Social Media: eine Chance für Kommunen

"Überzeugen(d) im Netz" mit Social Media

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 22.10.2013

Von: Michael Schröder und Anita Piesch

# Kommunalpolitik, Medien

Jakubetz Schröder Tutzing

"Wir müssen reden": das tun in diesem Fall der Blogger Christian Jakubetz (links) und Akademie-Dozent Dr. Michael Schröder (Fotos: Piesch).

Facebook, Twitter & Co. haben die Politik verändert. Alle Alterklassen nutzen soziale Netzwerke, große Zuwächse gibt es vor allem bei älteren Nutzern. Wie aber erreiche ich die Bürger in meiner Stadt? Welchen Stellenwert haben die sozialen Netzwerke in der Kommunalpolitik? Diese Frage beschäftigte Mandatsträger sowie Kandidaten bei den bayerischen Kommunalwahlen 2014 in der Akademie beim Workshop Überzeugen(d) im Netz – Kommunalpolitik und Social Media im Oktober 2013.

Zunächst ging es um die Grundregeln sozialer Netzwerke. „Wenn Sie nicht mit Menschen kommunizieren möchten, gehen Sie nicht hinein“: eine klare Aussage des Journalisten und Blogger Christian Jakubetz. Sozial bedeutet in diesem Zusammenhang, dass „gemeinsam etwas gemacht wird“. Es gilt zusammen Inhalte zu entwickeln und den Dialog zu suchen. Denn Facebook ist keine Plattform oder Vertriebskanal, sondern lädt die Menschen zum Gespräch ein. Dies erfordert ständige Aufmerksamkeit und ein hohes Maß an Aktivität – das Netz macht nun mal keine Pause.

Wichtige Fragen

Grundsätzlich sind wichtige Fragen im Vorfeld zu klären. Soziale Netzwerke, warum? Wenn darauf „keine Antwort gefunden wird, bleiben lassen“, empfiehlt Jakubetz. Neben der Finanzierung und Bedürfnisdefinierung ist vor allem wichtig, dass eine Grundsatzerklärung verfasst wird. Was wollen wir mit unserem Facebook-Auftritt erreichen? Kommunizieren wir so mit den Menschen, wie wir das wollen? Diese Fragen sollten immer wieder gestellt werden, meint Jakubetz. Als besonders wichtig empfindet er, dass hinter einer Gemeinde oder Ortsverband ein Name etabliert wird. Sein Rat: „ausdrücklich als Person auftreten. Ich zumindest will in sozialen Netzwerken nicht mit einer Gemeinde oder Firma befreundet sein.“

Entscheidend in sozialen Netzen ist nicht die Quantität der Mitglieder, sondern deren Aktivität. Also sollte man Anreize zur Kommunikation sowie Mitarbeit schaffen. Ein Aufruf an die Bürger – „schickt uns Fotos vom Weihnachtsmarkt“ – macht das Medium lebendig. Durch ständige Interaktion und Kommunikation entsteht Inhalt und Wissen. Zusätzlich gilt das „Prinzip des Netzes“: die Vernetzung. Schönes Video gesehen? Dann teilen, verlinken und somit weiter verbreiten. Besonders das junge Publikum reagiert auf multimediale Anwendungen. Nutzer erwarten heute in der Community, das alle Medienformen bespielt werden.

Faszination Twitter

Nach Einschätzung von Jakubetz ist Twitter der „Journalistenliebling“. Wenn Kommunikationsprofis erreicht werden sollen, dann sollte auf dieses Medium nicht verzichtet werden. Merkmale: sehr schnell, einfach zu bedienen, wird vorwiegend von mobilen Menschen genutzt.

Fallstricke des Urheberrechts

Um die Problematik des Urheberrechts im Netz zu verstehen, erläuterte Sabine Sobola, Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte für IT-Recht in Regensburg, den Kommunalpolitikern „welche Inhalte im Netz verwendet werden können, und welche nicht“. Geschützt sind Werke, die eine eigentümliche geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst sind (§ 1 Abs 1 UrhG). Das Urheberrecht schützt aber keine bloßen Ideen. Voraussetzung für den Schutz ist, dass ein über das Alltägliche hinausgehendes Mindestmaß an Originalität und Individualität sowie ein erkennbares geistiges Konzept vorliegen. Die Urheberrechte hat somit derjenige, der es geschaffen hat. Dadurch hat er ein wichtiges Recht: das Verwertungsrecht. Dies kann an Dritte als Nutzungsrecht (Lizenz) übertragen werden. Sobolas Fazit für die Verwendung von fremden Texten, Bildern und Grafiken lautet: „Die Herkunft jedes Textes, jedes Bildes und jeder Grafik auf der Website muss geklärt sein, mittels Einwilligung des Urhebers oder lizenzrechtlicher Erwerb vom Nutzungsrechteinhaber – sonst drohen Abmahnungen.“

Persönlichkeitsrechte

Wichtigstes Beispiel für das Persönlichkeitsrecht ist das Recht am eigenen Bild. Dabei ist im Einzelfall die Abwägung der Mediengrundrechte gegenüber dem Schutzrecht der privaten Person notwendig. Dabei zeigt die Rechtsprechung, „je mehr jemand im Lichte der Öffentlichkeit steht, desto mehr muss er aushalten“. Selbst gemachte Inhalte dürfen generell ins Netz gestellt werden. Sind allerdings auf Fotos noch weitere Personen abgebildet, muss eine Einwilligung eingeholt werden – was bei Bildnissen aus der Zeitgeschichte nicht nötig ist. Ist dies alles nicht der Fall, müssen erst Nutzungsrechte erworben werden. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus, wie Sabine Sobola schlussfolgert: „Die Realität überholt gerade die Rechtsordnung.“

Digitale Schreibwerkstatt

Praxistipps für das Schreiben im Netz vermittelten zum Abschluss der Veranstaltung Sebastian Haas und Michael Schröder von der Akademie für Politische Bildung Tutzing sowie von Markus Kaiser vom MedienCampus Bayern. Sie rieten zu Authentizität in Sprache und Stil: „Bleiben Sie auch online und in Sozialen Netzwerken die Persönlichkeit, die Sie sind. Verbiegen Sie nicht sich und Ihre Sprache. Sprachliche Anbiederung an eine vermeintliche Jugendsprache wirkt nur peinlich“, sagte Haas, der Pressereferent der Akademie. Schröder, Dozent in Sachen politischer Kommunikation, ergänzte: „Die Sprache muss zu Ihnen als Marke Kommunalpolitiker passen, Sie müssen sich auch in sozialen Netzwerken selbst treu bleiben.“ Und Markus Kaiser riet zu einem positiven Umfeld von „Freunden“ im Netz: „Sorgen Sie gezielt für Follower, die Ihnen bekannt und wohl gesonnen sind. Sie können im Ernstfall eines ‚Shitstorms’ eine wirkungsvolle Brandmauer um Sie errichten und gemeinsam mit Ihnen die Abwehr und Gegenstrategie organisieren."


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