Bürger begehren

Technologische Innovationen als gesellschaftliche Herausforderung

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 02.07.2012

Von: Carolin Dameris

# Gesellschaftlicher Wandel

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Catenhusen-Schmidt-Tutzing

Zu Gast auf unserem Podium: Wolf-Michael Catenhusen (links) und Manfred G. Schmidt (Foto: Dameris).

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Doch wie sieht die Realität aus? Bürgerliche Teilhabe an politischen Entscheidungen bleibt ein virulentes Thema. Die Tagung „Bürger begehren: Technologische Innovationen als gesellschaftliche Herausforderung“, die vom 29. Juni bis 1. Juli 2012 in der Akademie für Politische Bildung Tutzing stattfand, griff die Frage nach Partizipation auf. Hier der Bericht aus Sicht der Wissenschaft.

Partizipation und Repräsentative Demokratie – passt das zusammen? Das Funktionieren der Repräsentativdemokratie sei der Beweis, Partizipation schlichtweg ein Bestandteil der Repräsentativen Demokratie, laute das Argument eines Großteils der Forschung, schilderte Prof. Manfred G. Schmidt von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Gleichwohl bestünden Strukturprobleme, die durch die Spannung zwischen Repräsentanz und Beteiligung entstehen würden. Schmidt machte fünf dieser Probleme aus:

  1. bestünde die Gefahr der Verselbständigung: „Wer Macht delegiert, kann sie auch verlieren“ (Sartori).
  2. hätte sich die Beziehung zwischen Partei und Bürgerschaft gelockert.
  3. die Gruppe der „unzufriedenen Demokraten“ würde wachsen. Diese Bürger seien im Grundsatz für die Demokratie, stimmen jedoch mit ihrem tatsächlichen Funktionieren nicht überein.
  4. die Spaltung des Demos in „Nichtteilnehmer“ (apathisch, uninteressiert und/oder geringe Erwartungen an die Politik), „Zuschauer“ (leicht zufriedenzustellend, Unterhaltungswert der Politik wichtig), „Citoyen“ (Teilhabe nicht nur bei Wahlen, Politik muss verständigungsorientiert sein) und „Gladiatoren“ (sehr aktiv bis aktivistisch, hohe Anforderungen an die Demokratie)
  5. die Herausforderung durch den „zweiten Souverän“. Gemeint sei damit die internationale Ebene.

Partizipation = Herausforderung?

Die Problemlage ist sehr komplex und bei vielen Lösungsansätzen zeichnen sich unerwünschte Nebenwirkungen ab: Kann man den Parlamentarismus zum Glück zwingen, indem man beispielsweise die Wahlpflicht einführt? „Es gibt kein Allheilmittel“, erklärte Schmidt. Der „zweite Souverän“ stelle seiner Ansicht nach die größte Herausforderung – wenn nicht eine Überforderung – für die Repräsentative Demokratie dar. Regierung und Parlament müssten neuerdings zwei Herren dienen: dem Volk und den Internationalen Finanzmärkten. Diese Zwickmühle könne zunehmende Exekutivlastigkeit begünstigen. Sind Regierung und Parlament bald nur noch Vollzugsorgane? „So weit ist es nicht“, beruhigte Schmidt, „Es gibt keine manifeste Krise der Repräsentativen Demokratie. Aber es gibt Anzeichen für eine latente Repräsentationskrise.“

„Wenn die Atomreaktoren stehen, ist es zu spät“

Lange Zeit herrschte eine gewisse Blindheit gegenüber den Auswirkungen neuer Technologien in der Gesellschaft vor. Dies änderte sich erst 1984 mit dem Aufkommen der Grünen Gentechnik, schilderte Wolf-Michael Catenhusen vom Deutschen Ethikrat. Wie können Staat und Gesellschaft der umfangreichen Verantwortung durch Technik gerecht werden? Information sei der entscheidende Faktor: „Bürgerbeteiligung in der Technologieentwicklung setzt Wissen voraus“, erklärte Catenhusen. Dies erfordere auch eine neue Form der Wissenschaftskommunikation. Während des Entstehungsprozesses einer Technologie müsse öffentlich diskutiert und kommuniziert werden. Nur dann sei der Bürger in der Lage sich über Handlungsoptionen und Handlungsbedarf zu informieren – bevor es zu spät ist.

„Die Rolle neuer Medien bei Protesten wird überschätzt“

Erleben wir eine neue Dimension des Protests? Prof. Dieter Rucht vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung erklärte: „Proteste sind fester Bestandteil politischer Kultur und verändern sich nur langsam.“ Es gäbe kaum neue Grundformen des Protestes, lediglich neue Variationen schon dagewesener Formen. Trotzdem könne man vermerken, dass die Zahl der Proteste langfristig zunehmen würde. Auch privilegierte und staatsnahe Gruppen neigten vermehrt zu Protesten. Der Großteil der Proteste sei für die Bürgerschaft jedoch unsichtbar. Die Medien spielen hier eine entscheidende Rolle. Neue Medien würden zwar intensiv genutzt, über sie fände jedoch kaum Überzeugungskommunikation – in Form von Mobilisierung weiterer Bürger – statt, urteilte Rucht.

Die Werte unserer Gesellschaft sind ausschlaggebend

Wissenschaft und Technologieentwicklung sind zugleich Produkte und Gestalter der Gesellschaft, erklärte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung Thomas Krüger. Welche Interessen werden wie gewichtet? Welche Werte gelten? Diese Fragen müssten berücksichtigt werden. Das Wechselverhältnis zwischen Technik und Gesellschaft sei gestaltbar. „Technik darf sich nicht ereignen, sie muss ausgehandelt werden“, betonte Krüger. Dass sich möglichst viele Laien daran beteiligen, das sei die Aufgabe politischer Bildung.

Leben zwischen Markt und Technik: Welche Maßstäbe sollen für unsere Lebenswelten gelten? Diesem Ethikdiskurs nahmen sich an: Alois Glück, Landtagspräsident a.D. und Bertram Brossardt, Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

„Wer den Wachstumsbegriff aufgibt, gibt den Wohlstand auf“, betonte Brossardt. Deutschland habe dank der Stärke der deutschen Industrie die Wirtschaftskrise überwunden. Partizipationsgerechtigkeit und Wohlstandsverteilung müssten Leitlinien der Gesellschaft sein.

Technisch-wissenschaftlicher Fortschritt sei notwendig, um Herausforderungen wie den Klimawandel oder den Hunger in der Welt zu bewältigen. Man dürfe der Technik nicht verweigernd gegenübertreten. „Unsere heutige Art zu leben ist nicht zukunftsfähig“, warnte Glück. Die aktuelle Krise begründe sich in den gesellschaftlichen Werten. Werte bestimmen Leitbilder, Leitbilder prägen die Gesellschaft und diese schafft Prioritäten in der Politik, schilderte Glück. Soziale Marktwirtschaft sei werteorientiert. Man müsse wieder zu ihr zurückfinden. Dies könnten Politik und Wirtschaft ohne die Gesellschaft nicht leisten. Nur stark sein im Ablehnen bewirke nichts – Gesamtverantwortung sei das Stichwort.

Partizipation in der Praxis

Dass partizipative Technologieentwicklung in der politischen Praxis funktionieren kann, zeigten Dr. Sergio Bellucci vom Zentrum für Technikfolgen-Abschätzung TA Swiss und Prof. Ulrike Felt vom Institut für Wissenschaftsforschung der Universität Wien. „Technikfolgenabschätzung muss glaubwürdig sein“, unterstrich Bellucci. Der gesetzlich festgelegte Auftrag der TA Swiss bestehe in der Beratung des Parlaments und der Einbeziehung der Öffentlichkeit. So würden Empfehlungen aus der Bürgerschaft für die Politik erarbeitet. Die Bürgerpanels dürften jedoch nicht als „Volkswillen“ missverstanden werden. Die Einbindung der Bürger sei eine erfolgreiche Methode, lediglich die Teilnehmergewinnung gestalte sich nicht immer einfach.

Partizipation ist gut – darüber sei man sich einig, legte Felt dar. Wie aber gestaltet sich Partizipation? Wer nimmt teil? Darf man Personen ausschließen, die schon engagiert sind? Wie verknüpfe ich Partizipation mit politischem Handeln? Wann kommt es zu Partizipation? Darüber hinaus bemerkte Felt Diskrepanzen innerhalb der Bevölkerung. Verschiedene technologische Felder würden stark unterschiedlich gewertet: Die Grüne Gentechnik lehne man vehement ab, während man Handystrahlen gelassen gegenübertrete.

Nicht der Volkswille allein zählt

Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., brachte eine notwendige Differenzierung ein: die betroffene Beteiligung und die direkte Demokratie. Die Beteiligung unmittelbar Betroffener bei Großprojekten sei gesetzlich vorgeschrieben. Die direkte Beteiligung der Bürger generell eine grundsätzliche, andere Frage. Papier plädierte für eine Rückbesinnung auf die Repräsentativdemokratie, gerade bei Themen hoher Komplexität. Die Entscheidung eines Repräsentanten hätte keine geringere demokratische Legitimation als die Abstimmung. Außerdem sichere die Repräsentation die gleichförmige Beteiligung der Bevölkerung.

Derzeit sei die Beteiligung der Bevölkerung auf Landesebene und in den Kommunen verfassungsrechtlich möglich. Mit Ausnahme der Neuregelung der Ländergrenzen könne ein Volksentscheid auf Bundesebene nicht stattfinden. Auf den unteren Ebenen ist der „Volkswille“ jedoch auf die Gesetzgebung beschränkt. Verwaltungsentscheide – darunter Großprojekte – sind davon ausgenommen. Im Falle des Bürgerentscheids zur dritten Startbahn sei es zu einer demokratischen Scheinlegitimation gekommen, da der Flughafen nicht auf Münchner Stadtgebiet liegt und dazu (inter-)nationale Bedeutung hätte.

Um Bürger auch über Verwaltungsentscheide abstimmen zu lassen, müsste man die jeweilige Landesverfassung ändern, erklärte Papier. Mit der Freigabe zur Abstimmung von Verwaltungsentscheidungen übertrage man die rechtsstaatliche Funktion auf das Volk. Papier warnte davor, Demokratie und Rechtsstaat gegeneinander auszuspielen. „Standards des Rechtsstaats dürfen nicht durch Abstimmung in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Entscheidungen dürften nicht vor politischen Motiven getroffen werden, sondern müssten gesetzlich gebunden sein. In einem waren sich alle Referenten einig: Eine frühzeitige und damit rechtzeitige Einbindung der Bürgerschaft – in welcher konkreten Form auch immer – ist unabdingbar. Auch um Frustration bei Bürgern wie Entscheidungsträgern zu vermeiden.

In einem waren sich alle Referenten einig: Eine frühzeitige und damit rechtzeitige Einbindung der Bürgerschaft – in welcher konkreten Form auch immer – ist unabdingbar. Auch um Frustration bei Bürgern wie Entscheidungsträgern zu vermeiden.


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