Sozialstaat oder Suppenküche?

Soziologische, juristische und philosophische Perspektiven zur Zukunft der sozialen Sicherheit

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 28.06.2017

Von: Sara Borasio

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# Sozialstaat

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Aus dem Respekt vor der menschlichen Würde soll der Sozialstaat die konkrete Freiheit aller Bürger sichern. Das allerdings deckt sich selten mit den Erfahrungen jener, die auf die solidarische Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Rente angewiesen sind. Mit Kleiderkammern und Tafeln etablierten sich neue Hilfsformen, die eher an die mittelalterliche Armenfürsorge denn an soziale Bürgerrechte denken lassen. Unsere Tagung ging der Frage nach, welche Prinzipien gegenwärtig die Sozialstaatlichkeit in der Bundesrepublik bestimmen, und wie der Sozialstaat in Zukunft aussehen kann.


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Wie Thomas Schumacher der Katholischen Stiftungsfachhochschule in München zeigte, ist der Begriff „soziale Gerechtigkeit" nicht leicht definierbar. Und dennoch sei ein klares Verständnis von sozialer Gerechtigkeit ein essenzieller Schritt, da sie soziale Sicherheit stifte. Seiner Meinung nach ist Gerechtigkeit die Verpflichtung der Mitglieder der Gesellschaft. Auch sei soziale Gerechtigkeit nicht statisch, werde genau wie Gesellschaft immer wieder neu geformt und könne bestimmt werden „als Bekenntnis zum Wert des Einzelnen und als die Kraft, die in der Gesellschaft den sozialen Zusammenhalt grundlegt".

Was ist gerecht?

Soziale Gerechtigkeit ist also möglich. Wenn Gerechtigkeit als gerechte Verteilung und als gerechter Ausgleich mit identischer Wirkung verstanden würde, gebe es keine Divergenz mehr im Gerechtigkeitsverständnis. Egoismen seien zwar ernst zu nehmen, aber dem Gerechtigkeitsmotiv unterzuordnen. Soziale Gerechtigkeit könne verwirklicht werden, da der Gerechtigkeitsbegriff flexible Handlungsweisen biete, um auf existenzielle Notlagen zu reagieren und um das Gefälle zwischen den Lebensverhältnissen erträglich zu halten.

Auch die Grünen-Landtagsabgeordnete Kerstin Celina äußerte, dass es schwierig sei, Gerechtigkeit zu bestimmen. 75 Prozent der Deutschen sähen sich laut Umfragen selbst in einer guten Lage, 17 Prozent glaubten, dass sich die Kluft in der Gesellschaft vergrößere. „Mir geht es gut, die anderen sollen die Chance haben, dass es ihnen auch gut geht" – dies sei die Einstellung vieler Deutschen. Bei diesem Gefühl sei eine Umverteilung des Vermögens politisch schwer umzusetzen.

Gerechtigkeit in Bildung

Die Frage, was Gerechtigkeit bedeute, stellte Rita Nikolai (Humboldt-Universität zu Berlin) in Bezug auf Bildung. Sie sprach von den Konzepten der Chancengerechtigkeit gegenüber der Chancengleichheit – letztere betone weitaus mehr den Ausgleich herkunftsbedingter Begabungs- und Leistungsvorteile durch schulische Maßnahmen. Anhand der Schulreformen in Hamburg und Berlin zeigte Nikolai auf, dass sich an der sozialen Segregation nichts verändert. Durch die freie Schulwahl der Eltern seien die Schulen wieder in alte Muster verfallen. In Stadtteilen mit hoher Kinderarmut finde man auch die Schulen, die keine gymnasiale Oberstufe haben. In reichen Stadtteilen gebe es hingegen eine deutliche Expansion von privaten Schulen, was nochmal soziale Trennung stärke. Allerdings sei es keine Lösung, Statuswahrungsstrategien zu verdammen. Stattdessen müssten bildungsferne Schichten bei der Schulwahl gestärkt werden. Es sei wichtig, den Bildungsstaat nicht gegen den Sozialstaat auszuspielen.

Europa und Gerechtigkeit

„Ist der traditionelle Sozialstaat noch das Modell des Sozialstaats der Zukunft?" Diese Frage stellte Eberhard Eichenhofer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Sozialreformer des letzten Jahrzehnts seien keine Visionäre gewesen, und man müsse sich auch in der Zukunft darauf einstellen, dass heutige Reformen unter falschen Annahmen gemacht wurden.

Für die Verwirklichung gerechter Reformen ist Europa laut Eichenhofer „die Antwort auf alles und Erklärung für alles". Man müsse Europa als ein soziales Projekt verstehen, und nicht den Binnenmarkt als Ziel sehen. So habe die Europäische Union mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bereits wichtige Fortschritte für LGBT+-, Frauen- und Behindertenrechte erwirkt. Es sei wichtig, dass der Sozialstaat den wirtschaftlichen Austausch nicht auf die Art beeinflusse, dass Staaten mit den schlechtesten sozialen Sicherungen ökonomisch am attraktivsten seien.

Ist jeder seines Glückes Schmied?

Martin Kronauer (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) sprach zum Thema „Aktivierung" – aktiv sein werde zur gesellschaftlichen und moralischen Pflicht. Die Vorstellung, dass einer sein Leben nur gut meistern kann, der seine Potenziale gut entwickeln kann, habe auch eine Kehrseite: Wenn jeder seines Glückes Schmied sei, impliziert dies, dass jegliches Scheitern auch sich selbst zuzurechnen sei.

Die Rentenversicherung sei ein klassischer Fall von Aktivierung. Die staatliche Subventionierung der Privatversicherung habe zur Folge, dass diejenigen, die einer zusätzlichen Rente am meisten bedürften, wegen knapper finanzieller Reserven die Riester-Rente nur sehr selten in Anspruch nähmen und so weniger gut gesichert seien. Das untergrabe das Solidarprinzip.

Die Rolle der Grundsicherung

Reichen die drei Säulen von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge aus? Diese Frage stellte Antonio Brettschneider (Universität Duisburg-Essen). Er stellte Risikogruppen vor, die einen hohen Bedarf an einer Grundsicherung haben: unter anderem familienorientierte Frauen, ehemalige Selbstständige und Zuwanderer, insbesondere Gastarbeiter, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. In der Zukunft würden Arbeitsmarkt-Outsider und langjährige Geringverdiener zu den Risikogruppen hinzukommen. Hinter all diesen Gruppen stecke ein strukturelles Problem. Altersarmut entstehe in der Erwerbsphase; der Schwerpunkt für eine Lösung müsse dort liegen. Man müsse gute Erwerbsbiographien ermöglichen und ein universelles Alterssicherungssystem mit Mindestsicherungsziel und Mindestbeitrag einführen. Zudem brauche es eine Stärkung des Rentenniveaus und des sozialen Ausgleichs in der Grundsicherung.

Neue Arbeitswelt

Hans Pongratz (Ludwig-Maximilians-Universität München) schilderte die Entwicklung des Arbeiters vom proletarischen Lohnarbeiter über den „verberuflichten Arbeitnehmer" in den Fünfzigern mit standardisierten Qualifikationen hin zum „Arbeitskraftunternehmer" (mit einer systematischen Selbstkontrolle) im Jahr 2000. Alle drei Formen existierten heute nebeneinander. Der verberuflichte Arbeitnehmer werde jedoch entwertet; heute seien Improvisation und Verausgaben gefragt. Der Leittypus Arbeitskraftunternehmer werde zu einer Art Selbstunternehmer in der eigenen Firma, da er seine Arbeitskraft vermarkten müsse, um günstige Arbeitsbedingungen zu bekommen.


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