Freiheit vs. Sicherheit?

Forum Verfassungspolitik mit Hans-Jürgen Papier, Verfassungsschützer Maaßen und Generalbundesanwalt Range

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 05.07.2014

Von: Sebastian Haas

# Verfassungsfragen, Ethik

Download: Forum Verfassungspolitik

Die Akademie für Politische Bildung Tutzing begründet in Kooperation mit Professor Hans-Jürgen Papier, dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, das Forum Verfassungspolitik. Die Fachkonferenz widmet sich von nun an jährlich grundsätzlich und aktuell den verfassungspolitischen Herausforderungen. Die Premiere am 4. und 5. Juli 2014 steht unter dem Titel Freiheit und Sicherheit – denn technische Entwicklungen und globale Vernetzung führen zu Neujustierungen der Balance zwischen den beiden Polen.


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Zur Premiere des Forums Verfassungspolitik "Freiheit und Sicherheit" kamen u.a. Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, Generalbundesanwalt Range und Hans-Jürgen Papier (alle im Bild).

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Hamburger Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem referierte über den Staat als Garant von Freiheit und Sicherheit – eine Aufgabe, die ein Staat von heute kaum mehr wahrnehmen kann. Denn mittlerweile bestimmen nicht mehr die Deutsche Post und das Postministerium unsere Kommunikation, sondern private Anbieter wie Google, Vodafone oder Facebook. Sie haben enorme Macht, weil sie unsere Daten als Währung benutzen, und weil wir Nutzer durch Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (online ist schnell ein Häkchen gesetzt) der Marginalisierung des nationalen Rechtsrahmens selbst zustimmen.

Was, wenn diese Unternehmen zudem mit Staaten kooperieren? Wenn sie zum Beispiel Daten für die NSA bereitstellen? Wenn sie für den chinesischen Markt ihre eigenen Dienste beschneiden? Oder wenn das eigene Auto automatisch den Fahrstil für Produzenten und Polizei auswertet? Dann kann eigentlich nur ein weltweiter und interdisziplinär angelegter Rechtsschutz helfen, meint Wolfgang Hoffmann-Riem – und weiß dabei selbst genau, dass schon der Europäische Gerichtshof kaum mit einer vereinheitlichten Rechtsprechung hinterherkommt.

Moderne Sicherheitsgesetze – Die Sicht der Praxis

Ein großes Glück ist es für eine Tagung wie das Forum Verfassungspolitik, wenn die Theorie auf die Praxis trifft. So sprach Generalbundesanwalt Harald Range vor allem über die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus als Schwerpunkt seiner Arbeit, weil dieser 1. international organisiert, 2. angststiftend unter der Zivilbevölkerung, 3. vielfältig in seiner Ausrichtung, Ausrüstung und Radikalisierung, 4. gefährlich und 5. dauerhaft sei. Was also tun, zumal die Sicherheitsbehörden, wie Range offen zugab, „faktisch immer einen Schritt hinterherlaufen"? Sich auf nationale Regelungen verlassen? Die Bürger besser schützen – aber damit auch stärker überwachen? Bei aller Notwendigkeit zum Schutz: die in der Verfassung garantierten Freiheiten dürfen nicht eingeschränkt werden.

Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, fasst die Sicherheit der Bürger als Grundbedingung für deren Freiheit auf. „Welche Freiheit wiegt stärker: die, sich auf dem überfüllten Bahnsteig sicher bewegen zu können oder die, dort nicht von einer Kamera gefilmt zu werden?", fragte er. Maaßen selbst antwortete eindeutig: „Die Sicherheitsbehörden arbeiten nicht für sich selbst, sondern für die Sicherheit aller." Deshalb kann der Verfassungsschutz-Präsident auch nicht verstehen, warum ein Großteil der Bürger privaten Unternehmen mehr vertrauten (und ihnen ihre Daten frei Haus liefern) als den deutschen Beamten, die einen Eid auf die Verfassung geleistet haben. Warum das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden so stark gelitten hat, erklärte im Anschluss der Bayreuther Verfassungsrechtler Heinrich Amadeus Wolff mit Verweis auf die deutsche Gesetzgebung – und der eindeutigen Tendenz hin zu einem Präventivstaat.

Gefährdungen der Privatsphäre

Der ehemalige Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, heute Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, referierte gemeinsam mit dem Augsburger Verfassungsrechtler Matthias Rossi über aktuelle Gefährdungen der Privatsphäre. Ihre Ausführungen über Apps, Benutzerprofile, E-Calls, Internetfahndung, Handyortung, Videoüberwachung, Kundenkarten, Nacktscanner, Onlineshopping, Cloud Computing, digital gesteuerte Kühlschränke, Alarmanlagen oder Herzschrittmacher machten deutlich: die Diskussion ist viel näher am eigenen Leben, als es sich ein Großteil der Bevölkerung vorstellen kann oder will.

Wir geben unsere Daten freiwillig ab, oder nehmen es hin. Und wenn wir es häppchenweise tun, fehlt uns die Vorstellung darüber, dass alles irgendwie zusammengeführt werden kann. Außerdem wies Matthias Rossi auf den großen sozialen Druck hin: „Es gibt keine Vermeidungsstrategie mehr gegenüber der Digitalisierung." Und da online nur noch IT-Experten die Herren ihrer selbst zu sein scheinen, bleibe eine Anpassung des (deutschen, europäischen, globalen) Rechtssystems an die digitalen Gegebenheiten nötig. Den Bezug zum europäischen Rechtssystem stellte zuletzt Thomas von Danwitz, Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union, her.


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