Lebensbeginn und Lebensende im Fokus der Ethik“ stellte sich dieser Herausforderung. In Vorträgen und Diskussionen wurden Geburt und Tod des Menschen aus verschiedenen Perspektiven eingehend betrachtet. Die Veranstaltung war das Ergebnis einer Zusammenarbeit der Akademie für Politische Bildung mit den bayerischen Landesverbänden des Katholischen Deutschen Frauenbundes, des Deutschen Frauenrings und des Deutschen Evangelischen Frauenbundes.

„Recht reagiert auf Kultur“

Als erste Vortragende einer Reihe von renommierten Referentinnen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft führte Professorin Monika Frommel in die rechtspolitischen Herausforderungen des Themas ein. Die erfahrene Juristin betonte gleich zu Beginn: „Recht reagiert auf Kultur.“ So ist es verständlich, dass Themen wie Sterbehilfe oder Kinderwunschbehandlungen – deren Beurteilung sich in einer Gesellschaft über die Zeit wandelt – mitunter neuer gesetzlicher Bestimmungen bedürfen. Diese müssen im politischen Prozess ausgehandelt werden. Doch nicht jeder auftretende Einzelaspekt erfordere immer eine Veränderung des bestehenden Rechts, meinte Frommel. Wichtiger sei es vielmehr, die bestehenden Rechtsgrundlagen konsequent anzuwenden und umzusetzen. Ein zu starkes Eingreifen des Staates in die selbstverantwortliche Entscheidung eines Menschen gerade zu Beginn und Ende des Lebens hält Frommel sogar für gefährlich. Rechtssicherheit für alle Beteiligten sei wichtig, eine Überregulation auf Kosten von Freiheitsrechten müsse aber unbedingt vermieden werden. Das sei die wichtigste Aufgabe des Gesetzgebers.

Am Ende der Tagung sollten diese einleitenden Feststellungen zum Zusammenwirken von Recht und Politik in einer Podiumsdiskussion noch einmal aufgegriffen werden. Zunächst galt es aber, die aktuellen ethischen Problematiken von Lebensbeginn und Lebensende zu beleuchten.

Fragen des Lebensbeginns

Ethische Fragen beginnen nicht erst mit der Geburt eines Menschen. Welche Möglichkeiten die Medizin heute im Zusammenhang mit dem Lebensbeginn bereithält und welche Konflikte dabei auftreten können, darüber sprach unter anderem Professorin Sabine Stengel-Rutkowski, Medizinerin und  Mitglied der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung. Sie stellte den Tagungsteilnehmerinnen fachkundig vor, wie es aktuell steht, um Themen wie künstliche Befruchtung, Präimplantationsdiagnostik (PID), Pränataldiagnostik (PND) oder den Trend Social Freezing, bei dem unbefruchtete Eizellen vorsorglich für eine spätere Verwendung eingefroren werden. Ihr Fazit lautete: In Deutschland sind weder fehlende gesetzliche Regelungen noch die medizinischen Optionen das Problem, sondern vielmehr die damit verbundenen persönlichen Entscheidungen. Informationsdefizite und gesellschaftlicher Druck führen oftmals zu Unsicherheiten bei den werdenden Eltern. Aufklärung sei daher wichtig. Jedes Paar müsse am Ende eigenständig und bewusst wählen, ob und welche der möglichen Behandlungen sie in Anspruch nehmen und welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen ziehen, so Stengel-Rutkowski. Die Medizinerin forderte außerdem, auf eine neutrale Sprache zu achten: Zu schnell würden sonst zum Beispiel schlicht Formen genetischer Vielfalt als „unnormal“ oder „krank“ abgestempelt werden. Einer offenen Gesellschaft, in der sich Eltern beispielsweise durchaus für die Geburt eines wahrscheinlich beeinträchtigten Kindes entscheiden können, sei dies nicht förderlich.

Fragen des Lebensendes

„Grundrechte spielen auch beim Sterben eine Rolle.“ Mit dieser Feststellung eröffnete Professorin Rosemarie Will, Juristin und Expertin für Verfassungsrecht, den Impulsvortrag zum Thema Lebensende. Der Tod eines Menschen hat viele Facetten. Aktuell wird die gesellschaftliche Debatte darum, wie ein würdevolles Ableben gestaltet werden kann, vor allem von einem Aspekt dominiert: der Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid. Der Bundestag berät derzeit über neue Gesetzesvorschläge. Dabei geht es in erster Linie um eine Frage: Wer darf beim Sterben in welcher Weise assistieren? Grundsätzlich ist in Deutschland sowohl die freiverantwortliche Selbsttötung als auch die Hilfe dazu straffrei. Aktive Sterbehilfe, also das Töten auf Verlangen, steht jedoch unter Verbot – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der es sich zum Beispiel um den Abbruch einer Behandlung mit Inkaufnahme des Todes handelt. Soweit besteht Klarheit, meint Will. Nun sorgen aber widersprüchliche Angaben im Berufsrecht der Ärzte und die praktische Umsetzung häufig für Unsicherheiten bei den Beteiligten. Dies soll durch neue rechtliche Regelungen geklärt werden. Momentan ist allerdings noch unklar, in welche Richtung sich der Gesetzgeber hier bewegen wird. Will plädierte dafür – gleich wie man zu den einzelnen Vorschlägen persönlich stehe – genau darüber aufzuklären, welche Regelungen konkret zur Debatte stehen und welche Folgen diese haben werden. Erst dann sei eine fundierte Urteilsbildung möglich.

Politik soll für Rechtssicherheit sorgen

Abschließend lag der Fokus der Tagung noch einmal auf der Rolle der Politik bei den Themen Lebensbeginn und Lebensende. In einer Podiumsdiskussion sprachen die Landtagsabgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig (CSU), Ulrike Gote (Bündnis 90/Die Grünen), Gabi Schmidt (FW) und Kathrin Sonnenholzner (SPD) vor allem über den Aspekt des Sterbens. Die Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Ulrike Gote, betonte eingangs, wie schwer es für Politikerinnen und Politiker sei, weitreichende Entscheidungen zu Themen zu treffen, bei denen eine Vielzahl unterschiedlicher Ansichten in einer Gesellschaft  existieren und die sich direkt auf die Lebensweise jedes Einzelnen auswirken. Dennoch müsse sich die Politik dieser Herausforderung stellen und Rechtssicherheit für alle Lebensbereiche schaffen. Diese Ansicht vertrat auch die Sozialdemokratin Kathrin Sonnenholzner. Das richtige Maß an Regelungen zu finden sei  dabei entscheidend. Wie auch immer diese Bestimmungen am Ende genau aussehen: Letztlich gehe es schlicht darum, die nötigen Bedingungen dafür zu schaffen, dass jedem Menschen ein würdevolles Ableben ermöglicht wird, forderte Gabi Schmidt von den Freien Wählern. Die Abgeordnete Eiling-Hütig argumentierte ebenfalls, dass die Sorge um die Lebensqualität des sterbenden Menschen das zentrale Anliegen bei der aktuellen Debatte um das Lebensende bleiben müsse.

Zuletzt kamen die vier Politikerinnen und die Tagungsteilnehmerinnen noch einmal zu einem Fazit überein: Die Entscheidung darüber, wie der persönliche Umgang mit dem Tod, aber auch dem Entstehen von neuem Leben aussehen soll, muss prinzipiell jeder für sich selbst treffen. In einer breiten und öffentlichen Debatte können und sollen diese pluralistischen Wertvorstellungen dann verhandelt werden, um angemessene gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

In der Akademie für Politische Bildung beschäftigt sich derzeit auch der Tutzinger Diskurs mit ethischen Fragen rund um das Thema Lebensbeginn. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Pränataldiagnostik. Informationen dazu gibt es hier.


Tutzinger Diskurs: Pränataldiagnostik im Diskurs


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