Verfolgt, diskriminiert, emanzipiert

Homosexualität in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 31.05.2017

Von: Sebastian Haas und Franziska Vogel

# Nationalsozialismus, Ethik, Zeitgeschichte

Download: Verfolgung - Diskriminierung - Emanzipation

Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen in Europa gab es auch nach dem Zweiten Weltkrieg noch. Demokratisch legitimierte Verfolgungen waren möglich – beispielsweise galt das Homosexuellen-Strafrecht aus der NS-Zeit in Teilen noch in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik. Ziel unserer Tagung in Zusammenarbeit mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster war es, eine integrierte Geschichte der Homosexualität(en) zu schaffen, die Erkenntnisse über Verfolgung und Selbstbehauptung homosexueller Männer und Frauen vereint.


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Flickr APB Tutzing

Flickr-Galerie © Akademie für Politische Bildung Tutzing

Zur gesetzlichen Regelung: Eine drohende Strafe gegen „widernatürliche Unzucht" galt im Deutschen Reich seit 1872 (Paragraph 175 des Strafgesetzbuchs), verschärft 1935 im Nationalsozialismus. In der DDR wurde die Strafverfolgung 1957 faktisch außer Kraft gesetzt, in der Bundesrepublik dauerte es bis 1969, bis Homosexualität unter erwachsenen Männern nicht mehr strafbar war. Gänzlich gestrichen wurde der „Unzuchtsparagraph" 175 erst nach der Wiedervereinigung, nämlich 1994.

Nicht-Anerkennung Homosexueller als NS-Opfer

Spricht man von NS-Opfern kommen viele Gruppierungen zur Sprache, selten aber Sinti und Roma, Prostituierte oder auch Homosexuelle. Ihre Diskriminierung wird nicht vollständig anerkannt, Homosexuelle besitzen bis heute keinen NS-Opfer-Status. Esther Abel (Gedenkstätte Hadamar) sieht die Gründe darin, dass im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen im Nachhinein der Opferstatus als „typische" NS-Verfolgte abgesprochen wurde. Außerdem gab es sowohl vor als auch nach der NS-Zeit eine zumindest vergleichbare Unterdrückung, so lassen sich in der Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich beispielsweise Kontinuitäten zum NS-Staat und aber vor allem weiter andauernde Ausgrenzung feststellen.

Die AIDS-Epidemie

Über die Auswirkungen des Auftretens von AIDS auf die Homosexuellenbewegungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR berichten Michael Schwartz (Berlin/Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Adrian Lehne (Berlin). In der Bundesrepublik Deutschland war die mediale Berichterstattung geprägt durch Angstmacherei vor der sogenannten „Lustseuche", wobei homosexuelle Männer nicht nur als gefährdet, sondern vor allem als gefährlich dargestellt werden. In der Schwulen-Bewegung kam es durch die Entdeckung von AIDS zu einer tiefgreifenden Spaltung: Teils wurde für „safer sex" plädiert, teils wurde das Thema verharmlost oder kaum thematisiert. Besonders interessant ist der intensive Austausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR – es wurden Forschungsergebnisse weitergegeben, Aufklärungskampagnen aufgegriffen und Kondome aus der Bundesrepublik Deutschland gekauft: trotz knapper Westdevisen. Allgemein lässt sich sagen, dass das Thema AIDS das Ende von Subversion und großer Ideologien bedeutete – es rief eine Veränderung der Politik hervor und steigerte die Integration von Homosexuellen.

Die Entwicklung in Österreich

Wie Johann Karl Kirchknopf von der Universität Wien beschrieb, verlief die Entwicklung in Österreich ähnlich. Dort verboten die Paragraphen 129 und 130 des Strafgesetzbuchs von 1852 bis 1971 sexuelle Beziehungen zwischen Frauen und die zwischen Männern als „Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts". Unter den Nationalsozialisten passte man die Rechtsprechung an die des gesamten „Dritten Reiches" an, die Verurteilungen erreichten einen neuen Höhepunkt. Danach ging es ähnlich weiter, da größtenteils dieselben Personen Recht sprachen. Dass homosexuellen Aktivistinnen und Aktivisten noch lange die Anerkennung verweigert wurde – auch durch andere Verbände, die an die NS-Opfer erinnerten – darüber sprach Elisa Heinrich (ebenfalls Universität Wien).

Der schwule Soldat als Sicherheitsrisiko

Hinzu kommt: Homosexualität wurde lange Zeit als Sicherheitsrisiko eingestuft. Sowohl in der britischen Armee als auch in der Bundeswehr galten schwule Soldaten (sogenannte „175er") als erpressbar, nicht fähig zu militärischer Führung und als Männer ohne Autorität, berichtet Michael Mayer (Politische Akademie, Tutzing) sowie Oberstleutnant Klaus Storkmann (Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, Potsdam) und Norman Domeier, Universität Wien. Selbst das Verteidigungsministerium bestätigte dies in einer Stellungnahme Mitte der 70er-Jahre und bezeichnete darin „konstant homosexuelle Männer" als Störfaktor. Zudem taten die Boulevardmedien ihr Möglichstes, um die denkbar fragwürdige Tradition des homosexuellen Staatsfeinds aufrecht zu erhalten. Ein Höhepunkt dieser sexuellen Denunziationen stellte die Wörner-Kießling-Affäre von 1983/84 dar.

Menschen, keine Paragraphen:
Theodor Auer, Fritz Bauer, Hilde Radusch

Vor allem aber sind es die biografischen Zugänge, die von Verfolgung, Diskriminierung und Selbstbehauptung Homosexueller erzählen:

  • Theodor Auer zum Beispiel war NSDAP-Mitglied, fiel zwischen 1940 und 1942 als Generalkonsul in Casablanca aber durch seinen vermeintlich ausschweifenden Lebenswandel auf, er wurde politisch verfolgt und inhaftiert, sowohl von den Nationalsozialisten, als auch von den sowjetischen Besatzungsbehörden. Seine Beschäftigung im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik war nur durch das Verschweigen seiner gleichgeschlechtlichen Neigungen möglich. Ein öffentliches Aussprechen seiner Homosexualität wäre ein Kündigungsgrund gewesen.
  • Der Generalstaatsanwalt von Frankfurt am Main Fritz Bauer hatte nicht nur mehrere bedeutende Verfahren initiiert, die sich mit dem NS-Unrechtsstaat und seinen Folgen befassten. Er setzte sich auch für die Abschaffung des seiner Ansicht nach verfassungswidrigen Paragraphen 175 StGB ein, der nur die „Unzucht zwischen Männern" (nicht Frauen) verbiete. An dessen Stelle sollte ein Sexualstrafrecht treten, das die Intimsphäre schütze. „Deutschland verfolgt Männer als Sexualverbrecher, die in den Nachbarländern ehrbare Bürger sind", so wird Bauer gerne zitiert. Die Initiativen für eine liberalere Rechtsprechung seien jedoch nicht von seiner eigenen Homosexualität zu trennen, befindet Werner Renz vom Fritz Bauer Institut.
  • Inmitten komplexer Prozesse der Diskriminierung in der unmittelbaren Nachkriegszeit findet sich Hilde Radusch wieder, über die Andrea Rottmann (University of Michigan) berichtete. Im Osten Berlins beheimatet, musste Radusch zunächst das Parteibuch der Kommunisten zurückgeben, auch ihr Status als Opfer des Faschismus wurde ihr aberkannt - unter anderem, weil männliche Mitstreiter nicht mit ihrer Klugheit, ihrem resoluten Auftreten und auch ihren lesbischen Beziehungen zurechtkamen. Doch sie behauptete sich, wie so viele vor und nach ihr.

Weitere Informationen

Verfolgung, Diskriminierung, Emanzipation - ein Tagungsbericht im Portal H-Soz-Kult

Die Wörner-Kießling-Affäre von 1983/84 zum Nachlesen und -hören beim Deutschlandfunk

Die Wörner-Kießling-Affäre von 1983/84 zum Nachlesen im SPIEGEL von 1984

Fritz Bauer - ein lesenswertes Online-Dossier der taz

Biografie Fritz Bauer (von Irmtrud Wojak auf der Homepage der Humanistischen Union)

Hilde Radusch - eine Biografie (auf der Homepage der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld)

Über das Forschungsprojekt LSBTTIQ in Baden-Württemberg


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