Mehr Sicherheit, weniger Freiheit?

Die allgegenwärtige Videoüberwachung

Tutzing / Tagungsbericht / Online seit: 20.11.2013

Von: Gero Kellermann und Anita Piesch

# Verfassungsfragen

Auf dem Weg zur Arbeit, im Einkaufszentrum, auf öffentlichen Plätzen – Kameras haben uns immer im Visier. In einigen Bereichen, wie im öffentlichen Personenverkehr, führt die Überwachung per Video zu einem Kriminalitätsrückgang. Bietet die Videoüberwachung im öffentlichen Raum mehr Schutz für die Bürger? Wo bleibt die Privatsphäre?

Das waren nur zwei der Fragen, mit denen sich die Teilnehmer der Tagung der Akademie für Politische Bildung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Polizeigewerkschaft, Landesverband Bayern e.V., beschäftigten. Der Passauer Verfassungsrechtler Herbert Bethge stellte die Videoüberwachung in den Kontext des Grundgesetzes. „Freiheit und Sicherheit sind nicht zwangsläufig unüberbrückbare Gegensätze“, sagte er. Freiheit sei ohne schützende Rahmenbedingungen des Staates nicht realisierbar. Der Staat verfüge aber über keine bindungsfreie Schutzkompetenz. Sicherheitsmaßnahmen müssten mit den Freiheitsrechten der Bürger abgestimmt werden. Videoüberwachungen greifen in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ein und müssen daher gesondert gerechtfertigt werden, meinte Bethge. Dazu gehöre etwa, dass der Parlamentsvorbehalt und das Verhältnismäßigkeitsgebot beachtet werden.

Spielräume und Grenzen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Thomas Petri zeigte die Hauptargumente für das Pro und das Contra der Videoüberwachung auf. Gehofft werde auf generalpräventive Wirkungen, Erleichterung der Strafverfolgung und die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Gegner der Videoüberwachung würden dagegen vor der Gefahr einer Überwachungsgesellschaft, der Missbrauchsgefahr und der Verhaltensbeeinflussung warnen.

Videoüberwachung hilft lediglich bei der Strafverfolgung, meinte Petri. Sie kann auch kontraproduktiv sein. Menschen verhalten sich im Ernstfall passiv, da durch Kameras eine gewisse Sicherheit entsteht. Diese Sichtweise wird zu wenig diskutiert, bemängelte Petri. Eine „flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume ist verfassungswidrig“, so Petri. Kriminalitätsschwerpunkte zu überwachen sei legitim, wenn es ein schlüssiges Einsatzkonzept gibt.

Solch ein Konzept hatte die Stadt Mannheim. Hier wurde die Videoüberwachung als Strategie zur Bekämpfung der Straßenkriminalität eingesetzt. In der Kriminalitätsstatistik lag Mannheim lange Zeit ganz hinten. Vor Beginn der Überwachungsmaßnahmen hatte die Polizei Ziele definiert und der Öffentlichkeit dargelegt. Neben der Prävention, der Verhinderung von Straftaten und Erhöhung des Entdeckerrisikos für potenzielle Straftäter, war die Repression, also die Strafverfolgung, ein wichtiger Punkt. Ergebnis: die Anzahl der Delikte ging zurück. Fazit des Leitenden Polizeidirektors Thomas Köber: Die Videoüberwachung ist kosten- und kräfteintensiv, mit gutem Konzept ein brauchbares Werkzeug, allerdings kein Allheilmittel, und benötigt eine hohe öffentliche Akzeptanz.

Videoüberwachung bei der Bahn

Einblicke in den Umgang eines Großkonzerns mit Videoüberwachung gab Gerd Neubeck, der Leiter Konzernsicherheit der Deutschen Bahn AG. Diese und das Bundesinnenministerium vereinbarten im Juli 2013 ein Ausbauprogramm zur Videotechnik. Dabei investiert die DB über einen Zeitraum von sechs Jahren 21 Millionen Euro für Ausbau, Modernisierung und Betrieb der Videokameras. Die Bundespolizei stellt für den gleichen Zeitraum insgesamt 15 Millionen Euro bereit. „Wir haben in der S-Bahn in München die Videoüberwachung eingeführt und stellen fest, dass wir tatsächlich weniger Vandalismusschäden haben. Das ist ein gutes Beispiel, wo Video nützt“, sagte der DB-Konzernsicherheitsleiter.

Videoüberwachung ist ein Instrument der Sozialkontrolle, so der Greifswalder Sozialpsychologe Manfred Bornewasser. Sie müsse gut organisiert sein. Dazu gehöre, dass qualifizierte Mitarbeiter vor dem Monitor sitzen. Zudem sei es wichtig, dass bei einem videoüberwachten Vorfall auch schnell jemand zur Stelle ist. „Sonst wird die Funktion der Videoüberwachung in Frage gestellt“, sagte Bornewasser.

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion traten Vertreter der Polizei ins Gespräch mit der Politik. Der Polizeipräsident von Mittelfranken Johann Rast berichtete von den Erfahrungen mit Videokameras in Nürnberg. An bestimmten Plätzen lag die Aufklärungsquote von Straftaten bei über 10 % über der normalen Quote, betonte Rast. Den Abbau von Kameras bei erfolgreichem Einsatz hält er für fraglich. Der bayerische DPolG-Vorsitzende Hermann Benker sprach sich für den Einsatz von Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten aus. Zwar böten sie Vorteile bei der Fahndung und Beweisführung, allerdings könnten Kameras kein Personal ersetzen. „Die Öffentlichkeit muss stärker für das Thema sensibilisiert werden“, so die Grünenpolitikerin Susanna Tausendfreund. Abschreckungseffekte durch Videokameras zweifelt sie an. Bei bestimmten Straftaten lassen sich die Täter von Videokameras nicht beeindrucken, sagte Tausendfreund. Der SPD-Landtagsabgeordnete Horst Arnold blickte auf das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit der Videoüberwachung. „Kameras sind ein Versprechen“, nämlich dass im Notfall auch schnell Hilfe zur Stelle ist. Die Ziele, die mit Videoüberwachung verfolgt werden, müssten auch operabel gemacht werden – etwa durch entsprechende personelle Kapazitäten und angemessene Löschungsfristen.

Neue Entwicklungen in der polizeilichen Arbeit

Weitere Beispiele für den Einsatz von Videokameras bei der Polizei waren die Ausrüstung von Streifenwagen und das Oktoberfest. Das Land Brandenburg hat inzwischen, nach mehrjähriger Planung, 28-VW Transporter als Interaktive Funkstreifenwagen im Einsatz. Die Fahrzeuge sind mit einem Multi-PC, der auch als Navigationsgerät einsetzbar ist, ausgestattet. Neben Drucker und Scanner verfügen die Autos über einen GPS-Empfänger, mit dem sie geortet werden können, sowie über je zwei Kameras an Front- und Heckseite. Mit dem Videosystem können beispielsweise Verkehrskontrollen dokumentiert werden. Des Weiteren werden sie zur Beweisführung bei Anhalte- und Kontrollvorgängen verwendet. Die Bilder können auch an die Leitstellen übertragen werden. "Damit erhöht die Videotechnologie vor allem die Sicherheit der Polizeibeamten", so Harald Klauth vom Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg.

Mikrokosmos Wiesn

Jedes Jahr befindet sich München 16 Tage im Ausnahmezustand. Wie behält man den Überblick über ein 42 Fußballfeld großes Gelände? Stellvertretender Wiesnwachleiter Olaf Schleicher ist sich sicher, dass bei solch einem Massenbetrieb die Überwachung mit Kameras sinnvoll ist. Videoüberwacht sind im Einsatzzentrum unter anderem eine Sammelzelle sowie drei Einzelzellen. Der Schutz der Menschen und der Polizeikollegen steht im Vordergrund.


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