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FAQ

Informationen zur Akademie für Politische Bildung

Unabhängigkeit

In ihrer Rechtsform ist die Akademie für Politische Bildung in der deutschen Bildungslandschaft wie auch international einmalig. Als Anstalt des öffentlichen Rechts basiert sie weder auf einem privaten Rechtsträger noch ist sie eine Behörde. Vielmehr handelt es sich um eine Einrichtung mit einer teils den staatlichen Hochschulen, teils den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vergleichbaren Rechtsnatur. Sie wurde durch ein Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27. Mai 1957 gegründet.

Überparteilichkeit, Pluralismus, Toleranz

Die Akademie ist keiner Partei, keiner politischen Richtung und keinem Verband verpflichtet. Normen und Orientierungsrahmen für die Akademiearbeit ergeben sich aus den Prinzipien der freiheitlichen, pluralen, rechtsstaatlichen und repräsentativen Demokratie, wie sie im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung niedergelegt sind. Demgemäß leistet die Akademie politische Bildungsarbeit auf überparteilicher Grundlage zur Festigung der Demokratie als Staats- und Lebensform. Das konkrete Ziel ihrer Arbeit besteht mithin darin, die Bürgerinnen und Bürger zur rationalen politischen Urteilsbildung und zum aktiven politischen Handeln zu befähigen.

Was tut die Akademie?

Im Mittelpunkt der Akademiearbeit steht die Durchführung von Veranstaltungen zur allgemeinen politischen Bildung, von Expertentagungen und wissenschaftlichen Konferenzen sowie von beruflichen Fortbildungslehrgängen. In Tutzing und an anderen Tagungsorten innerhalb Bayerns werden, abseits des hektischen Tagesgeschäftes, politisch-soziale Fragestellungen fakten- und problemorientiert erörtert. Daneben gehört es zu den gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der Akademie, pädagogisch brauchbare Formen der politischen Bildungsarbeit zu entwickeln und zu erproben, Schrifttum zur politischen Bildung anzuregen, zu sammeln und selbst herauszugeben sowie die Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen zu suchen, die sich auf dem Gebiet der politischen Bildung betätigen. Seit mehr als 60 Jahren fungiert die Akademie nun schon als Forum für politische Dialoge, als Bildungseinrichtung für gesellschaftliche Multiplikatoren sowie als Stätte des wissenschaftlichen Diskurses.

Welche Veranstaltungen führt die Akademie durch?

Das Halbjahresprogramm und die Terminübersicht im Akademie-Report informieren über die angebotenen (öffentlichen) Veranstaltungen. Neben allgemein ausgeschriebenen Tagungen konzentriert sich die Akademiearbeit auch auf bestimmte Zielgruppen (z.B. Bundeswehrangehörige, Journalisten, Lehrkräfte, Verbandsvertreter). Auf bis zu 170 Tagungen (Spitzenwert von 2019) bringt es die Akademie jährlich, von denen die überwiegende Mehrzahl in Tutzing stattfindet. Zudem wirkt die Akademie mit ihren Außentagungen bayernweit.

Wer kann daran teilnehmen?

Grundsätzlich stehen die Veranstaltungen der Akademie allen Interessierten offen - mit Einschränkungen bei Veranstaltungen mit einem zuvor festgelegten Teilnehmerkreis. Da sich die Akademie für Politische Bildung zum Großteil durch eine Bedarfsförderung des Freistaates Bayern finanziert, liegt der Fokus ihrer Bildungsarbeit in der Regel auf in Bayern beheimateten Adressaten.

Wo liegen die thematisch-inhaltlichen Schwerpunkt der Akademiearbeit?

Zu den zentralen thematisch-inhaltlichen Schwerpunkten der Akademie für Politische Bildung zählen die Bereiche:

  • Aktuelle Fragen der Europapolitik, der Bundespolitik, bayerischer Politik sowie Kommunalpolitik
  • Demokratie als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform
  • Parlaments-, Wahl-, Parteien- und Partizipationsforschung
  • Zeitgeschichte und historische Grundlagen der Politik
  • Föderalismus und Europäische Integration
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Verfassungs- und Rechtspolitik
  • Internationale Beziehungen
  • Medien und Politik
  • Ökologie
  • Philosophie und ethische Grundlagen der Politik
  • Didaktik und Philosophie der politischen Bildung
  • Folgen der Digitalisierung und des technischen Wandels

Wer leitet die Akademie?

Seit November 2011 hat Ursula Münch die Leitung der Akademie inne. Ihr gingen drei Direktoren voraus: Gründungsdirektor Felix Messerschmid (1958–1970), Akademiedirektor Manfred Hättich (1970–1993) und zuletzt Akademiedirektor Heinrich Oberreuter (1993–2011).

Wer lehrt und forscht neben der Direktorin an der Akademie?

Das Kollegium der Akademie besteht aus qualifizierten Wissenschaftlern unterschiedlicher geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen. Neben der wissenschaftlichen Kompetenz wird bei der Personalauswahl größter Wert auf die pädagogische Eignung der Bewerber gelegt. Das Kollegium setzt sich aus Assistenten und Dozenten zusammen und umfasst insgesamt zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Hinzu kommen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sowie im Rahmen von Drittmittelprojekten beschäftigtes wissenschaftliches Personal.

Welche Organe hat die Akademie?

Die im Akademiegesetz vorgesehenen Organe sind: das Kuratorium (Art. 4 bis 8), die Direktorin/der Direktor (Art. 9 bis 11), das Dozentenkollegium (Art. 12 und 13) sowie der Beirat (Art. 14 und 15).

Publiziert die Akademie auch selbst?

Artikel 2 des Akademiegesetzes benennt als Ziel der Akademiearbeit, "die politische Bildung in Bayern auf überparteilicher Grundlage zu fördern und zu vertiefen." Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Akademie, so ist es in Absatz 2, Ziffer 5 des gleichen Artikels aufgeführt, "Schrifttum zur politischen Bildung anzuregen, zu sammeln und selbst herauszugeben". Über die Vielfalt an Schriftenreihen und Einzelwerken geben das 2010 erschienene "Gesamtverzeichnis der Publikationen der Akademie für Politische Bildung" sowie das Publikationsverzeichnis Auskunft. Gegenüber der Öffentlichkeit berichtet die Akademie über ihre Website www.apb-tutzing.de, im vierteljährlich erscheinenden Akademie-Report, durch Presseveröffentlichungen und auf ihren Social-Media-Kanälen.

Wer kann die Akademiebibliothek nutzen?

Die Akademiebibliothek ist grundsätzlich öffentlich, d.h. sie kann von jedermann genutzt werden. Als Präsenzbibliothek angelegt, werden allerdings keine Bücher außer Haus gegeben. Neben einem Buchbestand von rund fünfundvierzigtausend Titeln werden dort auch einige Fachzeitschriften gehalten.

Wie finanziert sich die Akademie?

Die Finanzierung der Akademie ist durch Artikel 1 Abs. 2 des Akademiegesetzes geregelt. Darin ist festgelegt: "Der Freistaat Bayern stellt der Akademie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel nach Maßgabe der Haushaltsgesetze zur Verfügung." Diese Bedarfsförderung erfolgt aus dem Landeshaushalt des Freistaates Bayern und ist dort dem Einzelplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zugeordnet. Der Akademiehaushalt unterliegt der Prüfung durch den Obersten Bayerischen Rechnungshof.

Wer kontrolliert die Arbeit der Akademie?

Nach dem Akademiegesetz von 1957 ist die Akademie eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung (vgl. Art. 1 Abs. 1 Akademiegesetz). Das Kuratorium genehmigt die Richtlinien für die Arbeit der Akademie und überwacht deren Einhaltung (Art. 7 Ziff. 2 bzw. 4 Akademiegesetz). In regelmäßigen Abständen erstattet die Direktorin dem Kuratorium Bericht über die laufende Tätigkeit. Die Rechtsaufsicht über die Akademie liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Kontakt

Josef Hammerschmid
Tel.: 08158 / 256-12
j.hammerschmid@apb-tutzing.de

Informationen
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Direktorin Ursula Münch empfängt Gäste aus Politik und Gesellschaft