Themen, Strategien, Perspektiven

Wahlen in Bund und Freistaat

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 16.04.2013

Von: Jörg Siegmund, Laura Groß und Miriam Zerbel

# Bayern, Parlamente Parteien Partizipation

Wahlen-Bund-Freistaat-Tutzing

Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion (von links nach rechts): Jerzy Montag Bündnis 90 /Die Grünen, Michael Piazolo FW, Akademiedirektorin Ursula Münch, Markus Blume CSU, Miriam Gruß FDP. (Foto: Zerbel)

„Goldenes Wahljahr“, „Mutter aller Schlachten“ - im Wahljahr 2013 wird nicht mit Superlativen gespart. Viele Wähler entscheiden erst kurz vor der Abstimmung, wo sie ihr Kreuz machen. Für den Bundestag ändert sich das Wahlrecht. Es bleibt also spannend.

In jüngster Zeit ist das Wahlrecht für den Deutschen Bundestag aufgrund verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgerichts mehrfach reformiert worden – zumeist unbeachtet von der Öffentlichkeit. Während der Tagung „Wahlen in Bund und Freistaat“ erläuterte einer der führenden deutschen Experten für Wahlsystemforschung, Joachim Behnke von der Zeppelin Universität Friedrichshafen, die Defizite des alten Wahlrechts und die im Zuge der Reformen vorgenommenen Änderungen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 waren die Regelungen des bis dahin gültigen Wahlgesetzes verfassungswidrig, soweit durch sie das negative Stimmgewicht ermöglicht wurde. Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei trotz eines Stimmengewinns weniger Mandate oder umgekehrt mit weniger Stimmen mehr Mandate erzielt. Das Verfassungsgericht erteilte dem Bundestag daher einen Reformauftrag, den dieser nur recht zögerlich befolgte, so dass erst Ende 2011 die erforderlichen Änderungen am Wahlgesetz vorgenommen wurden.

Aber auch diese Neuregelungen hatten keinen Bestand, denn bereits im Juli 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht erneut, dass wesentliche Elemente des Wahlrechts gegen das Grundgesetz verstießen. Im Mittelpunkt der neuerlichen verfassungsrechtlichen Kritik standen nun die Überhangmandate, jedenfalls ab einer bestimmten Größenordnung, die den Charakter des deutschen Verhältniswahlsystems verzerren würde.

Die Wahlrechtsreform 2012

Die erneute Reform des Wahlrechts, die aufgrund des Urteils vom Juli 2012 erforderlich wurde, erfolgte im Konsens fast aller Parteien. Im neuen Gesetz erfolgt die Mandatsverteilung in mehreren Stufen. Im ersten Schritt werden die Sitze des Bundestages nach Bevölkerungsproporz auf die Länder verteilt und dann innerhalb eines Landes auf die Landeslisten der Parteien entsprechend deren Zweitstimmenanteil. Falls eine Partei bei dieser Verteilung weniger Mandate in einem Land erhält, als sie dort bereits mit der Erststimme Wahlkreismandate gewonnen hat, dann verbleiben ihr diese „überzähligen“ Wahlkreismandate wie bislang auch als Überhangmandate. Neu hingegen ist, dass die Überhangmandate künftig ausgeglichen werden sollen, damit das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag möglichst gut deren Zweitstimmenverhältnis widerspiegelt. An die erste Mandatsverteilung schließt sich daher ein zweites Sitzzuteilungsverfahren an, bei dem so lange Ausgleichsmandate an die übrigen Parteien vergeben werden, bis die Verzerrung durch Überhangmandate behoben wird.

Eine Übergangslösung?

Wie Behnke anhand mehrerer Simulationen nachweisen konnte, ist auch dieses neue Verfahren nicht frei von Widersprüchen und Mängeln. So kann es auch ohne Überhangmandate zu Ausgleichsmandaten kommen. Und ein einzelnes Überhangmandat kann den Bundestag beträchtlich aufblähen. Behnke schätzt, dass aktuell bei der CSU, die den größten Hebeleffekt hat, ein Überhangmandat etwa 20 Ausgleichsmandate für die anderen Parteien nach sich ziehen würde. Auch eine von Land zu Land stark schwankende Wahlbeteiligung könnte zu zahlreichen Ausgleichmandaten führen.

Abschließend erläuterte Behnke, dass die nach wie vor bestehenden Probleme im Wahlrecht zum Beispiel durch einen geringeren Anteil von Wahlkreismandaten oder die Einführung von Zwei- oder Dreimannwahlkreisen gelöst werden könnten, was jedoch eines neuen Wahlkreiszuschnitts bedurft hätte.

Eine solch fundamentale Reform sei allerdings kurz vor den Wahlen nicht mehr realisierbar gewesen. Behnkes Resümee: das Gesetz sei zu kompliziert, es widerspreche sich nach wie vor in manchen Teilen, und der Bundestag werde aufgebläht und damit möglicherweise handlungsunfähig. Sein Fazit lautete daher, dass auch das neue Wahlgesetz nur eine Übergangslösung sei und man mit einer weiteren Änderung rechnen müsse.

Wer erringt Deutungshoheit?

Sigmund Gottlieb, der Chefredakteur des Bayerischen Fernsehens, war der Meinung, dass wählen in der Mediendemokratie in letzter Zeit ganz anders geworden sei, weil sich das Verhältnis zwischen Bürger, Parteien und Medien verschoben habe. Die Bürger seien von einem Entfremdungsprozess geprägt, der durch immer komplexere Sachfragen und dem grundsätzlichen Zweifel an der Problemlösungsfähigkeit der Politiker ausgelöst werde. Auch verleite die Beschleunigung in der Medienwelt zur Hoffnung, dass die immer komplexer werdenden Probleme ebenfalls immer schneller gelöst werden können. Da dies nicht der Fall ist, komme es zu Enttäuschung und Abwendung von der Politik. Gottlieb stellte die These auf, dass die folgenden Wahlen durch Erklärungskompetenzen und die Erringung der Deutungshoheit über Themen wie die Finanzkrise den Wahlsieg bringen könnten. Er bezweifelte die Stellung der Medien als vierte Gewalt.

Warnung vor Verlust der Mediendemokratie

Selbstkritisch betrachtete er das Verhalten von Journalisten, die allzu leichtfertig Politiker kritisierten. Er stellte fest, dass immer weniger Journalisten intellektuell in der Lage seien die komplexen Probleme unserer Zeit zu durchdringen und deshalb auf Ersatzinstrumente wie Skandalisierung, Generalisierung und Banalisierung zurückgreifen müssten. Dieses Handeln nach dem Motto „Alles, was Sie nun sagen, kann gegen Sie verwendet werden“ habe dann verständlicherweise schwammige Aussagen von Politikern zur Folge. Gottliebs Fazit: man müsse verhindern, dass die massenmediale Mediendemokratie von einer Protestdemokratie der virtuellen Welt ersetzt werde. Dies bedeute Affektkontrolle eines jeden Einzelnen, werde aber zu einer Stabilisierung der Demokratie beitragen.

Wie der Wahlkampf im Freistaat aussieht

Um Köpfe, Konfliktfelder und Kampagnen im bayerischen Wahlkampf  ging es bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion. Politiker aus allen fünf im Landtag vertretenen Fraktionen erläuterten, wie sie die 10,4 Millionen Wahlberechtigten im Freistaat für sich gewinnen wollen.

Gleich zu Beginn provozierte Markus Blume, Sprecher der Jungen Gruppe der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag den Widerspruch seiner Kollegen, als er die CSU als einzige verbliebene Volkspartei bezeichnete. Die politischen Probleme, so Blume seien sehr technisch und es werde immer schwieriger, die komplexen Sachverhalte dem Wähler zu vermitteln.

Natascha Kohnen, Generalsekretärin der BayernSPD, will im Wahlkampf auf Themen wie Mindestlohn, Donauausbau, Rente und Bildung setzen. Auch per Social Media sollen diese Schwerpunkte authentisch kommuniziert werden. „Wahlkampf muss kreativ sein“, erklärte Kohnen.

Den Mensch in den Mittelpunkt stellen – so formulierte Michael Piazolo, Generalsekretär der Freien Wähler in Bayern, das Motto seiner Partei. „Wir nehmen die Menschen in den Fokus, die sich von der Politik verlassen fühlen“, erklärte Piazolo. Dabei solle es weniger um die Köpfe der Spitzenkandidaten gehen, sondern eher um die Themen: Bildung, Verkehr und Energie.

Bündnis 90/Die Grünen wollen dagegen die Menschen in den Fokus nehmen, die sich vorstellen könnten grün zu wählen. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag setzt seine Hoffnungen auf eine Umfrage, der zufolge knapp zwei Drittel der Wahlberechtigten in Bayern es nicht rundweg ablehnen, grün zu wählen. Themen, die im Mittelpunkt des Wahlkampfs stehen, sind laut Montag, Bildung, Familienpolitik, soziale Gerechtigkeit und Umweltpolitik.

Nach Ansicht von Miriam Gruß, Generalsekretärin der FDP Bayern,  gehören Inhalte und Köpfe im Wahlkampf zusammen. Ein wichtiges  Thema der FDP wird demnach die Neuverschuldung sein. „Erschwert wird der Wahlkampf durch die fast parallel liegenden Termine von Landtagswahl am 15.9. und Bundestagswahl am darauffolgenden Wochenende“, kritisierte Gruß.

Wie bleiben die Parteien im Wahlkampf identifizierbar?

Die CSU, so versicherte Markus Blume, werde keinen Koalitionswahlkampf führen. Die FDP setzt nach den Worten von Miriam Gruß eher auf einen Lager-Wahlkampf. Doch wie ausgeprägt ist ein Denken nach Lagern? Auf diese Frage von Akademiedirektorin Ursula Münch, die die Diskussion moderierte,  antwortete Miachael Piazolo von den Freien Wählern: „Die Lager sind gar nicht mehr so klar.“ Seine Partei wolle eher Inhalte und Personen anbieten, nicht Koalitionen.  Anderer Meinung waren die beiden Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Nach Auffassung der Sozialdemokratin Natascha Kohnen ist ein Bündnis aus SPD, Grünen und Freien Wählern durchaus eine Machtoption.  Der Grünen-Politiker  Jerzy Montag will die Koalitionsfrage nicht ausschließen, setzt aber mehr auf eigene Themen.

Für hohe Wahlbeteiligung und gegen Politikverdrossenheit

Um die Wähler zu mobilisieren und eine hohe Wahlbeteiligung zu erzielen, verlässt sich Kohnen auf einen glaubwürdigen Politikstil. Dem Vorwurf, die CSU habe alle strittigen Themen vor dem Wahlkampf entschärft oder abgeräumt, begegnete Blume mit dem Hinweis auf ein Zitat des ehemaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber: „Der schlimmste Fehler ist ein unveränderlicher Fehler.“ Um die Politikverdrossenheit anzugehen fordern die Freien Wähler einen anderen Stil in der Politik und mehr direkte Demokratie. Das mache auch die Politiker glaubwürdiger, sagte Piazolo.  „Es liegt an uns, ob wir eine hohe Wahlbeteiligung bekommen“, mahnte  Grünen-Politiker Montag sich und seine Kollegen. Jeder müsse sich bemühen eine wählbare Alternative zu bieten.  Die Vertreterin der FDP zeigte sich unterdessen überzeugt, eine Alternative bieten zu können. „Die Wähler wissen, dass der Liberalismus seine Berechtigung hat“ , sagte Gruß.


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