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Kuratorium & Beirat

Interessenvertretung, Beratung und Verbindung der Akademie mit der Öffentlichkeit

Das Kuratorium und der Beirat sind laut Akademiegesetz des Bayerischen Landtags von 1957 die beiden Gremien der Akademie für Politische Bildung. Während das Kuratorium über die Interessen der Akademie wacht, stellt der Beirat die Verbindung zur Öffentlichkeit her und berät die Direktorin.

Kuratorium

Das Kuratorium hat die Interessen der Akademie zu wahren. Insbesondere ist seine Aufgabe

  • bei der Ernennung der Direktorin und der hauptamtlichen Dozenten mitzuwirken,
  • die Richtlinien für die Arbeit der Akademie zu genehmigen,
  • den Haushaltsplan festzustellen und den Rechnungsabschluss zu genehmigen,
  • die Einhaltung der Richtlinien durch die Direktorin und die Dozenten zu überwachen,
  • Meinungsverschiedenheiten zwischen der Direktorin und dem Dozentenkollegium zu entscheiden und die Akademie bei Rechtsgeschäften gegenüber der Direktorin zu vertreten.

Das Kuratorium besteht aus je einem Angehörigen der mit Fraktionsstärke im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien. Parteien mit mehr als 50 Abgeordneten erhalten je ein weiteres Mitglied. Darüber hinaus gehören dem Kuratorium zehn Mitglieder an, die das öffentliche Leben, die Wissenschaft und das Bildungswesen des Landes repräsentieren. Die Mitglieder des Kuratoriums sind an Aufträge nicht gebunden.

Zum Mitglied des Kuratoriums kann nur berufen werden, wer das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzt. Der zu Berufende soll in der praktischen Politik, im öffentlichen Leben, in der Wissenschaft oder im Bildungswesen erfahren und bereit sein, sich für die politische Bildung einzusetzen. Er darf der Akademie nicht als Beamter oder Angestellter angehören.

Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Ministerpräsidenten, dem Landesvorsitzenden der im Landtag stärksten Oppositionspartei mit Fraktionsstärke und einer von der bayerischen Rektorenkonferenz benannten Persönlichkeit auf die Dauer von sechs Jahren berufen. Die Berufungen erfolgen auf Grund einstimmiger Beschlüsse. Wiederberufung ist zulässig.

Die Mitgliedschaft im Kuratorium erlischt vor Ablauf der Amtszeit durch Tod, duch Rücktritt und durch Verlust des passiven Wahlrechts zum Bundestag. Bei Mitgliedern, die eine politische Partei repräsentieren, erlischt die Mitgliedschaft, sobald sie der Partei, für die sie berufen sind, nicht mehr angehören. Ist ein Mitglied vorzeitig ausgeschieden, so ist für den Rest seiner Amtszeit ein Ersatzmitglied zu berufen. Bei Mitgliedern, die eine politische Partei repräsentieren, erlischt die Mitgliedschaft außerdem zu dem Zeitpunkt, wenn die Vertretung der Partei im Landtag die Eigenschaft einer Fraktion verliert.

Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordung und wählt aus seiner Mitte jeweils für zwei Jahre einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter; es ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.

Dem Kuratorium gehören derzeit an:

Vorsitzender

  • MD Dr. Friedrich Wilhelm Rothenpieler, ehem. Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Erste stellvertretende Vorsitzende

  • Prof. Ursula Männle, Staatsministerin a.D., CSU

Mitglieder

  • Dr. Ute Eiling-Hütig, MdL, CSU
  • Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes e.V.
  • Karl Freller, MdL, CSU
  • MD Dr. Thomas Gruber, Amtschef Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  • Prof. Dr. Merith Niehuss, Bayerische Universitäten
  • Daniela Philippi, ehem. Sprecherin des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) und der Bayerischen Staatsregierung
  • Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL, Freie Wähler
  • Werner Reuß, Bayerischer Rundfunk
  • Markus Rinderspacher, MdL, SPD
  • Hubert H. Schurkus, Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft
  • Bernhard Stiedl, DGB-Landesbezirk Bayern
  • Gabriele Triebel, MdL, Bündnis 90/Die Grünen
  • Eva Weber, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg, Bayerischer Städtetag

Beirat

Der Beirat stellt die Verbindung zwischen der Akademie und der Öffentlichkeit her. Er berät die Direktorin, insbesondere bei der Festlegung der Richtlinien.

Er besteht aus je

  • einem Angehörigen der mit Fraktionsstärke im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien. Parteien, die mit mehr als 50 Abgeordneten im Landtrag vertreten sind, erhalten je ein weiteres Mitglied
  • einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände 
  • einem Vertreter der Katholischen Kirche
  • einem Vertreter der Evangelischen Kirche
  • einem Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinden
  • einem Vertreter der Frauenorganisationen
  • einem Vertreter der Gewerkschaften
  • einem Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes
  • einem Vertreter der Industrie- und Handelskammern
  • einem Vertreter der Handwerkskammern
  • einem Vertreter der bayerischen Universitäten und Hochschulen
  • einem Vertreter der Hochschule für Politik
  • einem Vertreter der Lehrerverbände
  • einem Vertreter der Organisationen der Erwachsenenbildung
  • einem Vertreter des Landesjugendrings
  • einem Vertreter des Ringes politischer Jugend
  • einem Vertreter der Berufsjournalisten
  • einem Vertreter der Zeitungsverleger
  • einem Vertreter der Vertriebenenverbände
  • einem Vertreter des Landessportverbandes
  • einem Vertreter des Verbandes der Freien Berufe in Bayern
  • und höchstens vier weiteren vom Beirat auf die Dauer von vier Jahren gewählten Persönlichkeiten.

Die Vertreter werden nach einer von der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags zu erlassenden Wahlordnung von den einschlägigen Organisationen auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Vertreter der Kirchen werden von den Kirchen benannt. Wiederwahl und Wiederbenennung sind zulässig. Der Beirat wählt mit Stimmenmehrheit aus der Mitte seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Der Vorsitzende ruft den Beirat in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber zwei Mal im Jahr, zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Beirats findet eine außerordentliche Sitzung statt. Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.

Derzeit bilden folgende Persönlichkeiten den Beirat der Akademie für Politische Bildung:

Vorsitzende/r

  • Dr. Christian Hörmann, Organisationen der Erwachsenenbildung

Stellvertretende/r Vorsitzende/r

  • Gerti Oswald, Industrie- und Handelskammern

Mitglieder

  • Prof. Dr. Martin Balle, Verband Bayerischer Zeitungsverleger
  • Dr. Matthias Belafi, Katholische Kirche
  • Markus Blume, MdL, CSU
  • Bernd Buckenhofer, Kommunale Spitzenverbände
  • Prof. Dr. Eugénia da Conceição-Heldt, Reformrektorin der Hochschule für Politik München
  • Christian Doleschal, MdEP, Ring politischer Jugend
  • Matthias Fack, Bayerischer Jugendring
  • Mary Fischer, Freie Wähler
  • Katharina Geiger, Frauenorganisationen
  • Lukas Graf, DGB-Landesbezirk Bayern
  • Rainer Gross, AfD
  • Pfarrer Udo Hahn, Evangelische Kirche
  • Natascha Kohnen, MdL, SPD
  • Pankraz Männlein, Lehrerinnen- und Lehrerverbände
  • Dr. Dorith Müller, Vertriebenenverbände
  • Andrea Roth, Bayerischer Journalisten-Verband
  • Thomas von Sarnowski, Bündnis 90/Die Grünen
  • Klothilde Schmöller, Bayerischer Landes-Sportverband
  • Gunther Strobl, Bayerischer Bauernverband
  • Walter Taubeneder, MdL, CSU
  • Dipl. oec. Ulrich Wagner, Handwerkskammern
  • Dr. Bruno Waldvogel, Verband Freier Berufe in Bayern
  • Prof. Dr. Dr. Johannes Wallacher, Bayerische Hochschulen
  • Anna Zisler, Israelitische Kultusgemeinden
Kontakt

Josef Hammerschmid
Tel.: 08158 / 256-12
j.hammerschmid@apb-tutzing.de

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